Safe Abortion Day 2023: Abtreibungsgegner_Innen bekämpfen! Für einen sicheren und kostenlosen Zugang zu Schwangerschaftsabbrüchen!

Von Erik Likedeeler, September 2023

Von Köln bis Berlin: Abtreibungsgegner_Innen auf dem Vormarsch

Vor wenigen Wochen zog der sogenannte „Marsch für das Leben“ zum ersten Mal durch Köln – eine Demonstration von Rechtskonservativen, welche rigoros gegen Abtreibungsrechte vorgehen. Die Pro-Choice-Gegendemonstrant_Innen, die ihnen den Weg mit einer Blockade erfolgreich versperrten, wurden von der Polizei mit Schlagstöcken verprügelt.

So beunruhigend das bereits klingt: Abtreibungsgegner_Innen belassen es selten bei symbolischem Protest, sondern betreiben organisierte Gewalt. Sie bedrohen Ärzt_Innen, greifen Schwangere auf dem Gehweg an und arbeiten beharrlich an neuen Gesetzen, um den Zugang zu Schwangerschaftsabbrüchen zu verkomplizieren.

In diesem Moment plant Berlin, das Geld für Schwangerschaftsberatungen für die nächsten 2 Jahre um 1,5 Millionen Euro zu kürzen. Der Stellenabbau wird vom Berliner Senat schulterzuckend in Kauf genommen, obwohl bereits jedes Jahr hunderte Beratungssuchende abgewiesen und tausende Termine abgesagt werden, weil es an Kapazitäten fehlt.

Bis Dezember wird über diesen Entwurf noch verhandelt. Deshalb ist es höchste Zeit, dass wir am Safe Abortion Day auf die Straße gehen, um für unser Recht auf einen sicheren, informierten und kostenlos zugänglichen Schwangerschaftsabbruch zu kämpfen!

Brustkrebs und Unfruchtbarkeit: Die Mythen der Abtreibungsgegner_Innen

Um sich Abtreibungsgegner_Innen auch abseits der Straße in den Weg stellen zu können, ist es unerlässlich, zu wissen, wie genau diese vorgehen. Eine ihrer wirksamsten Taktiken ist das gezielte Verbreiten von Fehlinformationen, um Schwangere, angehende Mediziner_Innen und alle anderen Menschen zu verunsichern und zu verstören.

Das fängt schon damit an, dass sie sich selbst „Pro Life“ oder „Lebensschützer_Innen“ nennen, obwohl noch immer jedes Jahr zehntausende Menschen an illegalisierten und selbst durchgeführten Abbrüchen sterben – von Lebensschutz kann also keine Rede sein.

Wenn sie fachgerecht und hygienisch durchgeführt werden, gehören Schwangerschaftsabbrüche zu den sichersten medizinischen Eingriffen. Die Sterblichkeitsrate ist 13-mal geringer als bei einer Geburt. Dennoch behaupten Gegner_Innen, Abtreibungen würden das Brustkrebsrisiko erhöhen oder die Fruchtbarkeit senken. Das wird jedoch von sämtlichen seriösen medizinischen Vereinigungen ausgeschlossen.

Die größte Gefahr für Schwangere ist nicht eine sichere Abtreibung, sondern Gewalt. US-Studien zufolge geschieht männliche Gewalt gegen Schwangere häufiger als jede Schwangerschaftskomplikation. Unter dem eigenen Dach getötet zu werden, ist für Schwangere die wahrscheinlichste Todesursache. Da 72% der Frauen, die sexualisierte Gewalt erfahren haben, Arzttermine und Screenings vermeiden, erhöht sich durch erlebte Gewalt die Gefahr von unentdeckten Komplikationen massiv.

Verschwörungsmythos Post-Abortion-Syndrom

Seit den 1970ern gibt es für Schwangere kaum noch körperliche Folgen nach einem professionell durchgeführten Abbruch. Deshalb haben die Gegner_Innen angefangen, den angeblichen Schaden in die Psyche zu verfrachten.

Das „Post-Abortion-Syndrom“ ist die angebliche emotionale Folge einer Abtreibung und soll zu Symptomen wie Depressionen und erhöhter Drogennutzung führen. Die Existenz dieses Syndroms wird von der Wissenschaft und den Gesundheitsbehörden nicht anerkannt. Tatsächlich ist das vorwiegende und langfristige Gefühl nach einem Abbruch bei den meisten Menschen Erleichterung – 99% bereuen den Abbruch später nicht.

Selbst wenn die Zahlen nicht so eindeutig wären: Es ist ein unsinniges Argument, einen medizinischen Eingriff zu verbieten, weil er Schmerzen oder Reue verursachen könnte. Eine selbstbestimmte Entscheidung zu gewährleisten bedeutet auch, potentielle Schmerzen und Reue in Kauf zu nehmen, so wie es auch bei anderen möglichen Lebensentscheidungen der Fall ist.

Das „Post-Abortion-Syndrom“ wird durch eine verschwörungsmythische Argumentation am Leben erhalten: Wer es nicht hat, der bekommt es bestimmt später noch, oder will es sich bloß nicht eingestehen. Schwangere werden für unmündig erklärt, sobald ihre Emotionen sich nicht nach einem festgelegten Skript äußern. Letztlich werden sie als rhetorisches Mittel instrumentalisiert, um Abbrüche auf bloße Gefühlserfahrungen zu reduzieren.

Auch viele Pro-Choice-Aktivist_Innen tappen in diese Falle und schaffen es nicht, sich von individuellen Befindlichkeiten zu lösen. Dadurch wird die politische Komplexität des Themas ausgeblendet.

Von Fake-Beratung bis Shoah-Relativierung

Die Anti-Abtreibungs-Bewegung sorgt dafür, dass Schwangere in die Irre geführt werden und eine informierte, selbstbestimmte Entscheidung unmöglich wird. Dafür bieten sie manipulierende Fake-Beratungen an, die nicht mit der Ausstellung des benötigten Beratungsscheins enden – mit dem Ziel, dass die gesetzlich vorgeschriebene 12-Wochen-Frist verpasst werden soll. Immer wieder fordern diese Organisationen Schwangere dazu auf, ihre Telefonnummern und Emailadressen herauszugeben, um sie zu belästigen.

Gerade, wenn nur noch wenige Tage Zeit für einen Abbruch bleiben, ist es notwendig, Fake-Beratungsstellen sofort zu erkennen. Doch das ist schwierig, denn ihre Websites ähneln seriösen Angeboten sowohl im Namen als auch im Design. Natürlich sind sie sich auch nicht zu schade, sich Begriffe wie „Entscheidungsfreiheit“ anzueignen oder leere Versprechungen für angebliche Unterstützungsangebote zu machen.

Wer sich von solchen Ködern in die Irre führen lässt, der stößt schnell auf eine andere, düstere Welt: Erbarmungslos konfrontieren Abtreibungsgegner_Innen Hilfesuchende mit brutaler Gewaltdarstellung und Gore-Bildern von toten Babys. Mit politischen Kampfbegriffen von „Infantizid“ bis „Babycaust“ fantasieren sie einen Massenmord an Babys herbei und vergleichen Abtreibungskliniken mit Konzentrationslagern.

Dass Abtreibung in den Köpfen der meisten Menschen in der gleichen Schublade wie Kindermord steckt, liegt nicht nur an Papst Franziskus, der Abtreibung einmal als „Auftragsmord“ bezeichnete. Auch die deutsche Gesetzgebung spiegelt dieses moralische Urteil wieder, denn die Abtreibungsparagraphen stehen im Strafgesetzbuch genau zwischen denen für fahrlässige Tötung und Totschlag.

In Deutschland stellen Abtreibungsgegner_Innen ihre realitätsferne Propaganda ungestraft ins Netz, während fundierte Aufklärung bis vor einem Jahr noch durch den Paragraphen 219a eingeschränkt wurde. Anders sieht es in Frankreich aus, wo die Behinderung von Schwangerschaftsabbrüchen strafbar ist und aktiv gegen Websites mit Falschinformationen vorgegangen wird.

An Schule und Uni: Aufklärung zu Schwangerschaftsabbrüchen!

Doch ein Verbot wie in Frankreich reicht nicht aus, solange wir den mit Photoshop bearbeiteten Fötus-Bildern keine umfassende und vertrauenswürdige Bildung entgegengehalten. Das ist unter anderem nötig, damit Schwangere in Kliniken und Praxen wissen, welche Rechte sie haben: Zum Beispiel das Recht darauf, den Ultraschallmonitor wegdrehen zu lassen oder auf Ultraschallbilder zu verzichten.

Informationen über Schwangerschaftsabbrüche dürfen nicht mehr verschämt unter der Hand verbreitet werden. Sie müssen Teil des Lehrplans werden, sowohl in der Schule als auch im Medizinstudium. Hier sind Studierende nach wie vor gezwungen, sich selbst Workshops zu organisieren, um den Eingriff an Papayas zu lernen, weil im offiziellen Teil des Unterrichts höchstens aus moralischer Perspektive über das Thema diskutiert wird.

Das Informations-Defizit der Mediziner_&Innen machen Abtreibungsgegner_Innen sich zunutze. Beispielsweise behaupten sie, Föten würden mit einer Spritze ins Herz abgetrieben werden. Solche Mythen hindern Ärzt_Innen daran, Abbrüche durchzuführen, weil sie glauben, sich dazu nicht überwinden zu können. Dass der Gewissensfrage mehr Raum zugesprochen wird als dem technischen Erlenen des Eingriffs, sorgt dafür, dass solche Mythen am Leben erhalten werden.

Auch Dokumentationen, Spielfilme, Bücher und weitere Medien müssen Abtreibung als legitimen Teil des Alltags darstellen, so wie viele andere medizinische Eingriffe es auch sind. Solange die ekelerregenden Fake-Bilder der Abtreibungsgegner_Innen in unseren Köpfen gepflanzt werden, müssen wir ihnen eine realistische und neutrale Perspektive entgegensetzen!

Spätabtreibung: Eine populistische Nebelkerze

In der DDR war Abtreibung in den ersten 12 Wochen bei voller Kostenübernahme legal gewesen. Deshalb kam in den 1990er Jahren Druck für eine Reform der BRD-Paragraphen auf. 1993 wurde der §218a um die sogenannte Fristenlösung ergänzt. Seitdem ist der Abbruch in den ersten 12 Wochen nicht mehr strafbar.

Häufig erzählen Abtreibungsgegner_Innen das Märchen, ohne diese Frist würde es zu massenhaft Spätabtreibungen an lebensfähigen Föten kommen. Doch ein Blick nach Kanada zeigt das Gegenteil: Dort gibt es keinerlei Fristen, und dennoch finden fast alle Abbrüche innerhalb der ersten 12 Wochen statt. Für diejenigen, die diese 12 Wochen verpassen, muss es auch danach noch möglich sein, die Schwangerschaft abzubrechen! In den ersten 22 Schwangerschaftswochen kann ein Fötus ohnehin nicht außerhalb des menschlichen Körpers überleben, keinen Schmerz empfinden und hat kein Bewusstsein.

Abtreibungsgegner_Innen geht es ohnehin nicht um die konkrete Woche des Abbruchs, sondern darum, Unwahrheiten zu skandalisieren. So sollen gemäßigte und verunsicherte Teile der Bevölkerung von erzkonservativen Ansichten überzeugt werden. Die meisten überzeugten Abtreibungsgegner_Innen sind ohnehin der Meinung, dass ein Embryo schon ab der Befruchtung oder ab der Einnistung in den Uterus über „Menschenwürde“ eine „Seele“ oder ähnliches verfüge.

Doch ausgerechnet diesen Zeitpunkt als den Beginn des Lebens zu definieren ist ein kulturelles Konstrukt, keine biologische Tatsache. In den Niederlanden ist es beispielsweise so, dass Abbrüche in den ersten 6 Wochen als „Blutungsregulierung“ bezeichnet werden. Es geht darum, die Menstruation wiederherzustellen und das Schwangerschaftsgewebe zu entfernen – mehr nicht.

Lasst uns selbst entscheiden! Abtreibungsrecht auch für Jugendliche!

Dass es sich bei dem Abtreibungsparagraphen 218 um einen Klassenparagraphen handelt, ist Arbeiter_Innen schon seit seiner Einführung im Jahr 1871 klar. In Deutschland sind die Kosten nicht einheitlich reguliert: Meist kann mit Preisen zwischen 350 und 600 Euro gerechnet werden.

Nach wie vor gilt das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes aus dem Jahr 1993: „Die Tötung des ungeborenen Lebens steht so sehr im Vordergrund, dass die Inanspruchnahme der Sozialversicherung nicht in Betracht kommt.“ Dass ein Ausdruck wie „ungeborenes Leben“ überhaupt in Gerichtsurteilen verwendet wird, ist der Anti-Abtreibungs-Bewegung zu verdanken, die diesen Begriff in den 1970er Jahren erfunden und popularisiert hat.

Eigentlich sind die Bundesländer gesetzlich dazu verpflichtet, ein ausreichendes Angebot von Einrichtungen für Schwangerschaftsanbrüche sicherzustellen. Wie wir aktuell am Berliner Senat sehen können, wird das nicht gewährleistet – und in den ländlichen Gegenden Süddeutschlands ist die Lage noch weitaus alarmierender als in der Hauptstadt.

Aufgrund der miserablen Versorgungslage erfordern Abtreibungen meist einen weiten Anreiseweg und sind daher eine finanzielle und emotionale Belastung. Das bedeutet, dass es nur für die herrschende Klasse leicht ist, nach Ablauf der 12 Wochen eine Möglichkeit für den Abbruch zu finden – zur Not fliegt man eben schnell ins Ausland. Arbeiter_Innen hingegen werden in die Illegalität gedrängt.

Für Jugendliche kommt zusätzlich zur wirtschaftlichen und sozialen Abhängigkeit auch die rechtliche Benachteiligung dazu. Die Gesetzeslage bei minderjährigen Schwangeren ist vage: Ärzt_Innen urteilen individuell über die „geistige Reife“. Bei unter 14-Jährigen müssen sogar die Eltern miteinbezogen werden. Dass das Recht eines Fötus ohne Bewusstsein oder Schmerzempfinden im Zweifel höher steht als die Selbstbestimmung über unsere eigenen Körper, ist eine Dreistigkeit, die wir nicht akzeptieren können!

Fazit und Forderungen

Wie immer im Kapitalismus müssen wir uns fragen: Wozu das alles, wer hat etwas von diesen Verboten? Die Behinderung des Rechtes auf Abtreibung bedeutet die Einschränkung des Selbstbestimmungsrechts über den gebärenden Körper, dem im Kapitalismus die weibliche Rollenvorstellung zugewiesen wird. Diese nutzt in erster Linie der herrschenden, besitzenden Klasse. Denn die bürgerliche Familie, die Monogamie und geschlechtliche Arbeitsteilung mit sich bringt, hat für sie die Aufgabe, Eigentum zu vererben. Dass sich Frauen und andere gebärfähige Personen dieser Aufgabe verweigern, soll unterbunden werden. Das hat aber auch Auswirkungen auf die Arbeiter_Innenklasse. In der Regel haben diese wenig zu vererben, aber gleichzeitig haben die Kapitalist_Innen Interesse an immer mehr Nachwuchsarbeitskräften, die für sie arbeiten und die sie ausbeuten können. Nicht zufällig stammt der Artikel 219a aus dem Jahr 1933. Vor allem aber geht es darum, dass die auf geschlechtsspezifischer Arbeitsteilung basierende Unterdrückung der Frau in der Familie durch repressive Sexualmoral, Geschlechternormen, Einschränkungen der Kontrolle über den eigenen Körper, Fixierung der weiblichen Sexualität auf das Gebären von Kindern usw., kurz gesagt, die repressiven, frauenfeindlichen Strukturen auch in der Arbeiter_Innenklasse reproduziert werden.

Schwangerschaftsabbrüche ausdrücklich abzulehnen, ist in Deutschland zum Glück eine Minderheitenposition. Dennoch ist die Anti-Abtreibungsbewegung auf dem Vormarsch: bürgerliche Parteien wie CDU und AfD schließen sich mit Kirchenverbänden zusammen, um in Großstädten für Zwangsgeburt und Unterdrückung zu marschieren. Doch was setzen wir dem entgegen, und welchen Platz sollte Abtreibung in unserer Gesellschaft haben?

  • Für die Aufhebung aller Abtreibungsverbote! Uneingeschränkter, flächendeckender und barrierefreier Zugang zu sicheren Schwangerschaftsabbrüchen und Verhütungsmitteln als Teil der öffentlichen Gesundheitsvorsorge, ohne Mindestalter. Abtreibungen müssen von den Krankenkassen finanziert werden!
  • Für den flächendeckenden Ausbau an Beratungs- und Behandlungsstellen! Für uneingeschränkten und transparenten Zugang zu Informationen, Ärzt_Innen und Kliniken! Schwangerschaftsabbrüche müssen in die Lehrpläne aufgenommen werden – sowohl im Sexualkundeunterricht an Schulen, als auch im Medizinstudium.
  • Schluss mit der Bevormundung ungewollt Schwangerer: Weg mit der 12-Wochen-Fristenlösung, der Zwangsberatung, der dreitätigen Wartepflicht und der Krankenhauspflicht für den medikamentösen Abbruch.
  • Für den Ausbau von Schutzräumen für Opfer häuslicher Gewalt! Für Selbstverteidigungsstrukturen gegen Gehsteigbelästigung, Angriffe auf Beratungsstellen, sowie Hass und Falschinformationen im Netz. Für die Zerschlagung der Anti-Abtreibungs-Bewegung, Hand in Hand mit der Arbeiter_Innenklasse!



Spanien – Vorreiter im Abtreibungs- und Sexualstrafrecht?

von Leonie Schmidt (REVOLUTION/ Gruppe Arbeiter:innenmacht), zuerst erschienen in Neue Internationale 266, Juli/August 2022

Die seit 2020 amtierende neoreformistische Regierung im spanischen Staat, bestehend aus sozialdemokratischer PSOE und linkspopulistischer Podemos, hat in diesem Jahr einige Gesetzesänderungen auf den Weg gebracht, die verschiedenste Bereiche der geschlechtsspezifischen Unterdrückung betreffen und künftig für mehr reproduktive Rechte und härtere Strafen bei geschlechtsspezifischer Gewalt führen sollen.

Spanien scheint von außen oft eher konservativ und wird auch zuweilen als Macho-Land abgetan, zumal die katholische Kirche gesellschaftlich auch noch sehr präsent ist. In Sachen Antisexismus gibt es jedoch schon seit einiger Zeit ein Umdenken in den Parlamenten. Doch die fortschrittlichen Gesetze kommen nicht von irgendwo her, sie wurden erkämpft.

Was ändert sich?

Besonders auffällig ist das gelockerte Abtreibungsgesetz: So dürfen Schwangere schon ab 16 Jahren ohne elterliches Einverständnis abtreiben, Abtreibungen sind bis zur 14. Woche legal und die 3-tägige Bedenkzeit soll ebenso abgeschafft werden. Außerdem müssen öffentliche Krankenhäuser mit gynäkologischer Abteilung über fachkundiges Personal verfügen, welches einen Abort durchführen kann.

Ferner wurde das Sexualstrafrecht verschärft, und zwar gilt nun „Nur Ja heißt Ja“, was eine fortschrittlichere Regelung ist als „Nein heißt Nein“, da nun auch Täter für eine Vergewaltigung verurteilt werden können, deren Betroffene sich nicht wehren oder äußern konnten, sei es aus Schockstarre und Angst oder Bewusstlosigkeit. Dies fiel vorher lediglich unter den Straftatbestand der sexuellen Belästigung. Konkret heißt es nun im neuen Gesetzesentwurf: Alle Handlungen, die „die sexuelle Freiheit einer anderen Person verletzen“, gelten als Vergewaltigung und können für die Täter bis zu 15 Jahre Gefängnis bedeuten. Konservative kritisieren, dass es nun keine Unterscheidung mehr zwischen Übergriffen und Vergewaltigungen gebe und sehen die Unschuldsvermutung in Gefahr. Auch Catcalling wird nun strafbar insofern, als jegliche Annäherungen in Form eines Flirts von allen Beteiligten gewollt werden müssen und andernfalls als Straftatbestand gelten.

Neben diesen Verschärfungen wurde der sogenannte Periodenurlaub von bis zu 3 Tagen monatlich nun eingeführt. Wenngleich das eine gute Idee ist, ist der Name doch etwas missverständlich, denn in Spanien war es bisher erst möglich, ab 4 Tagen Krankheit eine Lohnfortzahlung vom Unternehmen zu erhalten. Daher wurde hier nur eine Lücke geschlossen. Spanien hat somit als erstes europäisches Land den Periodenurlaub eingeführt. Bisher existieren derartige Regelungen vor allem im asiatischem Raum, bspw. in Taiwan, Südkorea und China. Außerdem soll es nun endlich Verordnungen zur Prostitution in Spanien geben. Diese ist nämlich weder verboten noch legal, was vielen ein Dorn im Auge ist.

Wie kam es dazu?

Wie konnte es nun zu solchen fortschrittlichen Zugeständnissen kommen, während weltweit ein extremes Rollback gegen Frauen und LGBTIA-Personen im vollen Gange ist, insbesondere Abtreibungsrechte reihenweise verschärft werden – siehe Polen und die USA. Hierfür sind mehrere Gründe verantwortlich. Einerseits, wie bereits eingangs erwähnt, wurden die Gesetzesänderungen maßgeblich durch die Frauenbewegung in Spanien erkämpft. Diese ist ziemlich stark, zu den 8.-März-Protesten gehen landesweit Millionen Menschen auf die Straße. Alleine in Barcelona waren es 2021 über 100.000 Personen.

Die Größe der Bewegung ist insbesondere historisch bedingt, denn während in den späten 1960er und 1970er Jahren in den westlichen Industrieländern der Kampf um Gleichberechtigung und sexuelle Befreiung erstarkte, war in Spanien noch das halbfaschistische Regime Francos an der Macht, in welchem Frauen zu Kinder, Küche, Kirche verbannt waren. Erst 1978 wurde ein Gesetzantrag zur Gleichstellung von Mann und Frau erwirkt, das Recht auf Scheidung gibt es erst seit 1981. Das kollektive Trauma dieser Zeit besteht fort und sorgt auch heute noch für größeres und kämpferischeres Bewusstsein. Bereits in den späten 1990er Jahren konnte ein Gesetz durch Massenproteste ins Rollen gebracht werden.

Diese formierten sich 1997 nach einem Femizid an einer Frau, Ana Orantes, deren Mann sie ermordete, weil sie in einem Fernsehinterview über die 40 Jahre häuslichen Missbrauchs durch ihn an ihr und den gemeinsamen Kindern sprach. Sie hatte sich zuvor sogar an die Polizei gewandt, 15 Anzeigen gestellt. Doch diese wollte ihr nicht helfen, da es keine entsprechenden Gesetze gab, die Frauen vor geschlechtsspezifischer Gewalt schützten. Als die Scheidung nach über 10 Jahren endlich durchkam, musste sie dennoch weiter mit ihm zusammen wohnen.

Die damals konservative Regierung unter der Partido Popular, einer rechtskonservativen Volkspartei, sprach von einem Einzelfall, was nicht unbeantwortet blieb. Unter dem Motto „ Wir sind alle Ana“ gingen damals Tausende auf die Straßen. Im Anschluss wurde 2004 ein erstes Gesetz auf die Beine gestellt, welches weitreichend gegen häusliche Gewalt ankämpfen sollte. Alleine schon die Benennung der geschlechtsspezifischen Gewalt stellte einen großen Schritt nach vorn dar. Außerdem wurden Spezialgerichte für die Verfolgung der Straftaten eingerichtet und Männer, die Frauen Gewalt antun, werden nun durch das Gesetz stärker bestraft als Frauen, die Männern etwas antun, oder Männer, die anderen Männern etwas antun. Seit 2007 wird auch jegliche geschlechtsspezifische Gewalttat statistisch erfasst, was in Deutschland bspw. erst seit 2015 der Fall ist.

Das „Ja heißt Ja“-Gesetz kam vor einem ähnlichen Hintergrund zustande: Nach einer Gruppenvergewaltigung an einer 18-Jährigen durch 5 Männer (welche ihr Opfer zusätzlich filmten) wurden die Täter nur wegen sexueller Belästigung verurteilt, da sie das Opfer nicht schlugen oder bedrohten, und sie sich nicht wehrte. Sie bekamen somit nur 9 Jahre Haft. Jedoch mobilisierten auch 2016 erneut die spanischen Feminist:innen gegen dieses milde Urteil und erzwangen somit dessen Revision. Die Täter wurden nun doch wegen Vergewaltigung verurteilt und sitzen eine 15-jährige Haftstrafe ab. Das neue Gesetz soll auch zukünftig ähnliche Gerichtsurteile ermöglichen und wurde somit de facto durch die Frauenbewegung in Spanien erkämpft. Außerdem wirkte sich positiv aus, dass auch die Gewerkschaften mit der feministischen Bewegung wahrhaft vernetzt sind und es sich bei vielen 8M-Protesten wirklich um Frauenstreiks handelte, welche mit Streikposten einhergingen und nicht wie bspw. in Deutschland einen rein symbolischen Charakter trugen.

Einige Politikerinnen und Ministerinnen der Regierung PSOE/Podemos entstammen ebenfalls einer Tradition feministischer Proteste und haben sich auch deswegen für diese Belange eingesetzt. Generell ist die reformistische Regierung natürlich auch ein Grund für die Durchsetzung. In Krisenzeiten gibt es zwar klassischer Weise Rollbacks gegen Frauen und LGBTIA-Personen, aber irgendwas muss die linke Koalition trotzdem der mobilisierten Wähler:innenschaft anbieten. Dass es im Rahmen von Krieg, Krise, Umweltkatastrophe und Pandemie nur wenig Spielraum gibt, ist klar. Denn ansonsten ist die Regierung eher weniger linksorientiert, als es eventuell scheinen mag. Die Politik, die gefahren wird, ist durchaus arbeiter:innenfeindlich. So werden bspw. Streiks im Auftrag der Regierung durch Polizei und Militär brutal niedergeschlagen. Insbesondere während der Pandemie zeigten die Politiker:innen ihr wahres Gesicht. So sperrten sie die Arbeiter:innen in ihren Stadtvierteln ein, diese durften sie nur verlassen, wenn sie zur Arbeit fuhren.

Kritik an der Gesetzesänderung

Kritik gab es einige, sowohl aus feministischen Kreisen als auch von rechts. Die Feminist:innen in Spanien sind stark beeinflusst von Andrea Dworkin, welche als Radikalfeministin insbesondere eine abolitionistische Position gegenüber der Prostitution einnahm. Sie sahen sich und das Anliegen eines Sexkaufverbots in den neuen Entwürfen nicht gehört, denn das nordische Modell wurde anfangs nicht eingeplant. Prostitution wurde 1995 in Spanien entkriminalisiert, Zuhälterei ist allerdings strafbar. Anfang Juni wurde jedoch ein Entwurf ins Rollen gebracht, der einem Sexkaufverbot gleichkommt: Das vorgeschlagene Gesetz soll diejenigen bestrafen, die Prostituierte finanziell ausbeuten, für ihre Dienste bezahlen oder wissentlich Räumlichkeiten für die Ausübung der Prostitution zur Verfügung stellen. Wenngleich die PSOE in Spanien sich für dieses, vom „nordischen Modell“ inspirierte Gesetz ausspricht, so ist es alles andere als sicher für die betroffenen Sexarbeiter:innen, denn so werden sie in noch unsicherere Arbeitsverhältnisse gedrängt (ausführlicher Artikel zur Frage siehe Neue Internationale 257, Juli/August 2021). Beibehaltung der Entkriminalisierung, die Möglichkeit für sichere und kostenlose Umschulungen zum Ausstieg sowie gewerkschaftliche Organisation der Sexarbeiter:innen wären aus einer marxistischen Perspektive die deutlich sinnvolleren Mittel gewesen.

Interessant ist auch, dass diese Frage zu einer Spaltung innerhalb der Koalition geführt hat. Die PSOE arbeitet nun bzgl. des Gesetzesentwurfs mit der rechtspopulistischen PP (Partido Popular) zusammen, während sich Podemos dagegen stellt, da er zu moralisierend wäre. Für die feministische Partei Spaniens ist der Vorschlag von PSOE und PP aber dennoch zu unkonkret, sie fordert umfassendere Maßnahmen. Außerdem gab es Proteste mit bis zu 7.000 Frauen, die sich für ein abolitionistisches Gesetz aussprachen.

Auch wenn der Gesetzentwurf ansonsten einen wichtigen Schritt darstellt, so bleibt Sexismus eine strukturelle Unterdrückung im Kapitalismus, welche sich nicht einfach durch Gesetze wegreformieren lassen kann und so auch in Spanien unter der linken Regierung bestehen bleibt: Reproduktionsarbeit wird auch hier weiterhin vornehmlich von Frauen ausgeführt.

Zugleich gibt es natürlich auch Kritik von rechts und aus konservativen Kreisen. Die rechtsradikale VOX, drittstärkste Partei im Parlament, möchte das Gesetz gegen geschlechtsspezifische Gewalt aus dem Jahr 2004 schon länger abschaffen. Sie ist außerdem gegen die Legalisierung von Abtreibung. Gegen die Veränderung des Abtreibungsgesetzes gingen auch 100.000 Konservative auf die Straße, unter anderem angestachelt durch die Aufhebung von Wade vs. Roe in den USA.

Wie weiter?

Auch wenn in Spanien wichtige gesetzliche Verbesserungen errungen werden konnten, so ist der Kampf längst nicht vorbei. Einerseits findet auch innerhalb der Bewegung ein Kampf zwischen fortschrittlichen und reaktionären Richtungen (siehe die Frage der Prostitution) statt. Die PSOE, aber auch wichtige Strömungen des Feminismus schrecken dabei auch vor einer Zusammenarbeit mit den Konservativen nicht zurück. Andererseits macht die extreme und konservative Rechte gegen alle fortschrittlichen Verbesserungen weiter mobil, wie die Massendemonstrationen der VOX verdeutlichen.

Die enge Verbindung zwischen den feministischen Streiks und der gewerkschaftlich organisierten Arbeiter:innenklasse war jedoch nicht nur entscheidend dafür, warum wichtige Verbesserungen überhaupt durchgesetzt werden konnten. Sie ist auch der einzige Weg zur Verteidigung und Ausweitung dieser Errungenschaften und zur Schaffung einer proletarischen Frauenbewegung – nicht nur in Spanien, sondern international.