Kampf gegen sexuelle Gewalt an Frauen: abseits des Staats, gegen ihn oder mit ihm?

Lars Keller/Jaqueline Katharina Singh (REVOLUTION/Gruppe Arbeiter:innenmacht, Deutschland)

Sexuelle Gewalt gegen Frauen ist allgegenwärtig, aber nicht unbedingt sichtbar. Auch wenn sich der Mythos, dass diese draußen auf dunklen Straßen stattfindet, hartnäckig hält, sieht die Realität anders aus. Denn meistens findet sie hinter der harmonisch-schönen Fassade von Arbeit, Familie und Freundeskreisen statt. So wird in Deutschland jede dritte Frau mindestens einmal in ihrem Leben Opfer von physischer und/oder sexualisierter Gewalt. Etwa jede vierte wird mindestens Opfer körperlicher oder sexualisierter Gewalt durch ihren aktuellen oder früheren Partner. Die letzten zwei Jahre haben zudem eine dramatische Verschärfung bedeutet. Eingesperrt im Lockdown oder Homeoffice waren Frauen wie Kinder männlich-väterlichen Gewalttätigkeiten – physischer und psychischer Art – noch mehr als sonst ausgeliefert.

Das führt uns zu der Frage: Was tun gegen sexuelle Gewalt?

Die Justiz als Freundin und Helferin?

Der bürgerliche Staat ist dabei überwiegend Teil des Problems. Aus Angst vor öffentlicher Stigmatisierung und Angriffen (victim blaming), Retraumatisierungen sowie zusätzlichen Gewalterfahrungen werden die wenigsten Täter vor Gericht gebracht – und dort häufig auch noch freigesprochen, da Beweise fehlen, der Staat Gewalt ganz anders definiert, als Betroffene sie erlebten, oder einfach, weil der Richterstuhl mit einem überzeugten weißen, männlichen Hintern besetzt ist. In Deutschland stellen laut Kriminologe Christian Pfeiffer rund 85 % der Frauen keine Anzeige „und von den 15 Prozent die übrig bleiben, werden letztendlich nur 7,5 Prozent der Täter verurteilt. Das ist indiskutabel.“ (https://www.tagesschau.de/investigativ/report-muenchen/verurteilungen-vergewaltigung-101.html)

Lösungsansätze?

Einen Lösungsansatz liefert die Idee, dass Bildung und Erziehung eine maßgebliche Rolle dabei spielen, sexuelle Gewalt zu verhindern, wie der recht bekannte Spruch „Warnt nicht eure Töchter, erzieht eure Söhne!“ aufzeigt. Obwohl dieser Slogan zwar richtigerweise den Blick auf die männlichen Täter richtet, so reduziert er das Problem auf eine Erziehungsfrage in einer ansonsten aufgeklärten Gesellschaft. Aber mit der „richtigen“ Erziehung ist es leider nicht getan. Diese Annahme ignoriert ebenso wie die strukturalistische Auffassung, dass Männer gemäß ihrer genetischen Veranlagung aggressiver und gewalttätiger und Frauen biologisch eher zurückhaltend und friedliebend seien, die entscheidende Rolle, die gesellschaftliche Verhältnisse bei der Entstehung und auch Veränderung von Geschlechterrollen spielen.

Deshalb kann auch eine gewaltfreiere Erziehung von Jungen das Problem nicht lösen. In einer Gesellschaft, die selbst auf Konkurrenz, Klassenherrschaft und damit verbundener Unterdrückung beruht, kann schließlich der Zweck von Erziehung nur darin bestehen, die Menschen dahingehend auszurichten. Für den Kapitalismus ist darüber hinaus die Trennung von bezahlter Lohnarbeit von der als wertlos betrachteten privaten Reproduktionsarbeit in der „Freizeit“ prägend. Die geschlechtsspezifische Arbeitsteilung bildet die Frauenunterdrückung und damit Abhängigkeit von Männern heraus, die wiederum auf dem Arbeitsmarkt selbst reproduziert und gefestigt wird. Auf dieser materiellen Basis der sexistischen Unterdrückung fußen reaktionäre Bewusstseinsformen, die uns im Alltag häufig als stereotype Geschlechterrollen begegnen.

So wichtig es ist, diese zu kritisieren und zu bekämpfen, so können sie letztlich nur zurückgedrängt und beseitigt werden durch den gemeinsamen Kampf gegen die materiellen Verhältnisse, die diesen Ideologien zugrunde liegen.

Einen weiteren, ähnlichen Lösungsansatz stellte die #MeToo-Bewegung, die 2017 für viel Aufsehen sorgte, dar. So griff die US-amerikanische Schauspielerin Alyssa Milano die bereits vorher existierende Kampagne der Aktivistin Tarana Burke mit folgendem Satz über Twitter auf: „Wenn alle Frauen, die sexuell belästigt oder angegriffen wurden, ‚Ich auch‘ als Status schrieben, könnten wir den Menschen ein Gefühl für das Ausmaß des Problems geben.“

Es folgten über 12 Millionen Beiträge in zahlreichen „sozialen“ Netzwerken, in denen sexuelle Gewalt gegen Frauen, oft mit sehr privaten Erlebnissen verbunden, thematisiert wurde. Dieses Beispiel zeigt klar, dass die Benennung von sexueller Gewalt wichtig ist, und brachte zumindest in Hollywood kurzfristige Konsequenzen mit sich. Doch was bleibt heute davon? Leider nicht viel. Denn die Lösung, dass die betroffenen Personen individuell aufstehen und ihre Erlebnisse äußern, mag zwar für diese empowernd sein. Das grundlegende Problem der sexuellen Gewalt sowie den rückschrittlichen Umgang mit dieser innerhalb des Staates hat dieser Ansatz nicht geändert. Dass dies alleine nicht reicht, zeigt das Beispiel von Nika Irani. Das Model veröffentlichte 2020 auf Instagram ihr Vergewaltigungsouting gegen den Rapper Samra und löste damit in der deutschen Hip-Hop-Szene eine längst überfällige Debatte über sexualisierte Gewalt aus. Der Rapper erwirkte eine einstweilige Verfügung gegen sie, die es ihr untersagt, über die Vorwürfe weiterhin öffentlich zu sprechen, da sie nicht die notwendigen Beweise erbringen konnte. Mehr muss also möglich sein. Aber wie?

Der bürgerliche Staat als Schutz?

Für uns als Marxist:innen ist klar, dass der bürgerliche Staat der der herrschenden Klasse ist und daher deren Interessen verteidigt. Er wurzelt also in der Gesellschaft selbst, stellt sich aber als über ihr und den verschiedenen Klassen stehende Macht dar. Er ist Ausdruck der Unversöhnlichkeit der Klassengegensätze innerhalb der kapitalistischen Gesellschaftsordnung und daher umgekehrt ein Beweis, dass der Kapitalismus selber nicht fähig ist, die Klassengegensätze zu überwinden. Dementsprechend ist es nicht verwunderlich, dass seine Gewaltorgane wie die Polizei vorherrschende Diskriminierung weiter reproduzieren. Doch was heißt das im Umkehrschluss für den Kampf gegen sexuelle Gewalt?

Viele Linke lehnen es ab, Forderungen an den bürgerlichen Staat zu stellen. Stattdessen bedient man sich individueller Outings, Gewalt gegenüber den gewaltausübenden Personen oder der Definitionsmacht-Ansätze. Diese erscheinen sehr radikal, weil sie außerhalb der bestehenden Ordnung „Gerechtigkeit“ schaffen wollen. Doch wenn man sie auf die gesamte Gesellschaft anwendet, sind es entweder Nischenlösungen für eine kleine Minderheit oder sie fallen sogar hinter das aktuelle bürgerliche Recht zurück.

So stellen die Unschuldsvermutung und das Recht auf Verteidigung vor Gericht fortschrittliche Elemente der bürgerlichen Justiz dar, die in Kämpfen gegen den Feudalismus und reaktionäre Kräfte errungen wurden.

Die Unschuldsvermutung erfordert, dass der/die einer Straftat Verdächtigte oder Beschuldigte nicht seine/ihre Unschuld beweisen muss, sondern die Strafverfolgungsbehörde seine/ihre Schuld. Dies liegt daran, dass es aufgrund dieses Prinzip nicht so einfach möglich ist, ohne einen Prozess Menschen für Verbrechen abzuurteilen. Ebenso ermöglicht es den Beschuldigten, sich zu verteidigen. Dies macht grundsätzlich Sinn, denn ohne dieses Prinzip wäre es möglich, Menschen ohne Beweise für Verbrechen haftbar zu machen, ohne dass diese sich rechtfertigen könnten. Es würde staatlicher Willkür Tür und Tor öffnen und die Klassenherrschaft der Bourgeoisie stärken, ob das nun gewollt ist oder nicht.

Aber diese Überlegungen zum Staat bedeuten keinesfalls, dass Revolutionär:innen gesetzlichen Reformen neutral gegenüberstehen. So treten wir beispielsweise für staatlich garantierten Arbeitsschutz oder Mindestlöhne und viele andere Reformen im Interesse der Ausgebeuteten und Unterdrückten ein, ohne uns deshalb der Illusion hinzugeben, dass dies am grundlegenden Charakter des Staates etwas ändern würde. Im Gegenteil, wir begreifen dies als Teil des Klassenkampfes gegen die Bourgeoisie.

Das trifft auch auf Reformen im Bereich der Gerichte und Rechtsprechung zu. Als Revolutionär:innen müssen wir uns Gedanken machen, um die Lage von Frauen im Hier und Jetzt zu verbessern, und dies als Schritt zu grundlegend anderen Verhältnissen begreifen. Das heißt, unser Ziel ist es, eine gesamtgesellschaftliche Perspektive zu entwickeln.

Um den Unterschied zu Formen der Selbstjustiz zu illustrieren, stellen wir uns vor, dass linke Kleinstgruppen oder generell irgendwer auf beispielsweise Outings reagieren, indem sie Gewalt anwenden, um die Gefahr seitens des Täters abzuwenden. Damit werden folgende Fragen aufgeworfen: Wenn wir uns das Recht herausnehmen zu richten, warum sollten es dann nicht andere Gruppen auch tun? Warum nur die radikale Linke? Und wer legt die Grundlage fest, auf der solche Entscheidungen gefällt werden?

Solange es keine Massenbewegung der Arbeiter:innenklasse gibt, sondern nur Kleingruppen, führen solche Entscheidungen nur zu Willkür untereinander. Gerechtigkeit ist also nicht nur eine moralische Frage, sondern auch eine der gesellschaftlichen Verhältnisse.

In der aktuellen bürgerlichen Rechtsprechung profitieren bei sexueller Gewalt gegenüber Frauen von diesen Errungenschaften oft auch Täter. Doch das heißt nicht, dass die Prinzipien an sich falsch sind, sondern es stellt sich vielmehr die Frage, wie diese umgesetzt und kontrolliert werden.

Wie kann eine gesamtgesellschaftliche Perspektive aussehen?

Die erste Hürde für viele Betroffene ist die Anzeige an sich. Wie oben bereits erwähnt, sind die Prozesse hierzulande oftmals retraumatisierend und viele Betroffene trauen sich erst gar nicht, die erfahrene Gewalt zu thematisieren. Deswegen ist es notwendig, unmittelbar für flächendeckende Anlaufstellen zur Meldung von sexueller Gewalt einzustehen, die ebenso, wenn gewünscht, kostenlose psychologische Beratung anbieten. Dies muss damit verbunden werden, dass es breite Aufklärungskampagnen bezüglich Gewalt an Frauen an Schulen, Universitäten und in Betrieben gibt – schlicht an den Orten, an denen sich die meisten von uns tagtäglich aufhalten müssen. In diesem Rahmen wäre es möglich, auf der einen Seite die oben erwähnte Bildung für männliche Personen einfließen zu lassen. Auf der anderen Seite kann man diese für Empowermenttraining nutzen sowie besagte Beratungsstellen bekanntmachen und klar kommunizieren, dass die Erfahrungen der Betroffenen ernst genommen werden.

Im Falle eines konkreten gerichtlichen Prozesses braucht es ebenso eine besondere Unterstützung für die mutmaßlichen Opfer. Dabei reden wir nicht nur von psychologischer, sondern von kostenloser Rechtsberatung und Übernahme der Prozesskosten, unabhängig von dessen Ausgang. Darüber hinaus bedarf es längerfristige Hilfeangebote für Betroffene von sexueller Gewalt, finanziert durch den Staat. Solche Verfahren sind keine Kleinigkeit. Deswegen bedarf es des Rechts auf mehr bezahlte Freistellung, zusätzliche Urlaubstage sowie eine Mindestsicherung, angepasst an die Inflation! Dies ist notwendig, um die ökonomische Grundsicherung für Betroffene zu gewährleisten, ihnen überhaupt die Möglichkeit zu geben, sich so einem aufreibenden Prozess zu stellen.

Das sind Punkte, die im Hier und Jetzt – wenn gewollt – umgesetzt werden könnten. Die Frage, wer die Umsetzung der Gesetzgebung kontrolliert, ist damit jedoch noch nicht geklärt. Da wir die Polizei als verlängerten Arm des bürgerlichen Staates verstehen, der kein materielles Interesse verfolgt, sich gegen die existierenden Unterdrückungen wie Rassismus oder Sexismus zu stellen, haben wir oben die Meldestellen für sexuelle Gewalt erwähnt. Diese sollten im Idealfall zusammengesetzt werden aus sozial Unterdrückten – gewählt von Vertreter:innen der Arbeiter:innenklasse.

Diese sollten auch die Möglichkeit bekommen, Untersuchungskommissionen zu gründen, bestehend aus Gewerkschaften und Betroffenenvertretungen, die vollen Zugang zu den Akten der Polizei und Rechtsmedizin erhalten, um die Fälle zu klären. Dabei ist es wichtig festzuhalten, dass die Aussage über sexuelle Gewalt bereits als Indiz dieser gewertet werden sollte. Ebenso sollte es nicht nur Aufgabe der Betroffenen sein, die Schuld des Beschuldigten zu beweisen – auch der Beschuldigte sollte an der Stelle dazu verpflichtet werden, aktiv an der Aufklärung teilzunehmen.

Darüber hinaus bedarf es auch Veränderungen auf der gerichtlichen Ebene. Statt Berufsrichter:innen, von denen die Mehrheit aus alten, weißen Männern besteht, die es sich leisten konnten zu studieren, bedarf es rechenschaftspflichtiger, demokratisch wähl- und abwählbarer Tribunale, die sich aus der Arbeiter:innenklasse und Menschen mit verschiedenen Unterdrückungserfahrungen zusammensetzen. Diese sollten für den Umgang mit Betroffenen von Gewalt sensibilisiert und geschult worden sein. So kann man gewährleisten, dass Entscheidungen hinterfragt werden und nicht abhängig von der männlichen Sozialisierung der Richtenden sind. Des Weiteren macht es ebenfalls Sinn, dass die Gesetzgebung von einem solchen Gremium zusammen mit Betroffenenvertretungen überarbeitet wird. So stellt die Reform des Sexualstrafrechtes 2016 zwar eine beschränkte Verbesserung dar, die jedoch vor dem Hintergrund frauenfeindlicher Gesetze, Untersuchungsbehörden und Gerichte nur sehr wenig Wirkung zeigen kann. Weiter liegt die Beweispflicht immer noch nur bei der Betroffenen und geht ebenso von einem falschen Bild aus. Denn oftmals ist es auch nicht möglich „Nein“ zu sagen. Stattdessen wäre es sinnvoll, das Konsensprinzip „Nur Ja heißt Ja“ anzuwenden. Das verstärkt gleichzeitig den Druck auf den Beschuldigten, denn dieser muss dann auch versuchen, glaubhaft zu machen, dass die Betroffene einverstanden gewesen ist.

Und darüber hinaus?

Neben diesen Forderungen müssen wir für den flächendeckenden Ausbau von psychologischer Beratung sowie Frauenhäusern kämpfen, damit Betroffene sich unmittelbar vor weiterer Gewalteinwirkung schützen können. Es braucht jedoch auch eine Debatte über den Umgang mit Gewalt ausübenden Personen. Das Gerechtigkeitsverständnis des bürgerlichen Staates beruht vor allem auf dem Konzept von „Wiedergutmachung durch Strafe“. Doch durch Isolation im Knast wird wohl keine tiefgreifende Besserung im Bewusstsein des Täters einsetzen.

Immerhin hat der Staat noch einen kleinen Anspruch von Resozialisierung der Täter, seine Methoden dazu erweisen sich aber erstens als unwirksam und zweitens sollen die Täter ja überhaupt nur wieder zurück in dieselben Verhältnisse resozialisiert werden, in denen sie erst dazu geworden sind. Alternativen dazu wären Einrichtung und Ausbau von Rehabilitationsprogrammen für sexuelle Gewalttäter wie auch eine gesicherte Integration ins Arbeitsleben.

Zudem braucht es eine klare Präventionsstrategie: Einen kleinen Teil davon sollte die Integration von Konsens-Workshops im Sexualkundeunterricht ausmachen, denn sexuelle Aufklärung hört nicht bei Verhütungsmethoden auf! Des Weiteren braucht es die stetige Thematisierung sexueller und sexualisierter Gewalt an Schulen, in Erziehungswesen und Betrieben, um diese zurückzudrängen.

Wie kann das möglich werden?

Kritiker:innen werden nun einwenden, dass das zwar viele schöne Ideen sind, diese aber nicht umsetzbar wären. Diesen wollen wir an dieser Stelle antworten, dass es zum einen Forderungen gibt, die unmittelbar umsetzbar wären – wenn man genügend Druck auf die Straße bringt, damit diese finanziert werden. Ebenso sind auch tiefgehendere Veränderungen möglich. Schließlich müssen wir diesen Kampf um Verbesserungen und Kontrolle selbst im Rahmen einer Übergangslogik verstehen. In der Tat verändern selbst die besten Reformen die Grundstrukturen der Gesellschaft nicht. Daher begreifen wir diese Kämpfe um Verbesserungen auch als Teil einer umfassenderen Mobilisierung für eine andere Gesellschaft.

Nur weil das aktuelle gesellschaftliche Bewusstsein nicht „reif“ genug für diese Forderungen erscheint, heißt das nicht, dass diese nicht umsetzbar sind. Damit dies gelingt bedarf es einer breiten Massenbewegung der Arbeiter:innenklasse. Aufgabe von Revolutionär:innen kann es an der Stelle nicht sein, rückschrittliche, scheinradikale Lösungen zu unterstützen. Vielmehr muss geschaut werden, wo Ansatzpunkte für diese Forderungen zu finden sind.

An dieser Stelle wollen wir die Kampagne „#NotYourPorn – Missbrauch auf Pornoplattformen muss verfolgt werden“ erwähnen. Sie spricht ein Thema an, das kaum bis gar nicht vom Staat verfolgt wird, nämlich die Verbreitung von Bildern und Videos von Frauen auf Plattformen wie xHamster ohne deren Zustimmung. Teilweise sind diese von Facebook kopiert, teilweise sogar heimlich aufgenommen worden. Auch das fällt unter sexuelle, weil psychische Gewalt. Einige Betroffene haben sich selbst zusammengetan und eine Petition gestartet, die das Strafrecht und den Umgang mit Plattformen wie xHamster verbessern soll.

So eine Vernetzung, wie es im Rahmen dieser Kampagne oder auch der von #DeutschrapMeToo gegeben hat, sind unterstützenswerte Initiativen und erste Ansatzpunkte. Sexuelle Gewalt wird in der Gesellschaft oftmals als „Einzelfall“ und individuelles Problem dargestellt, obwohl es ein gesamtgesellschaftliches ist. Statt also diese Individualisierung sexueller Gewalt auch auf deren Bekämpfung anzuwenden – die Geschehnisse als Einzelfälle zu betrachten – braucht es besagten kollektiven Lösungsweg. So wäre es beispielsweise möglich, mit vernetzten Betroffenen Forderungen aufzustellen und Organisationen der Arbeiter:innenbewegung zur Unterstützung dieser aufzufordern wie beispielsweise DIE LINKE oder Gewerkschaften. Als ersten Schritt könnte man sich auch hier an Frauen- und Queerstrukturen wenden.

Wenn Betroffene bereit sind, Prozesse im aktuellen bürgerlichen Staat zu führen, sollten diese mit einer Kampagne begleitet werden. Dabei ist es wichtig, darauf aufmerksam zu machen, dass das Problem vor allem im Rahmen des Prozesses liegt, der dazu führt, dass sexuelle Gewalt oftmals nicht verurteilt wird. Dies kann Mobilisierungen beinhalten, die an Schulen, Unis und in Betrieben beworben werden können. So existiert die Chance, hier Aktionskomitees zu gründen, die vor Ort mobilisieren – und Debatten führen, welche Probleme es mit sexueller Gewalt dort gibt. Gleichzeitig würden diese Strukturen dann auch den Kern stellen, wenn es darum geht, Forderungen mit Streiks durchzusetzen.

Wir vertrauen also nicht auf den bürgerlichen Staat. Im Gegenteil. Wenn wir Forderungen an ihn stellen, uns für die demokratische Reform von Justiz, Strafrecht, finanzielle und materielle Unterstützung von Opfern einsetzen, dann nicht, weil wir den Rechtsstaat als letztes Wort der Geschichte betrachten. Es geht darum, ihn als Kampffeld für eine zukünftige, andere Gesellschaft zu nutzen, die ihn und den Kapitalismus als Grundlagen, auf denen sich sexuelle Gewalt und Sexismus reproduzieren, überwunden hat und klassenlos ist. Dies muss aber damit verbunden werden, im Hier und Jetzt für konkrete Verbesserungen für Betroffene von sexueller Gewalt gemeinsam zu einzutreten und diese Aufgabe nicht auf „nach der Revolution“ zu verschieben!