Selbstbestimmungsgesetz – lange nicht genug!

Von Lia Malinovski, März 2023

Mittlerweile dürfte es den meisten Menschen ein Begriff sein: Das Selbstbestimmungsgesetz. Es soll das alte, menschenverachtende und diskriminierende „Transsexuellengesetz“ (kurz TSG) abschaffen und durch eine menschenwürdige und progressive Gesetzgebung ersetzen. Klingt erstmal gut, aber ist es das wirklich? Das wollen wir in diesem Artikel klären.

Was ist das alte TSG?

Um eine Vorstellung davon zu bekommen, was das Selbstbestimmungsgesetz konkret verändert, sollten wir uns vorher das TSG angucken. Das TSG regelt, wie Menschen ihren Namen und Geschlechtseintrag rechtlich ändern können, also wie er auf dem Perso und in anderen offiziellen Dokumenten steht. Bisher sah das Verfahren so aus: Anstatt einfach zum Standesamt zu gehen, und dort die Änderungen vorzunehmen, ist es eine Entscheidung des Gerichts. Das Gericht will wiederum zwei psychologische Gutachten, die besagen, dass man „wirklich trans“ ist. Was auch immer das bedeuten soll. Die Gutachten müssen unabhängig voneinander, von spezialisierten Sachverständiger_Innen gemacht werden und auch Auskunft darüber geben, ob sich das „Zugehörigkeitsempfinden [zum anderen Geschlecht] des Antragstellers mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht mehr ändern wird.“ (TSG §4, Abs. 3). Danach entscheidet das Gericht, ob der Wunsch der/des Antragssteller_In erfüllt wird. Selbst wenn man das ganze Verfahren durchlaufen hat und positive Gutachten vorweisen kann, kann es also sein, dass der Personenstand, Name oder Geschlechtseintrag gar nicht geändert wird.

Das ist aber nicht das Schlimmste. Denn die Gutachten kosten nicht nur extrem viel, sondern sind im Prozess ihrer Erstellung oft sehr übergriffig. Erfahrungsberichte vieler trans Personen zeigen, dass es nicht selten ist, dass man über die Sexualität, sexuelle Fantasien, Pädophilie, Masturbation, etc. befragt wird. Also Dinge, die nicht nur gar nichts mit dem Geschlecht zu tun haben, sondern auch noch extrem übergriffig sind und teilweise ekelhafte Unterstellungen vermitteln. Die erwähnten hohen Kosten machen es außerdem besonders für trans Personen aus armen Verhältnissen oder trans Jugendliche schwer, das Verfahren überhaupt zu einzuleiten – 500 bis 1000 Euro pro Gutachten lassen sich nicht immer einfach so auftreiben, doppelt erst recht nicht!

Selbstbestimmungsgesetz – eine gute Alternative?

Es braucht also eine Alternative zum bisherigen TSG. Das sagen nicht nur wir, mittlerweile hat es selbst die Bundesregierung verstanden. Deshalb haben sich Justizminister Marco Buschmann und Familienministerin Lisa Paus jetzt endlich auf eine Reform geeinigt. Wie die aussehen soll, haben sie in den „Eckpunkten für das Selbstbestimmungsgesetz“ aufgeschrieben und mittlerweile sogar einen Gesetzentwurf vorgestellt. Unter anderem ist darin vorgesehen, dass trans Personen künftig nicht mehr zum Gericht gehen müssen, sondern beim Standesamt und ohne unnötige und diskriminierende Gutachten die Namensänderung beantragen können. Das Gleiche gilt auch für den Geschlechtseintrag. Wie im alten TSG soll es auch ein Offenbarungsverbot geben, wodurch es illegal ist, den „Deadname“, also den alten, toten Namen zu veröffentlichen oder zu gebrauchen. Das ist ziemlich cool, denn der Deadname heißt nicht umsonst so und es ist sehr respektlos den alten Namen zu nutzen oder sogar zu verraten. Aber nicht alles an dem Gesetzentwurf ist cool: Es wurde laut der „Süddeutschen Zeitung“ eine Passage eingefügt, die expliziten Frauenräumen das Recht gibt, auch nach der Namens- und Personenstandsänderung trans Frauen aus diesen Räumen auszuschließen, wenn es gewollt ist – und ihnen damit die Identität abzusprechen. Also ziemlich uncool, nett ausgedrückt.

Rückschrittlichkeit unter dem Deckmantel des Progressiven?

Diese Passage im Selbstbestimmungsgesetz würde eine transfeindliche Praxis, die sowieso schon passiert ist, legalisieren! Es ist also ein krasser Rückschritt, denn es soll legal werden, trans Personen rauszuwerfen, wenn sich die Andere mit ihnen unwohl fühlen. Da man trans Personen ihre Transidentität aber nicht immer ansieht, wird das auf lange Sicht auch auf cis Frauen zurückfallen, wenn sie nicht den klassischen Geschlechterrollen entsprechen. Unter dem Deckmantel der Bekämpfung von Sexismus werden Geschlechterrollen gestärkt und das Verstoßen dagegen weiter geächtet.

Die Passage ist auf Druck von TERFs erst reingekommen. Sie verbreiten seit Jahren das Bild des Mannes, der sich in Kleider steckt, um Frauen zu belästigen. Um das zu untermauern, fälschen sie sogar Statistiken und schüren ein Klima der Angst vor trans Frauen. Unterstützt wird das von AfD und Co, von Medien, aber auch in der „bürgerlichen“ Politik. Und Auswirkungen hat das nicht nur auf trans Personen, sondern auch auf cis Frauen. Schon jetzt gibt es Berichte, nach denen cis Frauen angegriffen werden, weil ihnen unterstellt wird, trans zu sein. Auf Twitter werden jetzt schon Vagina-Vergleiche gemacht, mit einer pseudowissenschaftlichen Unterscheidung zwischen „echten“ Vaginas und „gemachten“. Auch diese sind nicht haltbar und gefährden nicht nur trans Frauen!

Dieser Teil des Gesetzes reiht sich ein in eine Welle transfeindlicher Gesetze weltweit– in den US-Bundesstaaten Tennessee beispielsweise gibt es mittlerweile einen staatlichen Zwang zum Detransitionieren (eventuelle Geschlechtsangleichungen, und sei es nur gesellschaftlich, nicht körperlich, wieder rückgängig machen) und trans Personen werden aus der Öffentlichkeit gedrängt. Der Absatz aus dem Selbstbestimmungsgesetz gestrichen werden! Keinen Meter der menschenverachtenden transfeindlichen Politik, die versucht, unsere hart erkämpften Rechte wieder zurückzunehmen!

Was braucht es noch?

Auch abgesehen davon ist das Selbstbestimmungsgesetz nicht genug. Es geht zwar einen wichtigen Schritt, aber ist lange nicht genug. Beispielsweise soll, nachdem man den Antrag ans Standesamt übergeben hat, eine dreimonatige Bedenkzeit eingeführt werden. Das macht die Änderung von Namen und Geschlechtseintrag unnötig kompliziert und bürokratisch.

Statt eines Selbstbestimmungsgesetzes, das reaktionäre Ideen enthält und in den progressiven Punkten viel zu kurz greift, braucht es tatsächliche Selbstbestimmung! Es braucht eine revolutionäre Perspektive. Und die Selbstbestimmung darf sich nicht nur auf den Namen und Geschlechtseintrag beschränken, sondern muss auch die medizinische Transition organisieren.

  • Für eine revolutionäre Alternative sowohl zum Selbstbestimmungsgesetz, als auch zum TSG! Für echte Selbstbestimmung!
  • Für den Ausbau von Unisex-Orten an Schulen, Unis, in Betrieben und in der Öffentlichkeit!
  • Gegen den Zwang den behördlichen Namen in Schulen, in offiziellen Dokumenten und in Bewerbungen etc. anzugeben! Gegen die Pflicht, ein Geschlecht in offiziellen Dokumenten anzugeben!
  • Für das Recht auf kostenfreien und unbürokratischen Zugang zu medizinischer Geschlechtsangleichung und der offiziellen Namens- und Personenstandsänderung!