Safe Abortion Day 2023: Abtreibungsgegner_Innen bekämpfen! Für einen sicheren und kostenlosen Zugang zu Schwangerschaftsabbrüchen!

Von Erik Likedeeler, September 2023

Von Köln bis Berlin: Abtreibungsgegner_Innen auf dem Vormarsch

Vor wenigen Wochen zog der sogenannte „Marsch für das Leben“ zum ersten Mal durch Köln – eine Demonstration von Rechtskonservativen, welche rigoros gegen Abtreibungsrechte vorgehen. Die Pro-Choice-Gegendemonstrant_Innen, die ihnen den Weg mit einer Blockade erfolgreich versperrten, wurden von der Polizei mit Schlagstöcken verprügelt.

So beunruhigend das bereits klingt: Abtreibungsgegner_Innen belassen es selten bei symbolischem Protest, sondern betreiben organisierte Gewalt. Sie bedrohen Ärzt_Innen, greifen Schwangere auf dem Gehweg an und arbeiten beharrlich an neuen Gesetzen, um den Zugang zu Schwangerschaftsabbrüchen zu verkomplizieren.

In diesem Moment plant Berlin, das Geld für Schwangerschaftsberatungen für die nächsten 2 Jahre um 1,5 Millionen Euro zu kürzen. Der Stellenabbau wird vom Berliner Senat schulterzuckend in Kauf genommen, obwohl bereits jedes Jahr hunderte Beratungssuchende abgewiesen und tausende Termine abgesagt werden, weil es an Kapazitäten fehlt.

Bis Dezember wird über diesen Entwurf noch verhandelt. Deshalb ist es höchste Zeit, dass wir am Safe Abortion Day auf die Straße gehen, um für unser Recht auf einen sicheren, informierten und kostenlos zugänglichen Schwangerschaftsabbruch zu kämpfen!

Brustkrebs und Unfruchtbarkeit: Die Mythen der Abtreibungsgegner_Innen

Um sich Abtreibungsgegner_Innen auch abseits der Straße in den Weg stellen zu können, ist es unerlässlich, zu wissen, wie genau diese vorgehen. Eine ihrer wirksamsten Taktiken ist das gezielte Verbreiten von Fehlinformationen, um Schwangere, angehende Mediziner_Innen und alle anderen Menschen zu verunsichern und zu verstören.

Das fängt schon damit an, dass sie sich selbst „Pro Life“ oder „Lebensschützer_Innen“ nennen, obwohl noch immer jedes Jahr zehntausende Menschen an illegalisierten und selbst durchgeführten Abbrüchen sterben – von Lebensschutz kann also keine Rede sein.

Wenn sie fachgerecht und hygienisch durchgeführt werden, gehören Schwangerschaftsabbrüche zu den sichersten medizinischen Eingriffen. Die Sterblichkeitsrate ist 13-mal geringer als bei einer Geburt. Dennoch behaupten Gegner_Innen, Abtreibungen würden das Brustkrebsrisiko erhöhen oder die Fruchtbarkeit senken. Das wird jedoch von sämtlichen seriösen medizinischen Vereinigungen ausgeschlossen.

Die größte Gefahr für Schwangere ist nicht eine sichere Abtreibung, sondern Gewalt. US-Studien zufolge geschieht männliche Gewalt gegen Schwangere häufiger als jede Schwangerschaftskomplikation. Unter dem eigenen Dach getötet zu werden, ist für Schwangere die wahrscheinlichste Todesursache. Da 72% der Frauen, die sexualisierte Gewalt erfahren haben, Arzttermine und Screenings vermeiden, erhöht sich durch erlebte Gewalt die Gefahr von unentdeckten Komplikationen massiv.

Verschwörungsmythos Post-Abortion-Syndrom

Seit den 1970ern gibt es für Schwangere kaum noch körperliche Folgen nach einem professionell durchgeführten Abbruch. Deshalb haben die Gegner_Innen angefangen, den angeblichen Schaden in die Psyche zu verfrachten.

Das „Post-Abortion-Syndrom“ ist die angebliche emotionale Folge einer Abtreibung und soll zu Symptomen wie Depressionen und erhöhter Drogennutzung führen. Die Existenz dieses Syndroms wird von der Wissenschaft und den Gesundheitsbehörden nicht anerkannt. Tatsächlich ist das vorwiegende und langfristige Gefühl nach einem Abbruch bei den meisten Menschen Erleichterung – 99% bereuen den Abbruch später nicht.

Selbst wenn die Zahlen nicht so eindeutig wären: Es ist ein unsinniges Argument, einen medizinischen Eingriff zu verbieten, weil er Schmerzen oder Reue verursachen könnte. Eine selbstbestimmte Entscheidung zu gewährleisten bedeutet auch, potentielle Schmerzen und Reue in Kauf zu nehmen, so wie es auch bei anderen möglichen Lebensentscheidungen der Fall ist.

Das „Post-Abortion-Syndrom“ wird durch eine verschwörungsmythische Argumentation am Leben erhalten: Wer es nicht hat, der bekommt es bestimmt später noch, oder will es sich bloß nicht eingestehen. Schwangere werden für unmündig erklärt, sobald ihre Emotionen sich nicht nach einem festgelegten Skript äußern. Letztlich werden sie als rhetorisches Mittel instrumentalisiert, um Abbrüche auf bloße Gefühlserfahrungen zu reduzieren.

Auch viele Pro-Choice-Aktivist_Innen tappen in diese Falle und schaffen es nicht, sich von individuellen Befindlichkeiten zu lösen. Dadurch wird die politische Komplexität des Themas ausgeblendet.

Von Fake-Beratung bis Shoah-Relativierung

Die Anti-Abtreibungs-Bewegung sorgt dafür, dass Schwangere in die Irre geführt werden und eine informierte, selbstbestimmte Entscheidung unmöglich wird. Dafür bieten sie manipulierende Fake-Beratungen an, die nicht mit der Ausstellung des benötigten Beratungsscheins enden – mit dem Ziel, dass die gesetzlich vorgeschriebene 12-Wochen-Frist verpasst werden soll. Immer wieder fordern diese Organisationen Schwangere dazu auf, ihre Telefonnummern und Emailadressen herauszugeben, um sie zu belästigen.

Gerade, wenn nur noch wenige Tage Zeit für einen Abbruch bleiben, ist es notwendig, Fake-Beratungsstellen sofort zu erkennen. Doch das ist schwierig, denn ihre Websites ähneln seriösen Angeboten sowohl im Namen als auch im Design. Natürlich sind sie sich auch nicht zu schade, sich Begriffe wie „Entscheidungsfreiheit“ anzueignen oder leere Versprechungen für angebliche Unterstützungsangebote zu machen.

Wer sich von solchen Ködern in die Irre führen lässt, der stößt schnell auf eine andere, düstere Welt: Erbarmungslos konfrontieren Abtreibungsgegner_Innen Hilfesuchende mit brutaler Gewaltdarstellung und Gore-Bildern von toten Babys. Mit politischen Kampfbegriffen von „Infantizid“ bis „Babycaust“ fantasieren sie einen Massenmord an Babys herbei und vergleichen Abtreibungskliniken mit Konzentrationslagern.

Dass Abtreibung in den Köpfen der meisten Menschen in der gleichen Schublade wie Kindermord steckt, liegt nicht nur an Papst Franziskus, der Abtreibung einmal als „Auftragsmord“ bezeichnete. Auch die deutsche Gesetzgebung spiegelt dieses moralische Urteil wieder, denn die Abtreibungsparagraphen stehen im Strafgesetzbuch genau zwischen denen für fahrlässige Tötung und Totschlag.

In Deutschland stellen Abtreibungsgegner_Innen ihre realitätsferne Propaganda ungestraft ins Netz, während fundierte Aufklärung bis vor einem Jahr noch durch den Paragraphen 219a eingeschränkt wurde. Anders sieht es in Frankreich aus, wo die Behinderung von Schwangerschaftsabbrüchen strafbar ist und aktiv gegen Websites mit Falschinformationen vorgegangen wird.

An Schule und Uni: Aufklärung zu Schwangerschaftsabbrüchen!

Doch ein Verbot wie in Frankreich reicht nicht aus, solange wir den mit Photoshop bearbeiteten Fötus-Bildern keine umfassende und vertrauenswürdige Bildung entgegengehalten. Das ist unter anderem nötig, damit Schwangere in Kliniken und Praxen wissen, welche Rechte sie haben: Zum Beispiel das Recht darauf, den Ultraschallmonitor wegdrehen zu lassen oder auf Ultraschallbilder zu verzichten.

Informationen über Schwangerschaftsabbrüche dürfen nicht mehr verschämt unter der Hand verbreitet werden. Sie müssen Teil des Lehrplans werden, sowohl in der Schule als auch im Medizinstudium. Hier sind Studierende nach wie vor gezwungen, sich selbst Workshops zu organisieren, um den Eingriff an Papayas zu lernen, weil im offiziellen Teil des Unterrichts höchstens aus moralischer Perspektive über das Thema diskutiert wird.

Das Informations-Defizit der Mediziner_&Innen machen Abtreibungsgegner_Innen sich zunutze. Beispielsweise behaupten sie, Föten würden mit einer Spritze ins Herz abgetrieben werden. Solche Mythen hindern Ärzt_Innen daran, Abbrüche durchzuführen, weil sie glauben, sich dazu nicht überwinden zu können. Dass der Gewissensfrage mehr Raum zugesprochen wird als dem technischen Erlenen des Eingriffs, sorgt dafür, dass solche Mythen am Leben erhalten werden.

Auch Dokumentationen, Spielfilme, Bücher und weitere Medien müssen Abtreibung als legitimen Teil des Alltags darstellen, so wie viele andere medizinische Eingriffe es auch sind. Solange die ekelerregenden Fake-Bilder der Abtreibungsgegner_Innen in unseren Köpfen gepflanzt werden, müssen wir ihnen eine realistische und neutrale Perspektive entgegensetzen!

Spätabtreibung: Eine populistische Nebelkerze

In der DDR war Abtreibung in den ersten 12 Wochen bei voller Kostenübernahme legal gewesen. Deshalb kam in den 1990er Jahren Druck für eine Reform der BRD-Paragraphen auf. 1993 wurde der §218a um die sogenannte Fristenlösung ergänzt. Seitdem ist der Abbruch in den ersten 12 Wochen nicht mehr strafbar.

Häufig erzählen Abtreibungsgegner_Innen das Märchen, ohne diese Frist würde es zu massenhaft Spätabtreibungen an lebensfähigen Föten kommen. Doch ein Blick nach Kanada zeigt das Gegenteil: Dort gibt es keinerlei Fristen, und dennoch finden fast alle Abbrüche innerhalb der ersten 12 Wochen statt. Für diejenigen, die diese 12 Wochen verpassen, muss es auch danach noch möglich sein, die Schwangerschaft abzubrechen! In den ersten 22 Schwangerschaftswochen kann ein Fötus ohnehin nicht außerhalb des menschlichen Körpers überleben, keinen Schmerz empfinden und hat kein Bewusstsein.

Abtreibungsgegner_Innen geht es ohnehin nicht um die konkrete Woche des Abbruchs, sondern darum, Unwahrheiten zu skandalisieren. So sollen gemäßigte und verunsicherte Teile der Bevölkerung von erzkonservativen Ansichten überzeugt werden. Die meisten überzeugten Abtreibungsgegner_Innen sind ohnehin der Meinung, dass ein Embryo schon ab der Befruchtung oder ab der Einnistung in den Uterus über „Menschenwürde“ eine „Seele“ oder ähnliches verfüge.

Doch ausgerechnet diesen Zeitpunkt als den Beginn des Lebens zu definieren ist ein kulturelles Konstrukt, keine biologische Tatsache. In den Niederlanden ist es beispielsweise so, dass Abbrüche in den ersten 6 Wochen als „Blutungsregulierung“ bezeichnet werden. Es geht darum, die Menstruation wiederherzustellen und das Schwangerschaftsgewebe zu entfernen – mehr nicht.

Lasst uns selbst entscheiden! Abtreibungsrecht auch für Jugendliche!

Dass es sich bei dem Abtreibungsparagraphen 218 um einen Klassenparagraphen handelt, ist Arbeiter_Innen schon seit seiner Einführung im Jahr 1871 klar. In Deutschland sind die Kosten nicht einheitlich reguliert: Meist kann mit Preisen zwischen 350 und 600 Euro gerechnet werden.

Nach wie vor gilt das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes aus dem Jahr 1993: „Die Tötung des ungeborenen Lebens steht so sehr im Vordergrund, dass die Inanspruchnahme der Sozialversicherung nicht in Betracht kommt.“ Dass ein Ausdruck wie „ungeborenes Leben“ überhaupt in Gerichtsurteilen verwendet wird, ist der Anti-Abtreibungs-Bewegung zu verdanken, die diesen Begriff in den 1970er Jahren erfunden und popularisiert hat.

Eigentlich sind die Bundesländer gesetzlich dazu verpflichtet, ein ausreichendes Angebot von Einrichtungen für Schwangerschaftsanbrüche sicherzustellen. Wie wir aktuell am Berliner Senat sehen können, wird das nicht gewährleistet – und in den ländlichen Gegenden Süddeutschlands ist die Lage noch weitaus alarmierender als in der Hauptstadt.

Aufgrund der miserablen Versorgungslage erfordern Abtreibungen meist einen weiten Anreiseweg und sind daher eine finanzielle und emotionale Belastung. Das bedeutet, dass es nur für die herrschende Klasse leicht ist, nach Ablauf der 12 Wochen eine Möglichkeit für den Abbruch zu finden – zur Not fliegt man eben schnell ins Ausland. Arbeiter_Innen hingegen werden in die Illegalität gedrängt.

Für Jugendliche kommt zusätzlich zur wirtschaftlichen und sozialen Abhängigkeit auch die rechtliche Benachteiligung dazu. Die Gesetzeslage bei minderjährigen Schwangeren ist vage: Ärzt_Innen urteilen individuell über die „geistige Reife“. Bei unter 14-Jährigen müssen sogar die Eltern miteinbezogen werden. Dass das Recht eines Fötus ohne Bewusstsein oder Schmerzempfinden im Zweifel höher steht als die Selbstbestimmung über unsere eigenen Körper, ist eine Dreistigkeit, die wir nicht akzeptieren können!

Fazit und Forderungen

Wie immer im Kapitalismus müssen wir uns fragen: Wozu das alles, wer hat etwas von diesen Verboten? Die Behinderung des Rechtes auf Abtreibung bedeutet die Einschränkung des Selbstbestimmungsrechts über den gebärenden Körper, dem im Kapitalismus die weibliche Rollenvorstellung zugewiesen wird. Diese nutzt in erster Linie der herrschenden, besitzenden Klasse. Denn die bürgerliche Familie, die Monogamie und geschlechtliche Arbeitsteilung mit sich bringt, hat für sie die Aufgabe, Eigentum zu vererben. Dass sich Frauen und andere gebärfähige Personen dieser Aufgabe verweigern, soll unterbunden werden. Das hat aber auch Auswirkungen auf die Arbeiter_Innenklasse. In der Regel haben diese wenig zu vererben, aber gleichzeitig haben die Kapitalist_Innen Interesse an immer mehr Nachwuchsarbeitskräften, die für sie arbeiten und die sie ausbeuten können. Nicht zufällig stammt der Artikel 219a aus dem Jahr 1933. Vor allem aber geht es darum, dass die auf geschlechtsspezifischer Arbeitsteilung basierende Unterdrückung der Frau in der Familie durch repressive Sexualmoral, Geschlechternormen, Einschränkungen der Kontrolle über den eigenen Körper, Fixierung der weiblichen Sexualität auf das Gebären von Kindern usw., kurz gesagt, die repressiven, frauenfeindlichen Strukturen auch in der Arbeiter_Innenklasse reproduziert werden.

Schwangerschaftsabbrüche ausdrücklich abzulehnen, ist in Deutschland zum Glück eine Minderheitenposition. Dennoch ist die Anti-Abtreibungsbewegung auf dem Vormarsch: bürgerliche Parteien wie CDU und AfD schließen sich mit Kirchenverbänden zusammen, um in Großstädten für Zwangsgeburt und Unterdrückung zu marschieren. Doch was setzen wir dem entgegen, und welchen Platz sollte Abtreibung in unserer Gesellschaft haben?

  • Für die Aufhebung aller Abtreibungsverbote! Uneingeschränkter, flächendeckender und barrierefreier Zugang zu sicheren Schwangerschaftsabbrüchen und Verhütungsmitteln als Teil der öffentlichen Gesundheitsvorsorge, ohne Mindestalter. Abtreibungen müssen von den Krankenkassen finanziert werden!
  • Für den flächendeckenden Ausbau an Beratungs- und Behandlungsstellen! Für uneingeschränkten und transparenten Zugang zu Informationen, Ärzt_Innen und Kliniken! Schwangerschaftsabbrüche müssen in die Lehrpläne aufgenommen werden – sowohl im Sexualkundeunterricht an Schulen, als auch im Medizinstudium.
  • Schluss mit der Bevormundung ungewollt Schwangerer: Weg mit der 12-Wochen-Fristenlösung, der Zwangsberatung, der dreitätigen Wartepflicht und der Krankenhauspflicht für den medikamentösen Abbruch.
  • Für den Ausbau von Schutzräumen für Opfer häuslicher Gewalt! Für Selbstverteidigungsstrukturen gegen Gehsteigbelästigung, Angriffe auf Beratungsstellen, sowie Hass und Falschinformationen im Netz. Für die Zerschlagung der Anti-Abtreibungs-Bewegung, Hand in Hand mit der Arbeiter_Innenklasse!



USA: Anstieg von Femiziden nach Verschärfung von Abtreibungsgesetzen

von Veronika Schulz, Artikel aus der FIGHT 2023, unserer Zeitung gemeinsam mit der Gruppe Arbeiter:innenmacht (und anderen Sektionen der LFI) zum 8. März 2023

Die Angriffe auf hart erkämpfte Errungenschaften, Grund- und Bürgerrechte im Zuge des Aufstiegs von Rechtspopulist:innen weltweit gehen weiter – und erste Folgen sind jetzt schon spürbar. Trotz der Abwahl von Donald Trump und der neuen Bundesregierung unter Joe Biden erleben wir in den USA einen enormen Angriff auf Frauenrechte.

Insbesondere reproduktive und Selbstbestimmungsrechte von Frauen werden immer häufiger infrage gestellt. Damit wird Frauen der Zugang zu Beratung sowie Abtreibung im Falle ungewollter Schwangerschaften bewusst erschwert oder gleich gänzlich kriminalisiert, was neben finanziellen Belastungen und gesundheitlichen Risiken im Falle nun illegal durchgeführter Abbrüche weitere Auswirkungen mit sich führt: In den USA lässt sich bereits ein deutlicher Anstieg von Femiziden feststellen, insbesondere an schwangeren Frauen.

Hintergründe

Der Begriff Femizid (engl. femicide) wird seit Beginn des 19. Jahrhunderts in Abgrenzung zum englischen Begriff „homicide“ (Mord, Totschlag) benutzt. Die feministische Soziologin Diana Russell definiert Femizid als einen Mord an einer weiblichen Person durch einen Mann auf Grund der Tatsache, dass sie weiblich ist. Diese Definition schließt auch die Tötung von Kindern mit ein. Dadurch wird die geschlechtsspezifische Motivation der Morde verdeutlicht, die Frauen durch Männer erleiden. Der Femizid stellt, noch vor der Vergewaltigung, die höchste Manifestation der Unterdrückung der Frau und eine extreme Form patriarchaler Gewalt dar.

Auch wenn Boulevardmedien mit reißerischen Schlagzeilen das Gegenteil suggerieren, so sind Femizide keine rein individuellen Tragödien. Während die Täter beim Frauenmord in familiärem oder partnerschaftlichem Kontext zwar einzelne Individuen oder kleine Gruppen sind, repräsentieren sie [beim Feminizid, dem organisierten, massenhaften Femizid] eine gesellschaftliche Kraft, in deren Interesse sie agieren – z. B. eine bestimmte Sorte von Unternehmen, eine reaktionäre Bewegung.

Die gesellschaftliche Dimension von Femiziden, also Morden an Frauen, weil sie Frauen sind, erfordert eine Betrachtung der Ursachen für die Zunahme dieser Gewalttaten.

Der von konservativen Richter:innen dominierte Supreme Court (Oberster Gerichtshof) der USA hatte im Juni 2022 das fast 50 Jahre geltende Grundsatzurteil „Roe vs. Wade“ aufgehoben. Dieses garantierte bisher das landesweite Grundrecht auf Abtreibung. Durch die Entscheidung des Supreme Court können Bundesstaaten Schwangerschaftsabbrüche nun einschränken oder gänzlich verbieten, was mehrere konservativ regierte bereits getan haben. Das Urteil wurde deshalb nicht nur in den USA von Abtreibungsgegner:innen als Sieg gefeiert.

Betroffen sind rund 40 Millionen Frauen im gebärfähigen Alter, die in US-Bundesstaaten leben, in denen Abtreibungen entweder bereits verboten oder nur in eng gefassten Ausnahmefällen möglich sind bzw. in absehbarer Zeit verboten oder stark eingeschränkt werden.

Zunahme von Femizide an Schwangeren

Bereits Ende 2021, noch vor dem Urteil des Supreme Court und den darauffolgenden Restriktionen, gab es Bedenken bezüglich einer Zunahme von partnerschaftlicher Gewalt und Femiziden als mögliche Folgen: „Einige Experten befürchten, dass die Einschränkung des Zugangs zum Schwangerschaftsabbruch gefährdete Frauen noch mehr in Gefahr bringen könnte.“ So hatten Studien ohnehin belegt, dass partnerschaftliche Gewalt durch bzw. während Schwangerschaften zunimmt. Frauen war es oft nicht möglich, ihre Schwangerschaft fortzusetzen, und sie entschieden sich aufgrund häuslicher Gewalt zur Abtreibung. Die USA hatten demnach bereits eine sehr hohe Rate an Müttersterblichkeit: „Im Jahr 2018 kamen in den USA auf 100.000 Lebendgeburten 17 Müttersterblichkeitsfälle – mehr als doppelt so viele wie in den meisten anderen Ländern mit hohem Einkommen.“

Forscher:innen der Harvard School of Public Health kommen zu dem Ergebnis, dass es in den USA für Schwangere oder Frauen, die vor kurzem entbunden haben, wahrscheinlicher ist, ermordet zu werden, als durch schwangerschafts- oder geburtsbedingte Komplikationen zu sterben. Tötungsdelikte an Schwangeren sind somit häufiger als solche Todesfälle durch Bluthochdruck, Blutungen oder Sepsis, wie die Forscher:innen in einem Leitartikel beschreiben.

Die Verbreitung von Gewalt in der Partnerschaft ist in den USA ohnehin höher als in vergleichbaren Ländern. Die Gewalt endet oft tödlich und häufig sind Schusswaffen im Spiel. Eine weitere Studie der Tulane University bestätigt diesen Trend, wonach Tötungsdelikte eine der häufigsten Todesursachen bei Schwangeren und Wöchnerinnen in den USA sind.

Die genannten Studien können durch Zahlen belegen, dass neben schwangeren Jugendlichen insbesondere schwarze Schwangere ein wesentlich höheres Risiko hatten, getötet zu werden, als weiße oder hispanische. Dies verwundert nicht, da schwarze Arbeiter:innen in den USA auch heute noch strukturell benachteiligt sind, schlechter bezahlte Jobs haben, oft in beengten Wohnsituationen leben und seltener krankenversichert sind. Die ökonomischen Bedingungen wirken sich daher für diese Bevölkerungsgruppe besonders negativ aus.

Ähnliche Entwicklungen konnten auch in Deutschland im Zuge der Lockdowns der Coronapandemie beobachtet werden, wo aufgrund der schlechteren wirtschaftlichen Lage und der erzwungenen Nähe auf engstem Raum partnerschaftliche Gewalt um ein Vielfaches zugenommen hat.

Somit war bereits vor den Verschärfungen und Verboten, die auf das Grundsatzurteil des Supreme Court in einigen US-Bundesstaaten folgten, die Ausgangslage für Schwangere alles andere als sicher. Gesetze, die den Zugang von Frauen zu Abtreibung einschränken, können sie weiter gefährden, da die Kontrolle über die reproduktiven Entscheidungen einer Frau oft eine Rolle bei Gewalt in der Partnerschaft spielt. Die Autor:innen der Studie der Harvard School of Public Health weisen explizit darauf hin, dass schwangerschaftsbedingte Tötungsdelikte vermeidbar sind, z. B. indem im Rahmen von Vorsorgeuntersuchungen von Schwangeren gewaltgefährdete Frauen identifiziert und Hilfestellungen angeboten werden können.

Arbeiter:inneneinheitsfront für freie Abtreibung und körperliche Selbstbestimmung

Doch wie kann, gemessen an diesen permanenten Angriffen und vielfältigen Problemen, eine erfolgreiche Pro-Choice-Bewegung aufgebaut werden? Statt nur auf Verschlechterungen zu reagieren, müssen wir selbst Verbesserungen erkämpfen. Wir dürfen nicht auf den Staat vertrauen oder Illusionen in die Demokratische Partei hegen. Diese konnte bzw. wollte die derzeitigen Angriffe auf bestehende Frauenrechte nicht verhindern. Daher müssen wir unabhängig von ihr gegen den Abbau von Frauenrechten kämpfen. Dabei kommt es auf den Kampf als Klasse an, was bedeutet, dass er durch die Arbeiter:innenklasse geführt und von ihren Organisationen unterstützt werden muss.

Wir fordern daher die Gewerkschaften auf, für eine gemeinsame Kampagne zu mobilisieren. Betriebsräte könnten beispielsweise Betriebsversammlungen einberufen, wo diese Themen und Fragen diskutiert werden. Darüber hinaus können Gewerkschaften mit Streik als Kampfmittel, anders als Einzelpersonen oder andere Gruppen, ökonomischen und politischen Druck auf Kapital und Regierung aufbauen.

Im Rahmen von Aktionstagen und für die Durchführung eines politischen Streiks wäre es außerdem wichtig, Streik- und Aktionskomitees zu gründen, die vor Ort mobilisieren, kollektive Erfahrungen ermöglichen und auf diese Weise auch zur Stärkung und Demokratisierung des gemeinsamen Kampfes beitragen. Ebenso sind Gewerkschaften personell und finanziell in der Lage, internationale Kooperation und Koordination zu gewährleisten, z. B. durch die Organisation zentraler, internationaler Aktionstage zum Thema Abtreibungsrechte und Selbstbestimmung. Dies ist wichtig, da die Unterdrückung nicht nur in einem Land existiert und zusammen mehr Druck aufgebaut werden kann.

Das alles darf nicht darüber hinwegtäuschen, dass die Einbindung von Gewerkschaften auch einige Probleme mit sich bringt. Gerade im Dienstleistungsbereich, in dem hauptsächlich Frauen arbeiten, organisieren sich nur wenige Arbeiter:innen in ihnen. Ebenso agieren Gewerkschaften häufig reformistisch und beschränken sich auf die Besitzstandswahrung im eigenen Interesse, anstatt Fortschritte für die gesamte Klasse zu erkämpfen. Es existiert eine Gewerkschaftsbürokratie, die ihren Frieden mit dem jetzigen System geschlossen und ihre Rolle selbst auf das Feilschen um Lohn und Arbeitsbedingungen reduziert hat. Revolutionäre Kommunist:innen müssen sich deshalb für eine klassenkämpferische, antibürokratische Basisbewegung einsetzen, die sich der bürokratischen Spitze entgegenstellt, um die Gewerkschaften zu einem Glied in den Reihen des Kampfes für den Sozialismus umzugestalten.

Des Weiteren rufen wir alle bestehenden Pro-Choice-Bündnisse und -Bewegungen aktiv dazu auf, auch weiterhin gegen den bestehenden Abbau von Frauenrechten zu kämpfen und den Protest erneut auf die Straße zu tragen. Lasst uns die bisher bestehenden Bündnisse und Mobilisierungen bündeln und einen gemeinsamen Aktionstag für den Kampf für Frauenrechte ausrufen!

Gegenwehr

Zur Verhinderung von Femiziden ist der Aufbau von Organen der Gegenmacht erforderlich. Um die Verelendung der Klasse zu verhindern und rechtspopulistischen oder protofaschistischen Kräften das Handwerk zu legen, müssen wir Mittel des Klassenkampfes einsetzen, die notwendigerweise die Machtfrage selbst aufwerfen. Einmal mehr zeigt sich, dass der Kampf gegen Frauenunterdrückung in all ihren Formen untrennbar mit dem gegen den Kapitalismus verbunden ist.

Zur Abwehr weiterer Angriffe auf Abtreibungsrechte, aber auch zur Durchsetzung des Selbstbestimmungsrechts über den eigenen Körper, welches selbst in Staaten mit liberaler Gesetzgebung bisher eingeschränkt ist, haben wir einige Forderungen aufgestellt, die es zu erkämpfen gilt – national und international:

  • Für die Aufhebung aller Abtreibungsverbote! Uneingeschränktes Recht auf Schwangerschaftsabbruch als Teil der öffentlichen Gesundheitsversorgung! Abtreibungen müssen sicher und von den Krankenkassen/öffentlichen Gesundheitsdiensten finanziert werden!
  • Für den flächendeckenden Ausbau an Beratungs- und Behandlungsstellen! Für uneingeschränkten und transparenten Zugang zu Informationen, Ärzt:innen und Kliniken!
  • Schluss mit der internationalen Stigmatisierung von abtreibenden Frauen! Raus mit jedweder Religion und „Moral“ aus Gesundheitssystem und Gesetzgebung! Das Leben einer Frau muss immer über dem eines ungeborenen Fötus stehen!
  • Vollständige Übernahme aller Kosten für Verhütungsmittel durch den Staat bzw. die Krankenversicherung!
  • Ausbau von Kitas und Kinder-/Jugendbetreuungsangeboten, um Eltern zu entlasten!
  • Für viel mehr finanzielle und gesellschaftliche Unterstützung von insbesondere (jungen) Frauen und Alleinerziehenden und dafür, dass minderjährige Frauen mit einer Schwangerschaft nicht alle Chancen auf eine gute Zukunft verlieren!
  • Langfristig: Für die Kollektivierung der Kindererziehung in der Gesellschaft!
  • Für den Ausbau von Schutzräumen für Opfer sexueller Gewalt, Schwangere und junge Mütter!

Ärzt:innen dürfen die Entscheidung zur Geburtshilfe (Entbindung) bei überlebensfähigen Föten treffen. Gegen leibliche Zwangselternschaft für so geborene Kinder! Der Staat soll für sie aufkommen und sich um sie kümmern bzw. zur Adoption freigeben! Adoptionsvorrang für leibliche/n Vater und/oder Mutter, falls sie das Kind später großziehen wollen und dieses zustimmt!

Quellen:

Baumgarten, Reinhard (2022): Weitere Rechte auf der Kippe?, online unter https://www.tagesschau.de/ausland/amerika/abtreibung-usa-supremecourt-101.html

Chang, Leila (2020): Pro Choice: Für die Selbstbestimmung über den eigenen Körper!, in: Fight! Revolutionäre Frauenzeitung Nr. 8, online unter https://arbeiterinnenmacht.de/2020/03/05/pro-choice-selbstbestimmung/

Chang, Leila (2022): Our bodies, our choice, in: Fight! Revolutionäre Frauenzeitung Nr. 10, online unter https://arbeiterinnenmacht.de/2022/03/14/our-bodies-our-choice/

Der Standard (2005): USA: Mord als eine der häufigsten Todesursachen für Schwangere, online unter https://www.derstandard.at/story/1962393/usa-mord-als-eine-der-haeufigsten-todesursachen-fuer-schwangere

Frühling, Jonathan (2020): Femizide – Frauenmorde international, Widerstand international, in: Fight! Revolutionäre Frauenzeitung Nr. 8, online unter https://arbeiterinnenmacht.de/2020/03/05/femizide-frauenmorde-international/

Harvard School of Public Health (2022): Homicide leading cause of death for pregnant women in U.S., online unter https://www.hsph.harvard.edu/news/hsph-in-the-news/homicide-leading-cause-of-death-for-pregnant-women-in-u-s/

Insider (2021): Homicide is the leading cause of death for pregnant women in the United States, a new study found, online unter https://www.insider.com/pregnant-women-in-the-us-homicide-leading-cause-of-death-report-says-2021-12

National Institute of Child Health and Human Development (2022): Science Update: Pregnancy-associated homicides on the rise in the United States, suggests NICHD-funded study, online unter https://www.nichd.nih.gov/newsroom/news/091622-pregnancy-associated-homicide

Sanctuary for Families (2022): The Silent Epidemic of Femicide in the United States, online unter https://sanctuaryforfamilies.org/femicide-epidemic/

Suchanek, Martin (2022): Femizide, Feminizide und kapitalistische Krise, in: Fight! Revolutionäre Frauenzeitung Nr. 10, online unter https://arbeiterinnenmacht.de/2022/03/17/femizide-feminizide-und-kapitalistische-krise/

The Guardian (2022): Estimated 45,000 women and girls killed by family member in 2021, UN says, online unter https://www.theguardian.com/global-development/2022/nov/23/un-femicide-report-women-girls-data




Proteste gegen Abtreibungsverbote in den USA: Interview mit einer Aktivistin vor Ort

In den USA hat der Oberste Gerichtshof im Juni dieses Jahres ein Urteil erlassen, welches den Zugang zu Schwangerschaftsabbrüchen einschränken und sogar verbieten kann. Mehrere Bundesstaaten haben bereits angekündigt, die Rechte auf Abtreibungen massiv anzugreifen. Als Reaktion kam es in vielen US-amerikanischen Städten zu Massenprotesten. Wir haben in diesem Interview mit der Aktivistin Lara (Instagram @Lara.islinger) vor Ort gesprochen:

Wer bist du? Wo bist du organisiert? 

„Ich bin Lara (sie/ihr) und wohne eigentlich in Hamburg. Ich verbringe den Sommer damit, in New York für Shout Your Abortion (SYA) zu arbeiten. SYA ist eine Organisation, die sich für die Entstigmatisierung des Schwangerschaftsabbruchs einsetzt – mit kreativen Aktionen und dadurch, dass wir Menschen eine Plattform geben, um ihre Erfahrungen zu teilen. Aufgrund der aktuellen Situation, also dem Urteil des Supreme Court und die Abtreibungsverbote in vielen Staaten, fokussieren wir uns aktuell auf den Zugang zu sicheren Abtreibungen insbesondere durch Abtreibungspillen – egal ob legal oder nicht.

Seit einigen Wochen, bin ich bei New York City For Abortion Rights aktiv, ein sozialistisch-feministisches Kollektiv, das Demos und sogenannte Clinic Defenses organisiert.“

Inwiefern bist/warst du Teil der Proteste gegen die neuen Abtreibungsverbote? Was ist dein Ziel?

„Gemeinsam mit „New York City For Abortion Rights“ und anderen links-feministischen Gruppen habe ich einen Protest am Tag der Supreme Court Entscheidung organisiert zu dem 20.000 Leute gekommen sind. Mir ging es bei der Demo vor allem darum, Solidarität auszudrücken mit Menschen in republikanischen Bundesstaaten, in denen nun Abtreibungsverbote und Einschränkungen gelten. Abgesehen von einem erhöhten Andrang in den Abtreibungskliniken, wird sich in New York durch das Urteil wenig ändern. Trotzdem spüren wir auch hier den Einfluss von Abtreibungsgegner_Innen, da wir sogenannte Clinic Defenses organisieren. Das sind Proteste und Blockaden gegen Abtreibungsgegner_Innen, die zu Kliniken prozessieren, eskortiert vom NYPD, und dort Patient_Innen belästigen – mitten in New York City.

Am Montag, dem 4th of July, war ich mit “Shout Your Abortion” in Washington DC. Wir haben vor dem Supreme Court einen Stand aufgebaut, an dem wir Limonade verschenkt und Informationen zu Abtreibungspillen verbreitet haben, die man in allen 50 Staaten über die Organisation Aid Access bestellen kann – auch ohne schwanger zu sein (sog. advanced provision). Unser Motto lautet „Fuck SCOTUS. We’re doing it anyway“. Dieses illegitime, undemokratische Gericht kann uns nicht aufhalten.

Dazu will ich unbedingt betonen, dass das Urteil natürlich Konsequenzen hat, die grausam und ungerecht sind. Unter der Kriminalisierung von Abtreibung (und Fehlgeburten) leiden am meisten Menschen, die marginalisierten Gruppen angehören – insbesondere Schwarze Menschen; Indigene und weitere People of Color; die LGBTQ+ Community; Menschen mit Behinderung; Menschen, die im ländlichen Raum leben; junge Menschen und arme Menschen.“

Wie nimmst du die Proteste wahr? Welche Gruppen sind am Start?

„Mir geben die Proteste Kraft. Ich finde es gut, dass wir uns den öffentlichen Raum nehmen, um unserer Wut Ausdruck zu verleihen und als Zeichen der Solidarität mit allen Menschen, die von den Abtreibungsverboten betroffen sind. Die feministische Bewegung nehme ich als zersplittert war. Viele linke Aktivist_Innen wenden sich vom liberalen, weißen Mainstream-Feminismus ab. Andererseits spüren wir in New York eine starke Solidarität von anderen linken Gruppen sowie von den neu-gegründeten Gewerkschaften (z.B. der Starbucks-Gewerkschaft), die sich unseren Protesten anschließen.

Wir distanzieren uns von Gruppen, die sogenannte die-ins organisieren, sich mit Blut beschmieren oder Kleiderbügel zu Protesten mitbringen. Unser Punkt ist ja: Wir gehen nicht zurück in die 1960er und frühen 1970er, bevor Roe entschieden wurde, und als viele Menschen aufgrund unsicherer, illegaler Abtreibungen gestorben sind. Wir wollen keine Angst schüren, sondern Hoffnung machen. Der große Unterschied ist, wir haben heute Zugang zu Abtreibungspillen und wir haben ein Netzwerk von Abortion Funds, die finanzielle Unterstützung leisten. Wir werden dieses Urteil nicht befolgen. Wir werden nicht aufhören abzutreiben. Wir werden nicht aufhören uns gegenseitig zu helfen und wir werden nicht aufhören für reproduktive Gerechtigkeit zu kämpfen.“

Kamala Harris hat als Antwort der Demokraten dazu aufgerufen, diese Entscheidung mit der Stimmabgabe bei den Zwischenwahlen doch noch zu kippen – hältst du das für realistisch?

„Die Biden-Regierung und die Demokraten betonen, dass sie Abtreibungsrechte verteidigen wollen, aber ihre Bemühungen auf Bundesebene halten nicht Schritt mit dieser Rhetorik.  Die Tatsache, dass die Demokraten in Washington nicht in der Lage sind, Abtreibungsrechte zu stärken, obwohl sie das Weiße Haus und beide Kammern des Kongresses kontrollieren, hat viele Wähler_Innen enttäuscht. Ich spüre deutlich die Frustration über die Untätigkeit der Demokraten auf Bundesebene und höre in linken, feministischen Kreisen immer wieder das Wort ‚desillusioniert‘.

Es stimmt: Das Supreme Court Urteil hat das Thema Abtreibung in den Mittelpunkt mehrerer wichtiger Zwischenwahlen katapultiert. Die Wahlen in den Bundesstaaten (etwa von Gouverneur_Innen, Generalstaatsanwalt_Innen, Richter_Innen und der Legislative) könnten nun darüber entscheiden, ob Millionen von Amerikaner_Innen Zugang zu legalen Abtreibungen haben oder nicht. Viele haben aber das Gefühl, dass die Demokraten – angesichts der hohen Inflation und der niedrigen Zustimmungsraten für Präsident Biden – den Unmut über das Urteil ausnutzen, um Wähler_Innenstimmen zu erhaschen, ohne einen konkreten Plan zu haben, wie sie den Zugang zu Abtreibung in den USA gewährleisten und FLINTAs unterstützen werden.“

Wenn aber doch noch nicht alles verloren ist: Welche Perspektive siehst du dann noch für FLINTAs in den USA?

„Ich lege große Hoffnung in feministische Solidarität und Netzwerke – national und international. Anders als die Demokraten haben wir uns spätestens seit dem Leak des Entwurfs im Mai darauf vorbereitet, dass Roe fallen wird. Wir verbreiten Informationen zu Abtreibungspillen, die per Post in alle 50 Staaten verschickt werden können und sehr sicher sind. Dabei hilft uns Plan C und die europäische Organisation Aid Access. Außerdem gibt es ein solides Netzwerk von regionalen Abortion Funds, die finanzielle Unterstützung für Abtreibungen leisten. Ich habe auch mitbekommen, dass als letzter Ausweg Abtreibungspillen aus Mexiko geschickt werden – kostenlos von dortigen feministischen Kollektiven als Akt der Solidarität mit FLINTAs in den USA. Unser Motto lautet: ‚We will save us.‘ Wir retten uns selber.“

Was wünschst du dir von der Bewegung? Und wie können wir hier in Deutschland/ der EU sie unterstützen?

„Ich wünsche mir von der Bewegung, dass wir uns mehr auf praktische Fragen konzentrieren. Unser Fokus sollte sein: Wie können wir Menschen dabei helfen, abzutreiben? Die vollständige Legalisierung von Abtreibung ist dabei natürlich ein wichtiger Faktor – aber nicht der einzige.

Wenn ihr wen aus den USA kennt, könnt ihr Ressourcen zu Abtreibungspillen und Advanced Provision teilen, zum Beispiel Plan C oder Aid Access. Ein großes Problem ist, dass nur 1 von 5 Amerikaner_Innen darüber Bescheid wissen. Wenn ihr Geld übrig habt, könnt ihr spenden. Dafür empfehle ich das National Network of Abortion Funds, das Spenden auf regionale Abortion Funds aufteilt und Aid Access bzw. die europäische Mutterorganisation Women on Web. Meine DMs sind immer offen für Fragen. Bitte nicht vergessen: Wir kämpfen in Deutschland den gleichen Kampf: Der §218 muss weg, genau wie weitere Schikanen für ungewollt Schwangere wie Pflichtberatung, Wartezeit und die Gehsteigbelästigung durch Abtreibungsgegner_Innen vor Praxen. Der Zugang muss verbessert werden, insbesondere durch die Schließung von Versorgungslücken. Wir sind nicht frei und gleichberechtigt ohne den bedingungslosen und legalen Zugang zu Abtreibung.“

Für eine ausführlichere Analyse des Gerichtsurteils und dessen Folgen, aber auch der Frage, warum Abtreibungsrechte eigentlich so stark umkämpft sind und wie wir sie verteidigen können, schaut gerne in unseren Artikel dazu:




USA: Wie wir Abtreibungsrechte wieder zurück erkämpfen können

In der größten Demokratie der Welt hat gerade die Mehrheit der gebärfähigen Menschen das Recht auf Abtreibung verloren. Warum? Weil die Urteile Roe v. Wade und Planned Parenthood v. Casey vom Obersten Gerichtshof gekippt wurden – Grundsatzentscheidungen, die Frauen das Recht, über Abbruch oder Fortführung einer Schwangerschaft zu entscheiden, einräumten. So erlaubte Roe v. Wade eine Abtreibung bis zur angenommenen Lebensfähigkeit des ungeborenen Kindes außerhalb des Mutterleibes. Diese Entscheidung des Obersten Gerichtshofs aus dem Jahr 1973 schränkte so die amerikanischen Bundesstaaten in ihrer eigenen Gesetzgebung ein, welche ab diesem Zeitpunkt strengen richterlichen Kontrollen unterlag. Bundesstaaten mussten Frauen das grundsätzliche Recht auf einen Schwangerschaftsabbruch zugestehen.

Am 24. Juni wurde nun ein nach Roe v. Wade eigentlich verfassungswidriges Gesetz für verfassungskonform erklärt, was Roe v. Wade formell außer Kraft setzt. Es überrascht nicht, dass Ex-Präsident Trump maßgeblich für diesen Anschlag auf die Rechte der Frau verantwortlich ist: Er setzte gleich drei neue, konservative Richter im Obersten Gerichtshof ein, was dessen Machtbalance empfindlich in Richtung der reaktionären, republikanisch geprägten Rechtsprechung verschob. Nun hat also eine Institution, die nicht einmal demokratisch legitimiert ist, eine Entscheidung getroffen, die nicht repräsentativ ist für die Haltung der Bevölkerung zum Thema Abtreibung: Laut Umfragen befürworten um die 70 % der US-Amerikaner_Innen Roe vs. Wade.

Natürlich gab es jedoch auch vor diesem historischen Urteil Abtreibungen – nur waren diese eben deutlich weniger sicher. Diesen Zustand haben reaktionäre Kräfte nun für die Mehrheit der amerikanischen Bevölkerung wieder hergestellt, indem sie dieses Bundesgesetz gekippt haben. Besonders betroffen sind hiervon Menschen, denen die nötigen Ressourcen zum Reisen in einen anderen Bundesstaat fehlen, überproportional Mitglieder der Arbeiter_Innenklasse und vor allem ihre nicht-weißen, migrantisierten Anteile.

Die reaktionären Kräfte, die maßgeblich für diese Entwicklung verantwortlich sind, sind zahlenmäßig stark, gut organisiert und politisch bestens vernetzt. Zur jährlichen Demonstration gegen Abtreibungsrechte mobilisierten sie 2013 circa 600.000 Teilnehmer_Innen nach Washington D.C. Bereits vor dem erfolgreichen Angriff auf Roe v. Wade konnten diese Kräfte so bereits Teilerfolge verzeichnen: Vor allem in den republikanischen Südstaaten und dem Mittleren Westen, wo bereits vor dem jüngsten Urteil die Gesetzgebung so angepasst wurde, dass sie Roe v. Wade bewusst übergeht und Abtreibung in die Illegalität drängen konnte – so etwa in Texas. Dort trat schon 2021 ein Gesetz in Kraft, das Schwangerschaftsabbrüche ab der 6. Woche selbst bei Vergewaltigung oder Inzest kriminalisiert – ganz egal, dass eine Schwangerschaft zu diesem Zeitpunkt oft noch nicht mal spürbar ist. Noch dramatischer war hieran, dass dieses Gesetz durch die Erweiterung privater Klagen die Möglichkeit einer staatlich entlohnten Hetzjagd auf Abtreibungseinrichtungen und diejenigen, die sie in Anspruch nehmen, geschaffen hat. Der bereits damals konservativ besetzte Oberste Gerichtshof lehnte eine Aufhebung dieses Gesetzes ab. In Mississippi wiederum waren Abtreibungen bereits ab der 16. Woche für illegal erklärt worden, dies auch im offensichtlichen Verstoß gegen Roe v. Wade.

Auch bereits 1992 erreichten reaktionäre Kräfte mit dem Urteil Planned Parenthood v. Casey einen Teilerfolg ihrer misogynen Kampagne. Damals wurde den Bundesstaaten erlaubt, auch vor dem dritten Trimester Vorschriften zum Schutz des ungeborenen Kindes zu erlassen und der Zeitpunkt in der Schwangerschaft, ab dem eine Abtreibung verboten werden kann, um 4 Wochen vorgezogen.

Warum sind gerade Abtreibungsrechte so umkämpft?

Wieso es immer wieder zu Angriffen auf das Selbstbestimmungsrecht von gebärfähigen Personen kommt, lässt sich nur durch einen Blick in die Geschichte und die jeweilige Situation der Frau erklären: Bereits vor der Verfestigung der Klassengesellschaft wurde in ursprünglichen Gesellschaften die soziale Ungleichheit zwischen Mann und Frau institutionalisiert. Dies geschah nicht zufällig oder auf „natürliche“ Weise, sondern verfolgte den Zweck, die Frau als eigentliche Quelle des Stammesreichtums, durch ihre Rolle beim Ackerbau und als Gebärerin, zu dominieren. So wurden Frauen zum Objekt ökonomischer Begehrlichkeit, was damit einherging, dass Heiratsvorschriften und Regelungen zur Kindererziehung radikal verändert werden mussten, um das Patriarchat zu sichern.

Mit steigendem Reichtum innerhalb von Gesellschaften und damit einhergehend auch einer Entwicklung des Privateigentums etablierte sich eine Weitergabe dieses Privateigentums auf Basis von Familienstrukturen. Diese Vererbungsstrukturen bedurften monogamer Beziehungen, um die Nachkommen unzweifelhaft identifizieren zu können. Der Vater eines Kindes ist beispielsweise ohne Vaterschaftstest nicht so einfach identifizierbar wie dessen Mutter. Monogame Beziehungen zu etablieren, stellte hierfür eine geeignete Methode dar, da bei nur einem Sexualpartner der Frau der Vater eines Kindes relativ eindeutig bestimmbar ist. Mit der Entstehung der Klassengesellschaft verfestigten sich diese Strukturen, beispielsweise die Idee einer monogamen Ehe.

Doch wie äußerte und äußert sich die Unterdrückung später, auch während und nach der Industrialisierung? Im Zuge der Industrialisierung nahm die Bedeutung des Haushaltes als grundlegende Produktionseinheit ab, denn nun wurde in Fabriken und Produktionsstätten produziert. Während vor allem Männer an diesen Orten ihre Arbeitskraft verkaufen mussten, waren Frauen nicht nur in verschiedenen Bereichen der Heimarbeit tätig, sondern auch für die unbezahlte Reproduktionsarbeit. Reproduktionsarbeit beschreibt die Arbeit, die nötig ist, um Arbeitskraft wieder herzustellen. Beispielsweise ist das Zubereiten von Nahrung nötig, um das Bedürfnis nach Hunger zu stillen. Ohne diese Arbeit ist es auf Dauer nicht möglich, regelmäßig die eigene Arbeitskraft verkaufen zu können. Aber auch die Bereitstellung neuer Arbeitskräfte durch die Geburt von Kindern, deren Versorgung, Fürsorge und Erziehung im privaten Haushalt zählt zur reproduktiven Arbeit. Dass Frauen diese auch weiter möglichst günstig verrichten, ist also im Interesse der Kapitalist_Innen. Durch weiter rationalisierte Produktionsprozesse wurden Frauen immer mehr auch in die Lohnarbeit integriert, um durch eine größere Anzahl an Arbeiter_Innen größere Profite zu erwirtschaften und gleichzeitig die Löhne möglichst niedrig zu halten. Eine gerechte Verteilung der Reproduktionsarbeit wurde allerdings nicht geschaffen, weshalb für Frauen oft eine doppelte Belastung besteht, da sie nicht nur ihre Arbeitskraft verkaufen müssen, sondern auch heute noch oft ganz allein für die Reproduktionsarbeit verantwortlich sind, für welche sie keinen Lohn erhalten.

Diese kurze Analyse der Unterdrückung der Frau soll verdeutlichen, wie sehr die Kontrolle von weiblicher Fortpflanzung mit der Entstehung von Privateigentum verbunden ist und wie sehr die Besitzenden von der Rolle der Frau als Mutter und Fürsorgerin profitieren. Gerade in Anbetracht der hohen Sterberate unter Arbeiter_Innen, die während der Corona-Pandemie keinen oder nur unzureichenden Zugang zur Gesundheitsversorgung hatten, ist es also kein Wunder, dass vor allem Kapitalist_Innen jetzt ein Interesse an hohen Geburtenraten haben. In der Vergangenheit bereits erkämpfte Rechte wie beispielsweise das Recht auf eine sichere, (teilweise) legale Abtreibung stehen auch im Zuge eines gesellschaftlichen Rechtsrucks in den imperialistischen Teilen der Welt wieder zur Debatte. Das Recht auf Abtreibung ist nur ein Teil einer Entwicklung, die sich als ein Rollback in Bezug auf die Rechte unterdrückter Gruppen beschreiben lässt.

Internationale Solidarität statt sexistischer Rollbacks!

Die Aufhebung von Roe v. Wade und die vorangegangene Aufweichung der Errungenschaften von 1973 bereits in 1992 und 2021 zeigen, dass der Fortschritt im bürgerlich-kapitalistischen Staat jederzeit wieder zurückgerollt werden kann. Auch in Europa als weiterem Teil der vermeintlich so freien wie fortschrittlichen „westlichen Welt“ sind Abtreibungsrechte Angriffen ausgesetzt. In Polen sind seit Herbst 2020 Abtreibungen nahezu gänzlich verboten. Das hat krasse Folgen für die Schwangeren, denn ein Abtreibungsverbot führt nicht gleich zu weniger Abtreibungen. Es führt vielmehr dazu, dass die Abtreibungen illegal mit einem größeren gesundheitlichen Risiko für die Schwangeren durchgeführt werden. So gab es in Polen seit der Verschärfung nur weniger als 2000 legale Abtreibungen, aber ca. 200.000 illegale Abtreibungen bzw. Abtreibungen im Ausland. Nach dem Tod einer schwangeren Frau als Opfer der Verschärfung gingen Zehntausende auf die Straßen.

Doch auch in Deutschland ist die Situation nach wie vor problematisch. Zwar wurde vor kurzem der Paragraf 219a (Werbeverbot für Schwangerschaftsabbrüche) gestrichen, allerdings sind durch den Paragraf 218 Schwangerschaftsabbrüche im Strafgesetzbuch nach wie vor formal kriminalisiert und könnten laut diesem mit bis zu dreijährigen Freiheitsstrafen vergolten werden. In anderen Ländern Europas ist die Situation für Schwangere, die abtreiben wollen, nicht weniger schwierig. Neben Polen und Deutschland zum Beispiel auch in Ungarn oder Italien. In Letzterem übt die Kirche massiven Einfluss aus, sodass sich viele Ärzt_Innen aus Furcht vor Repression weigern, Abbrüche überhaupt durchzuführen.

Das Recht der Frau auf körperliche Unversehrtheit ist durch eine derartige Rechtsprechung nicht gegeben. In den USA kam es nach der Urteilsverkündung zu vielen Protesten. Allein in New York versammelten sich mehrere tausend Menschen und es kam zu Straßenblockaden. Der Kampf um das Selbstbestimmungsrecht über unsere Körper und reproduktiven Rechte kann nicht länger warten, er muss jetzt konsequent geführt werden.

Da wir uns nicht nur für fortschrittlichere Gesetzgebungen einsetzen, sondern die bisherigen Errungenschaften vehement verteidigen müssen, braucht es endlich eine massenhafte Bewegung der Arbeiter_Innen. Denn es sind nicht nur diejenigen Gebärfähigen, die am meisten unter restriktiven Abtreibungsgesetzen leiden, Teil der Arbeiter_Innenklasse. Auch nicht gebärfähige Arbeiter_Innen und weitere unterdrückte Gruppen werden durch eine derartige Zurücknahme fundamentaler Rechte in Gefahr gebracht. Urteile wie die jüngste Aufhebung von Roe v. Wade zeigen, dass selbst hart erkämpfte Erfolge, die von der Bevölkerungsmehrheit unterstützt werden, im politischen Alleingang reaktionärer, mit Wirtschaft und Politik vernetzter Gruppen wieder rückgängig gemacht werden können.

Aus diesem Grund sollte der Kampf gegen eine derart reaktionäre Gesetzgebung wie die Aufhebung von Roe v. Wade die Unterstützung aller Unterdrückten und Ausgebeuteten finden. Als Kommunist_Innen ist es unsere Aufgabe, für eine organisierte internationale Bewegung zu kämpfen, die die Rechte der Frau vor reaktionären Angriffen schützt – in den USA und auf der ganzen Welt.

Auf internationaler Ebene müssen die Frauen- und Arbeiter_Innenbewegung und alle fortschrittlichen Kräfte zur Unterstützung der Betroffenen in den USA mobilisieren. Die jüngsten Bewegungen in Spanien, Polen, Irland und Argentinien zeigen, was getan werden kann. Überall auf der Welt gibt es die gleichen reaktionären Mächte, die durch die Siege ihrer Gesinnungsfreund_Innen in den USA ermutigt werden.

Doch inwieweit können wir im Kampf für die Rechte der Frau auf die bürgerlichen Parteien vertrauen? Die Botschaft von Vizepräsidentin Kamala Harris bringt die Antwort der Demokratischen Partei auf den Punkt: „Es ist noch nicht vorbei; die Wähler_Innen werden das letzte Wort haben“. Mit Blick auf die Zwischenwahlen, die voraussichtlich die Kontrolle der Republikanischen Partei über den Senat stärken und ihr sogar das Übergewicht im Repräsentantenhaus verleihen werden, lautete ihre Botschaft: „Sie haben die Macht, Führer_Innen zu wählen, die Ihre Rechte verteidigen und schützen werden.“

Wir wissen jedoch: eine organisierte proletarische Frauenbewegung hat eine viel größere Macht als bloß die Abgabe eines Stimmzettels! In den USA wie an anderen Orten kann eine Massenbewegung der Arbeiter_Innen viel machtvoller und effektiver gegen derartige Entwicklungen vorgehen. Erzreaktionäre Urteile wie die Aufhebung von Roe v. Wade lassen sich kippen und Rechte können verteidigt und wiederhergestellt werden, indem Kliniken und ihre Patient_Innen, Pflegepersonal und Ärzt_Innen durch direkte Massenaktionen verteidigt werden und massenhafte Streiks die Regierungen unter Druck setzen. Als Vorbild einer möglichen Aktionsform sind zum Beispiel die Schweizer Frauenstreiks interessant, bei denen in den Jahren 1918, 1991 und 2019 bereits jeweils Hunderttausende, vor allem Arbeiterinnen, für Zugang zu Arbeit und bessere Arbeitsbedingungen kämpften.

Eine derartige Bewegung muss gleichzeitig bürgerliche Staaten wie die USA oder Deutschland als das entlarven, was sie eigentlich sind: Durchsetzungsinstrumente kapitalistischer Interessen, die sich der Verteidigung von Menschenrechten nur annehmen, wenn dies politisch vorteilhaft erscheint. Sie muss darüber hinaus revolutionäre Forderungen aufwerfen, die alle reaktionären Organe und Gesetze hinwegfegen, die diesen Zustand aufrechterhalten. Es sind die nationalen Arbeiter_Innenklassen, die diesen Kampf anführen müssen, indem sie Massendemonstrationen mit Massenstreiks unterstützen.

Deshalb fordern wird national und international:

  • Uneingeschränktes Recht auf Schwangerschaftsabbruch als Teil der öffentlichen Gesundheitsversorgung! Abtreibungen müssen sicher und von den Krankenkassen finanziert sein!
  • Für uneingeschränkten und transparenten Zugang zu Informationen, Ärzt_Innen und Kliniken!
  • Hände weg von unseren Körpern! Raus mit der Kirche und anderen Religionen aus Gesundheitssystem und Gesetzgebung! Für Abschaffung aller kriminalisierender Abtreibungsparagraphen sowie der Beratungspflicht!
  • Für den flächendeckenden Ausbau an Beratungs- und Behandlungsstellen! Vollständige Übernahme der Kosten für eine Abtreibung, egal in welchem Monat, und aller Kosten für Verhütungsmittel durch den Staat!
  • Für die Abschaffung von Fristen, bis zu denen abgetrieben werden darf! Für die ärztliche Entscheidungsfreiheit, lebensfähige Kinder zu entbinden!
  • Gegen leibliche Zwangselternschaft! Der Staat soll für Kinder aufkommen und sich um sie kümmern bzw. zur Adoption freigeben! Adoptionsvorrang für leibliche/n Vater und/oder Mutter, falls sie das Kind später großziehen wollen und dieses zustimmt!
  • Kostenlose Kinderbetreuung und Ausbau der sozialen Sicherung!
  • Für den Ausbau von Schutzräumen für Opfer sexueller Gewalt, Schwangere und junge Mütter!



Abtreibung international

Leila Cheng (REVOLUTION und Gruppe ArbeiterInnenmacht, Deutschland)

Zurzeit werden Abtreibungsrechte auf der ganzen Welt von rechten und fundamentalistischen Bewegungen und Regierungen angegriffen und zurückgenommen. Nur an wenigen Stellen konnten Frauen und linke Bewegungen Verbesserungen erkämpfen. Wir haben einige Beispiele gesammelt, und möchten sie mit euch teilen.

USA

Seit Dezember 2021 hat Mississippi Abtreibungen nach der 15. Woche verboten und damit ein wichtiges US-Grundsatzurteil (was Abtreibung erlaubt) infrage gestellt. Im ganzen US-Staat gibt es noch eine Abtreibungsklinik. Nun beschäftigt sich der Oberste Bundesgerichtshof mit dem neuen Gesetz. Seit 1973 gilt bundesweit das Urteil: Abtreibungen sind erlaubt, bis der Fötus lebensfähig ist, also zwischen der 24. und 28. Schwangerschaftswoche. Das neue Urteil des Gerichtshofes soll im Juni 2022 verkündet werden. Sollte das Gesetz tatsächlich gekippt werden, wollen einige Bundesstaaten Abtreibung ganz verbieten.

Rechte Antiabtreibungsbewegungen nehmen in den letzten Jahren in den USA vor allem in den Staaten des mittleren Westens stark zu. Sie sind Teil der rechten Mobilisierungen, die sich oft politisch nah bei Trump verorten und predigen konservative Frauenbilder. Oft haben die sogenannten Evangelikalen hierbei ihre Finger im Spiel (diese sind auch meist in die Politik dieser Bundesstaaten verstrickt).

Polen

In Polen starb im Januar 2022 eine Schwangere an einer Sepsis. Die Ärzt_Innen in 3 Kliniken trauten sich aufgrund des strengen Abtreibungsgesetzes nicht, einen Abbruch vorzunehmen (denn sie hätten dafür ins Gefängnis kommen können). Solche Sepsen können sich entwickeln, wenn ein schwerkrankes Kind im Mutterleib abstirbt und dann nicht bzw. zu spät entfernt wird.

Vor einem Jahr war nach einem Urteil des Verfassungsgerichts ein verschärftes Abtreibungsrecht in Kraft getreten. Seitdem dürfen Frauen auch dann keinen Abort vornehmen lassen, wenn es sich um einen schwer fehlgebildeten oder nicht überlebensfähigen Fötus handelt. Das heißt, es müssen todkranke Kinder zur Welt gebracht werden auch gegen den Willen von Mutter und Ärzt_Innen. Das geht nicht nur krass gegen das Selbstbestimmungsrecht von Frauen über ihren eigenen Körper, sondern ist für sie auch lebensgefährlich.

Es gab letztes Jahr eine starke Bewegung u. a. von vielen Frauen, Arbeiter_Innen gegen das neue Gesetz, die tausende auf die Straße bringen und sogar Streiks anleiern konnte. Das Gesetz kam jedoch trotzdem durch. Hier spielen vor allem die katholische Kirche mit ihrer Verstrickung zur Regierung eine Rolle sowie auch die neue rechte Bewegung in Polen mitsamt der regierenden konservativen PiS-Partei.

Argentinien

In Argentinien sind Eingriffe sind bis zur 14. Woche erlaubt, kostenlos im öffentlichen Gesundheitswesen, länger bei Vergewaltigungen oder Gefahr für die Gesundheit der Mutter. 30 Jahre hat Argentiniens Frauenbewegung dafür gekämpft. Eine ähnliche Initiative war noch 2018 am konservativen Senat gescheitert. 2020 wurde das Gesetz von Präsident Alberto Fernandez persönlich eingebracht. Seit Dezember 2020 gilt die neu erkämpfte Regelung. In Argentinien gab es wirklich eine starke Frauenbewegung, die dieses noch unzureichende, aber dennoch schon mal fortschrittliche Gesetz durchboxen konnte, indem Jahr für Jahr tausende Frauen auf die Straße gingen.

Doch weiterhin kämpft der konservative Norden mit Einfluss der evangelikalen und katholischen Kirche dagegen.

Deutschland

In Deutschland gibt es den Paragraf 219a, der oft als ein Werbeverbot für Schwangerschaftsabbrüche dargestellt wird. Er verbietet Ärzt_Innen jegliche Information darüber, ob sie Schwangerschaftsabbrüche vornehmen und wie. Dieser Paragraf stammt sogar noch aus der Nazizeit. Weiterhin sind Abtreibungen in Deutschland eigentlich verboten, werden allerdings bis zu 12. Woche gemäß aktuellem Abtreibungsgesetz unter u. a. Bedingungen nicht unter Strafe gestellt. In Ausnahmefällen (wie schweren Fehlbildungen des Kindes) können diese bis zur 24. Woche gelten. Außerdem sagt Paragraf 218: Wer eine Schwangerschaft abbricht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Um nicht kriminalisiert zu werden, müssen die Abtreibenden zu einer Pflichtberatung. Die staatlich anerkannten Beratungsstellen werden dazu angehalten, den Schutz des ungeborenen Lebens in den Vordergrund zu rücken. Also sollen sie nicht sachlich informieren, sondern die Frauen vom Gegenteil überzeugen und unter Druck setzen.

Jetzt will die Ampelregierung zumindest den Paragrafen 219a abschaffen, was schon mal ein großer Fortschritt ist. Aber warum schweigt sie zu Paragraf 2018 und der dortigen Tabuisierung von Schwangerschaftsabbrüchen? Auch in Deutschland gibt es seit Jahren von erzkonservativen Katholiken und Rechten den sogenannten Marsch fürs Leben. Dagegen gibt es auch immer wieder linke Gegenproteste.

Fazit

Was können wir daraus schließen? Was alle Länder vereint, ist das Abtreibungsrechte immer wieder von rechten und konservativen Regierungen, Parteien oder der Kirche angegriffen oder zumindest stigmatisiert werden. Überall versucht man abtreibenden Frauen Steine in den Weg zu legen, je nach Land mal mehr und mal weniger. Gerade jetzt in Zeiten der Krise des Kapitalismus nutzen die erstarkenden Rechten Ängste um sich zu mobilisieren. Aufgrund dieser massiven Angriffe auf Abtreibungsrechte, die gerade auf der ganzen Welt stattfinden, haben wir einige Forderungen aufgestellt, die es zu erkämpfen gilt.

Weitere Forderungen (siehe dazu auch den Artikel zur Ampelkoalition in dieser Ausgabe):

  • Vollständige Übernahme aller Kosten für Verhütungsmittel durch den Staat bzw. die Krankenversicherung!
  • Ausbau von Kitas und Kinder-/Jugendbetreuungsangeboten, um Eltern zu entlasten!
  • Für viel mehr finanzielle und gesellschaftliche Unterstützung von insbesondere (jungen) Frauen und Alleinerziehenden und dafür, dass minderjährige Frauen mit einer Schwangerschaft nicht alle Chancen auf eine gute Zukunft verlieren!
  • Langfristig daher: Für die Kollektivierung der Kindererziehung in der Gesellschaft!
  • Schluss mit der internationalen Stigmatisierung von abtreibenden Frauen! Für die Aufhebung aller Verbote! Das Leben einer Frau muss immer über dem eines ungeborenen Fötus stehen!



Ampelkoalition und Abtreibung: Grünes Licht für die Selbstbestimmung?

Emilia Sommer (REVOLUTION, Deutschland)

Im Koalitionsvertrag der Ampel (SPD, FDP und Grüne) werden allerhand Verbesserungen zu Schwangerschaftsabbrüchen versprochen, die auf den ersten Blick gar nicht mal so schlecht klingen. So wirbt sie mit der Streichung des Paragrafen 219a StGB, welcher das öffentliche Bereitstellen von Infos zu diesen durch Ärzt_Innen bisher kriminalisiert hatte (Werbeverbot) , einem Ausbau der Beratungsstellen sowie der Integration von Schwangerschaftsabbrüchen in die medizinische Aus- und Weiterbildung. Was davon in der Realität umgesetzt wird, bleibt abzuwarten. Feststeht jedoch, dass all dies noch lange nicht ausreichend ist.

Aktuell ist die Lage für Frauen, die einen Schwangerschaftsabbruch vornehmen möchten, im als Paradebeispiel für legale Abtreibungen geltenden Deutschland prekär. Durch den Paragrafen 218 ist ein Abbruch illegal und bleibt nur dann straffrei, wenn 1.) die Schwangere den Abort verlangt und dem/r Arzt/Ärztin durch eine Bescheinigung nach § 219 Abs. 2 Satz 2 nachgewiesen hat, dass sie sich mindestens drei Tage vor dem Eingriff hat beraten lassen, 2). der Schwangerschaftsabbruch von einem/r MedizinerIn vorgenommen wird (der/die nicht die Beratung durchführt) und 3.) seit der Empfängnis nicht mehr als zwölf Wochen vergangen sind. Beratungsstellen bilden hierbei eine große Hürde: In vielen Fällen sind sie nicht flächendeckend ausgebaut und bieten vor allem keine objektive Aufklärung. Zudem sind kirchliche Träger nicht dazu verpflichtet, einen Beratungsschein auch tatsächlich auszuhändigen. Erschwerend kommt der aktuell noch geltende Paragraf 219a hinzu, welcher das „Werben“ für Schwangerschaftsabbrüche untersagt und es Betroffenen somit extrem schwer macht, Kliniken für Abbrüche zu finden.

Doch woher kommen diese Paragrafen eigentlich und wie kann es sein, dass erst die aktuelle Koalition diese, wenn auch nur in Teilen, reformiert?

Paragraf 218 wurde im Jahre 1871 in das Strafgesetzbuch aufgenommen und war Ergebnis von bereits seit Beginn des 19. Jahrhunderts geführten Diskussionen. Neben der Frage nach Rechten des (ungeborenen) Kindes bzw. der Frau spielten immer auch bevölkerungspolitische Interessen eine entscheidende Rolle. Das ungeborene Kind wurde als Vorstufe eines Menschen gewertet und dem Staat eine Berechtigung zu dessen Schutz erteilt. Paragraf 219a wurde im März 1933 aufgrund des Ermächtigungsgesetzes ohne parlamentarische Beratung eingeführt als Resultat einer langen rechtspolitischen Debatte seit dem deutschen Kaiserreich. Er sollte angeblich Frauen vor einer Kommerzialisierung ihrer Notlage schützen und dem Entstehen eines Marktes für Schwangerschaftsabbrüche entgegentreten. Tatsächlich haben aber beide Paragrafen zum Ziel, das Selbstbestimmungsrecht von weiblichen Körpern stark einzuschränken. Dies nutzt in erster Linie der herrschenden und besitzenden Klasse, denn die bürgerliche Familie, also Mutter-Vater-Kind mit Fokus auf Monogamie und geschlechtlicher Arbeitsteilung, dient der sicheren Vererbung von Eigentum. Aber auch auf die Arbeiter_Innenklasse wirkt sich dies aus. Zwar hat das Proletariat in der Regel nicht sonderlich viel zu vererben, dennoch haben Kapitalist_Innen ein großes Interesse daran, dass es weiterhin Arbeitskräfte gibt, die sie ausbeuten können.

Aber wir können nicht davon sprechen, dass die bürgerlichen Staaten eine demographische Strategie der Bevölkerungszunahme um jeden Preis verfolgen. So hat z. B. die UNO im Interesse der imperialistischen Staaten eine Geburtenkontrollkampagne in Ländern der sog. 3. Welt verfolgt (Sterilisation von Frauen), also ganz das Gegenteil. Die Bevölkerungszunahme in Europa zur Zeit des frühen Industriekapitalismus ist mehr auf die Aufhebung der Bindung der Eheschließung an eine eigene Wirtschaft in Dorf und Stadt zurückzuführen als auf ein geltendes Abtreibungsverbot. Sie schuf erst das Eherecht auch für Besitzlose, v. a. Proletarier_Innen. Außerdem sorgt die Kapitalakkumulation durch Ersatz von Arbeitskräften durch Maschinen für eine Reservearmee von Arbeitslosen und ruiniert den Kleinbesitz. Auch damit schafft sie ein zusätzliches Lohnangebot. Die Arbeitsmigration ist eine Folge davon. Schließlich geht es dem Kapital auch um die Mobilisierung zusätzlicher Lohnarbeit durch weibliche Arbeitskräfte, insbes. hoch qualifizierter. Das steht im Widerspruch zur Rolle der proletarischen Frau „nur“ als Hausfrau mit zahlreicher Nachkommenschaft am Rockzipfel. Das Koalitionspapier bewegt sich mit seinen Reförmchen innerhalb dieses Widerspruchs. Zu guter Letzt führte die von der Arbeiter_Innenbewegung erkämpfte gesetzliche Rentenversicherung dazu, dass auch innerhalb der proletarischen Familie das Interesse an vielen Nachkommen zwecks Altersversorgung der „Nachproduktiven“ nebensächlich geworden ist.

Also bestehen Verbote wie das der Abtreibung vor allem deshalb, um die auf geschlechtsspezifischer Arbeitsteilung basierende Unterdrückung der Frau in der Familie durch eine repressive Sexualmoral, Geschlechternormen, Einschränkungen der Kontrolle über den eigenen Körper, Fixierung der weiblichen Sexualität auf das Gebären von Kindern usw. aufrechtzuerhalten. Reproduktionsarbeit ist fürs Kapital v. a. Privatsache und soll es auch bleiben. Kurz gesagt, um die repressive, frauenfeindliche Struktur auch in der Arbeiter_Innenklasse zu reproduzieren. Die vorurteilsbehaftete Unterteilung der Klasse in Geschlecht, Nationalität, Religion etc. hilft hierbei, sie zu spalten und die verschiedenen Kämpfe damit zu schwächen.

Es gibt einen weiteren Klassenunterschied in der Abtreibungsfrage: Während es sich Frauen der herrschenden Klasse leisten können, den Eingriff auch in anderen Ländern durchführen zu lassen, beispielsweise nach Überschreitung der 12-Wochen-Frist, müssen die Arbeiter_Innen diesen in der Illegalität über sich ergehen lassen. Auch legal erfolgende Abbrüche erfordern aufgrund des Mangels an Kliniken und Praxen oft einen weiten Anreiseweg, welcher sowohl logistischen Aufwand bedeutet als auch eine finanzielle Belastung darstellt. Daher galt der Paragraf 218 schon kurze Zeit nach seiner Einführung als „Klassenparagraf“, da vor allem Proletarierinnen vom Verbot der Abtreibung betroffen waren. Besonders hart trifft die repressive Abtreibungsgesetzgebung auch Jugendliche, da diese nicht nur ökonomisch und sozial abhängig, sondern auch noch rechtlich benachteiligt sind.

Warum diese Problematik erst mit der neuen Ampelkoalition angegangen wird, lässt sich am ehesten mit der WählerInnenschaft der beiden Parteien FDP und Grüne beantworten. Beide haben einen starken Zuspruch im akademischen Milieu. Diese Frauen gilt es, weiterhin stärker in den Produktionsprozess einzubinden und ein Rollback zurück in die 1950er Jahre zu verhindern. Dies könnte schließlich wichtige WählerInnenstimmen kosten.

Und wie wirkt sich die aktuelle Situation für Schwangerschaftsabbrüche in Deutschland aus?

Im Jahre 2020 fanden in Deutschland 99. 948 statt, 96,2 % davon mit der Beratungsregelung, d. h. nicht durch medizinische (gefährdete Gesundheit der austragenden Person) oder kriminologische Indikation (Schwangerschaft beruht medizinisch feststellbar auf einem Sexualdelikt). Es ist nicht klar herauszufinden, wie viele Schwangerschaftskonfliktberatungsstellen es aktuell in Deutschland gibt, allerdings ist von ca. 1.600 auszugehen. Dabei beschäftigen sich diese nicht ausschließlich mit der Konfliktberatung. Sie bildet nur einen Teilbereich von Verbänden wie Pro Familia. Ebenso ist ein beachtlicher Anteil konfessionsgebunden. Ähnlich verhält es sich mit Kliniken und Ärzt_Innen, welche Abtreibungen durchführen. In der offiziellen Liste der Bundesärztekammer sind aktuell 360 Praxen und Kliniken zu finden. Die Aufnahme in diese Liste ist freiwillig und man kann davon ausgehen, dass viele dies bewusst nicht tun, da noch immer eine ernstzunehmende Gefahr von Abtreibungsgegner_Innen ausgeht. Im Medizinstudium wird das Verfahren eines Schwangerschaftsabbruchs kaum bis gar nicht behandelt. Studierende müssen sich nötiges Wissen durch zusätzliche Seminare und Workshops selbst erarbeiten.

Schauen wir uns die Zahlen nun an, so fällt sehr schnell ein massiver Notstand auf. Zu wenige Beratungsstellen und Abbruchsmöglichkeiten sowie mangelnde Informationen erschweren Betroffenen die ohnehin nervenzerrende Prozedur noch weiter. Hinzu kommt, dass bislang die Kosten von selbstbestimmten Abbrüchen nur in selten Fällen teils oder ganz übernommen werden.

Zwar verspricht die Ampel wichtige Verbesserungen wie zum Beispiel einen flächendeckenden Ausbau von Beratungsstellen und Kliniken, dass Abbrüche Teil von ärztlicher Fort- und Weiterbildung werden sollen und diese kostenfrei möglich sein müssen, sie verrät jedoch nicht, wann und in welcher Form das passiert. Dies soll sich wohl in einer „Kommission zur reproduktiven Selbstbestimmung und Fortpflanzungsmedizin“ entscheiden, welche bislang allerdings keine konkreteren Formalien hat. Der Paragraf 219 a soll zwar abgeschafft werden, von Paragraf 218 jedoch, welcher Abtreibungen eigentlich kriminalisiert, ist keine Rede.

Der Kampf für das Selbstbestimmungsrecht und gegen das Abtreibungsverbot ist also noch lange nicht gewonnen. Gerade jetzt ist es umso wichtiger, dass wir als Arbeiter_Innen und Schüler_Innen selbst Strukturen schaffen, die über die Zusammenhänge zwischen Abtreibungsverboten und dem kapitalistischen System aufklären und dafür kämpfen, dass auch für Arbeiter_Innen und ärmere Menschen Verhütung und Schwangerschaftsabbruch auf Verlangen kostenlos und ohne Zwangsberatung zugänglich sind. Dafür ist es wichtig, durch den Aufbau von basisoppositionellen Strukturen innerhalb der Gewerkschaften Druck auf die Gewerkschaftsbürokratie aufzubauen. Wir müssen uns auch innerhalb der Schule oder Uni organisieren und gemeinsam auf die Straße gehen, um gegen den Kapitalismus und die darauf fußenden Unterdrückungsmechanismen zu protestieren.

Daher fordern wir:

  • Hände weg von unseren Körpern! Raus mit der Kirche und anderen Religionen aus Gesundheitssystem und Gesetzgebung! Für Abschaffung aller Abtreibungsparagrafen sowie der Beratungspflicht ohne Altersbegrenzung!
  • Für den flächendeckenden Ausbau an Beratungs- und Behandlungsstellen! Vollständige Übernahme der Kosten für eine Abtreibung, egal in welchem Monat, und aller Kosten für Verhütungsmittel durch den Staat!
  • Für die Abschaffung von Fristen, bis zu denen abgetrieben werden darf! Für die ärztliche Entscheidungsfreiheit, lebensfähige Kinder zu entbinden!



Pro Choice: Für die Selbstbestimmung über den eigenen Körper!

Leila Chang, Revolution Deutschland, Fight, Revolutionäre Frauenzeitung Nr. 8, März 2020

In den letzten Jahren gab es immer wieder massive Angriffe auf Abtreibungsrechte von Frauen. Hinzu kommen die Verabschiedungen harter Abtreibungsgesetze, die jahrelang erkämpfte Reformen rückgängig machten. Ein Beispiel dafür ist der am 15. Mai 2019 beschlossene „Human Life Protection Act“ des US-amerikanischen Bundesstaates Alabama. Auch wenn diese Einzelstaatenregelung durch Bundesgesetz gebrochen werden kann, verkörpert sie doch Druck auf jene. Bei diesem Antiabtreibungsgesetz handelt es sich um eines der härtesten weltweit. So soll eine Frau nur noch bei eigener Lebensgefahr abtreiben dürfen. „Strafbar wären demnach auch Abtreibungen nach Vergewaltigung oder Inzest.“ (siehe Tagesschau, 29.10.2019) Ein Arzt oder eine Ärztin, die solch einen Eingriff durchführt, könnte demnach bis zu 99 Jahre Gefängnisstrafe bekommen. Nach internationalem Protest wurde dieses Gesetz zwar Ende Oktober vom obersten US-Gerichtshof gestoppt. Dennoch zeigt es, in welchem Ausmaß die Angriffe auf körperliche Selbstbestimmung und Frauenrechte in unserer kapitalistischen Weltordnung stattfinden. Doch warum ist das so?

Ursachen

Hier spielen mehrere Faktoren zusammen. Der Kapitalismus profitiert von sozialen Unterdrückungen. Zum einen spaltet er die Arbeiter_Innenklasse beispielsweise nach Geschlechtern, Nationen, Sexualität oder Alter. Das verringert den Zusammenhalt innerhalb der Klasse. Zum anderen gewinnen die Kapitalist_Innen dadurch Profite. Zudem festigen sie beispielsweise die bürgerliche Familie.

Diese ist für die herrschende Klasse wichtig, weil sie die Vererbung ideologisch stützt. Große Mengen an Geld, Besitz an Produktionsmitteln und zusätzliches Kapital (z. B. in Form von Aktien) werden stets an die Kinder vererbt, um das Geld „in der Familie“ zu behalten, so ähnlich wie Adelstitel in der Zeit der Feudalherrschaft vererbt wurden. Der Fortbestand dieser ist also in ihrem Interesse, auch wenn Frauen in privilegierten Positionen oftmals die Möglichkeit haben, sich „freizukaufen“.

Das hat aber auch Auswirkungen auf die Arbeiter_Innenklasse. In der Regel hat diese wenig zu vererben. Hier greift aber das Interesse der Kapitalist_Innen an immer mehr Nachwuchsarbeitskräften, die für sie arbeiten. Gleichzeitig festigen solche rückschrittlichen Verbote auch die geschlechtsspezifische Arbeitsteilung in der Familie. Denn mit ihr gehen auch repressive Sexualmoral, Geschlechternormen, Einschränkungen der Kontrolle über den eigenen Körper, Zwangsgeburten von Kindern usw. einher. Kurz gesagt: Die repressiven frauenfeindlichen Strukturen werden so auch in der ArbeiterInnenklasse reproduziert.

Privatisierung der Reproduktion

Ebenso entscheidend ist die Verlagerung der Reproduktion in die individuelle Familie. So konnten in imperialistischen Kernländern einige Liberalisierungen durchgeführt werden. Mit der Notwendigkeit, höher qualifizierte Arbeitskräfte auszubilden und in den Produktionsprozess einzubinden, sowie Durchsetzung von Sozialversicherungsrentensystemen stützt sich das Überleben im Alter in der Arbeiter_Innenschaft immer weniger auf eigene Kinder. Bildungsreformen und Integration von Frauen in Fabrik und Büro gingen damit Hand in Hand. Deswegen konnten hier Lockerungen erzielt werden, auch wenn es aufgrund der sinkenden Geburtenrate wie in Deutschland in Ordnung ist, ein Abtreibungsgesetz aus dem Dritten Reich zu behalten- wenn auch ein modifiziertes.

Im Kontrast dazu stehen die Verhältnisse in Halbkolonien und Schwellenländern. Dort sind die eigenen Kinder meist „die“ Rentenversicherung schlechthin. Kein Wunder, dass Abtreibungsverbote hier viel schärfer ausfallen.

Es geht also beim Antiabtreibungsmythos nicht um das Wohl ungeborener Kinder. Sondern vielmehr um den Erhalt einer patriarchalischen, Jahrtausende alten Gesellschaftsordnung mit dem Ziel, viele billige Arbeitskräfte für die Zukunft zu schaffen, Kapital innerhalb der kapitalistischen Familie zu vererben und Kosten bei der Reproduktion insgesamt zu sparen. So ist es kein Zufall dass in Zeiten der Krise, wo versucht wird, viele der Kosten auf die Arbeiter_Innenklasse auszulagern, sich die Angriffe auf Abtreibungsrechte verstärken. Vor allem Rechtspopulist_Innen und religiöse Fundamentalist_Innen nutzen diese auch, um die Rolle der bürgerlichen Familie, die wichtig für sie ist, zu stärken.

Protestbewegungen gegen diese Angriffe

Auf der ganzen Welt gibt es heutzutage feministische Organisationen und Demonstrationen. Die Bewegung der jährlichen „Marches of Choice“ ist dafür nur ein Beispiel. Diese bekämpfte das rückschrittliche Abtreibungsgesetz in Irland, welches das strengste Europas war. Selbst nach Vergewaltigungen, Inzest oder bei einem kranken Fötus waren Schwangerschaftsabbrüche strafbar. Als Folge mussten jedes Jahr tausende Frauen nach Großbritannien reisen, um Abtreibungen durchführen zu lassen. 2012 verstarb dann die 31-jährige Savita Halappanavar an den Folgen einer zu spät vorgenommenen Abtreibung, die eine Blutvergiftung zur Folge hatte. Ihr war die Abtreibung trotz ärztlicher Empfehlung verweigert worden. So wurde 2014 eingeführt, dass Schwangerschaftsabbrüche bei der Gefahr des Lebens einer Frau durchgeführt werden durften. Weitere Proteste erzwangen ein Referendum. Nach dessen Erfolg und einer Volksabstimmung, die mehrheitlich für ein neues Abtreibungsgesetz stimmte, akzeptierte das irische Parlament 2018 ein Gesetz, das legale Abtreibungen bis zur zwölften Schwangerschaftswoche und bei bestimmten medizinischen Gründen auch später ermöglicht.

Ein weiteres Beispiel ist die deutsche Bewegung gegen die Paragraphen 218 und 219, die aus dem Dritten Reich stammen. Zuerst einmal scheint es fortschrittlich, dass Schwangerschaftsabbrüche bis zur zwölften Woche, unter bestimmten Umständen auch länger, erlaubt sind. Doch es ist nicht so einfach. Schwangerschaftsabbrüche sind nur unter bestimmten Bedingungen straffrei. Zudem gibt es nicht überall flächendeckende Abtreibungseinrichtungen, v. a. im ländlichen Raum. Kirchliche Träger verweigern den Eingriff und Abtreibungen sind nicht fester Bestandteil der Arztausbildung. Auch ist es in Deutschland für Ärzte/Ärztinnen verboten, offizielle Informationen darüber online zu stellen, weil es als „Werbung“ gilt. Ebenso ist gesetzlich festgeschrieben, dass Frauen vorher ein ärztliches Gespräch führen müssen mit dem Hintersinn, die Abtreibung nicht durchführen zu lassen. Gegen diese Einschränkungen gibt es seit Jahren Demonstrationen. Im Februar 2018 war es schließlich so weit, dass mehrere Gesetzesentwürfe zur Aufhebung der Artikel entstanden. Jedoch wurden sie allesamt von der Großen Koalition trotz Versprechen der SPD abgelehnt. Tausende Frauen beteiligen sich in den letzten Jahren an den Demonstrationen, auch wenn bisher keine Veränderung erreicht wurde.

Beide Beispiele stehen hier nur stellvertretend für hunderte von anderen Frauenbewegungen weltweit. Ob Polen, Spanien, Argentinen: der Kampf um die Selbstbestimmung über den eigenen Körper ist allgegenwärtig. Trotzdem wurden bisher nur eingeschränkte, regionale Erfolge erreicht. Deswegen müssen wir uns fragen, wie wir erfolgreich für das Selbstbestimmungsrecht über den eigenen Körper kämpfen können.

Arbeiter_Inneneinheitsfront für freie Abtreibung

Statt nur auf Angriffe zu reagieren, müssen wir selbst Verbesserungen erkämpfen. Deswegen muss der Kampf für das Recht auf Selbstbestimmung über den eigenen Körper damit verbunden werden, dass wir für kostenlose Abtreibungen und Verhütungsmittel eintreten oder, dort wo nicht vorhanden, für staatliche Krankenversicherungen. Um das zu erreichen müssen wir die Organisationen der Arbeiter_Innenklasse klar auffordern für diese Kampagne einzutreten und zu mobilisieren.

Gewerkschaften beispielsweise waren für die Arbeiter_Innenklasse schon seit Beginn des Klassenkampfes eine Möglichkeit, sich zu organisieren und für ihre Rechte einzutreten. Mit Streik als Mittel können sie ökonomischen und politischen Druck aufbauen. Ein erster Schritt dahin wäre beispielsweise: Die Betriebsräte könnten dazu Betriebsversammlungen einberufen, wo diese Frage diskutiert wird. Im Rahmen von Aktionstagen und für die Durchführung eines politischen Streiks gegen die Gesetze wäre es wichtig, Streik- und/oder Aktionskomitees zu gründen, die vor Ort mobilisieren.

Ebenso können Gewerkschaften internationale Kooperation gewährleisten, z. B. von zentralen, internationalen Aktionstagen zum Thema Abtreibungsrechte. Dies ist wichtig, um die unterschiedlichen Protestbewegungen international zu koordinieren. Schließlich existiert die Unterdrückung nicht nur in einem Land und zusammen können wir mehr Druck aufbauen. Trotzdem bringen Gewerkschaften auch einige Probleme mit sich. Gerade in Berufen, die Dienstleistungen anbieten und oft verstärkt durch Frauen besetzt werden, organisieren sich nur wenige Arbeiter_Innen darin. Ebenso existiert eine Gewerkschaftsbürokratie, deren Interesse eher der Erhalt der eigenen Stellung ist, als Fortschritte für die gesamte Klasse zu erkämpfen. Deswegen beschränken sie sich eher darauf, ihren Frieden mit dem jetzigen System zu machen und sich auf das Feilschen um Lohn und Arbeitsbedingungen zu reduzieren. Revolutionäre Kommunist_Innen müssen sich darum für eine klassenkämpferische, antibürokratische Basisbewegung einsetzen, die der bürokratischen Spitze die Gewerkschaften entreißt, um sie zu einem Glied in den Reihen des Kampfes für den Sozialismus umzugestalten.

Daher fordern wir national und international:

  • Hände weg von unseren Körpern! Raus mit der Kirche und anderen Religionen aus Gesundheitssystem und Gesetzgebung! Für Abschaffung aller Abtreibungsparagraphen sowie der Beratungspflicht!
  • Für den flächendeckenden Ausbau an Beratungs- und Behandlungsstellen! Vollständige Übernahme der Kosten für eine Abtreibung, egal in welchem Monat, und aller Kosten für Verhütungsmittel durch den Staat!
  • Für die Abschaffung von Fristen, bis zu denen abgetrieben werden darf! Für die ärztliche Entscheidungsfreiheit, lebensfähige Kinder zu entbinden!
  • Gegen leibliche Zwangselternschaft für so geborene Kinder! Der Staat soll für sie aufkommen und sich um sie kümmern bzw. zur Adoption freigeben! Adoptionsvorrang für leibliche/n Vater und/oder Mutter, falls sie das Kind später großziehen wollen und dieses zustimmt!
  • Für den Ausbau von Schutzräumen für Opfer sexueller Gewalt, Schwangere und junge Mütter!



Hände weg von unseren Körpern! Abtreibungen international legalisieren!

Ella Mertens, Revolution-Germany, Fight! Revolutionäre Frauenzeitung No. 6

Ob nun in Chile, den USA, Spanien oder Polen – auf der ganzen Welt protestieren Frauen für ihr Recht, über ihren Körper selber bestimmen zu dürfen. Genauer gesagt: Sie demonstrieren dafür, selbst entscheiden zu können, ob sie im Falle einer Schwangerschaft ein Kind bekommen oder nicht. Wie erfolgreich so eine Kampagne sein kann, sehen wir in Polen. Vor knapp 2 Jahren forderte die Bürger_Inneninitiative von „Ordo Iuris“, einer „Lebensschutz“ organisation, 5-
jährige Haftstrafen für Abtreibungen sowie das Verbot der „Pille danach“ – auch bei Vergewaltigung oder Lebensgefahr für Mutter oder Kind. Diese wurde anfangs von der rechtspopulistischen PiS-Regierung unterstützt. Als jedoch zum sogenannten „schwarzen Protest“ mehr als 100.000 Menschen gegen das Gesetz auf die Straße gingen und viele Frauen die Arbeit niederlegten, sprach sie sich bei der Abstimmung dagegen aus. Allerdings nicht, weil sie spontan ihre Meinung geändert hatte, sondern um laut eigener Aussage ihre Chancen bei der kommenden Wahl zu verbessern.

Dennoch, dank des Protestes konnten die schweren Einschnitte in die Selbstbestimmung über den eigenen Körper abgewehrt werden. Einen ähnlichen Hintergrund haben die Proteste in Irland. Seit mehreren Jahren versuchen Aktivist_Innen, die restriktiven Gesetze des Landes zu verändern, beispielsweise durch den jährlichen „March of Choice“. 2014 wurde erkämpft, dass Abtreibungen bei lebensgefährlichen Schwangerschaften erlaubt werden. Doch ansonsten droht Frauen, die beispielsweise eine Abrruchpille per Internet bestellen, eine 14-Jährige Haftstrafe. Nun wird im Mai diesen Jahres ein Referendum über die Liberalisierung des 1983 eingeführten Gesetzes abgehalten.

Situation in Deutschland

Auch wenn es oftmals anders scheint, in Deutschland ist die Rechtslage in Bezug auf Abtreibungen ebenfalls nicht besonders fortschrittlich. Ein gutes Beispiel dafür ist die Gießener Frauenärztin Kristina Hänel, die auf ihrer Homepage Informationen bezüglich Schwangerschaftsabbrüchen zur Verfügung stellte. Im Rahmen des Paragraphen 219a wurde sie dafür zu einer Geldstrafe von 6.000 Euro verurteilt. Denn anscheinend ist sachgemäße Aufklärung über Abtreibung Werbung. Aber das ist nicht alles. Laut Paragraph 218 im Strafgesetzbuch ist ein Schwangerschaftsabbruch nämlich illegal, wenn a) eine Frist von 12 Wochen überschritten wird und b) die Schwangere sich vorher keiner vermeintlich neutralen Beratung unterzieht. Wenn solch eine Beratung nicht stattfindet und trotzdem eine Abtreibung vorgenommen wird, kann das bis zu 5 Jahre Gefängnis für die schwangere Frau oder den/die Arzt/Ärztin bedeuten. Frauen werden also gesetzlich eingeschränkt, wenn sie darüber entscheiden wollen, was sie mit ihrem Körper machen, angefangen bei der Informationsbeschaffung. Was das in der Praxis bedeutet, wird oftmals ausgeblendet. Viele Krankenhäuser unter kirchlicher Trägerschaft lehnen die Durchführung von Schwangerschaftsabbrüchen ab. Während man in einer Großstadt sich eine andere Behandlungsstelle suchen kann, sieht das in ländlichen Regionen anders aus. Lehnt das medizinische Personal vor Ort die Behandlung ab, müssen die schwangeren Frauen teilweise 50-100 km bis zur nächstgelegenen Behandlungsstelle fahren. Das ist nicht nur eine emotionale Belastung, sondern ein Kostenpunkt, den sich Geringverdiener_Innen oder Minderjährige oftmals nicht leisten können. Denn neben dem eigentlichen Eingriff bedarf es oftmals auch noch eines separaten Beratungsgespräches.

Allerdings bewegt sich etwas. Das Urteil über die Gießener Frauenärztin hat die Debatte in den Bundestag gebracht. Am 22. Februar werden drei alternative Gesetzesentwürfe diskutiert, die den Paragraph 219a, also jener, der die Informationen über den Schwangerschaftsabbruch kriminalisiert, verändern sollen. Doch das allein reicht nicht. Wir müssen den Prostest ausweiten und mit den Kämpfen von Frauen in anderen Ländern verbinden, beispielsweise durch gemeinsame Aktionstage. Dabei treten wir für das volle Selbstbestimmungsrecht über den eigenen Körper ein! Informationen über den Schwangerschaftsabbruch müssen frei verfügbar sein. Dazu gehört auch zu wissen, wo und wie man sich behandeln lassen kann. Daneben bedarf es eines flächendeckenden Ausbaus von kostenlosen Beratungs- und Behandlungsstellen, die säkular, also ohne den Einfluss der christlichen Kirchen oder anderer Religionen arbeiten müssen! Es kann nicht sein, dass Frauen medizinische Hilfe und Selbstbestimmungsrechte aufgrund von Glaubensfragen verweigert werden. Also, lasst uns aktiv gemeinsam aktiv werden und für unsere Rechte kämpfen!

Hände weg von unseren Körpern! Raus mit der Kirche und anderen Religionen aus Gesundheitssystem und Gesetzgebung! Für Abschaffung des Abtreibungsparagraphen sowie der Beratungspflicht!

Für den flächendeckenden Ausbau an Beratungs- und Behandlungsstellen! Vollständige Übernahme der Kosten für eine Abtreibung, egal in welchem Monat, und aller Kosten für Verhütungsmittel durch den Staat!

Für die Abschaffung von Fristen, bis zu denen abgetrieben werden darf! Für die ärztliche
Entscheidungsfreiheit, lebensfähige Kinder zu entbinden!