Selbstbestimmungsgesetz – lange nicht genug!

Von Lia Malinovski, März 2023

Mittlerweile dürfte es den meisten Menschen ein Begriff sein: Das Selbstbestimmungsgesetz. Es soll das alte, menschenverachtende und diskriminierende „Transsexuellengesetz“ (kurz TSG) abschaffen und durch eine menschenwürdige und progressive Gesetzgebung ersetzen. Klingt erstmal gut, aber ist es das wirklich? Das wollen wir in diesem Artikel klären.

Was ist das alte TSG?

Um eine Vorstellung davon zu bekommen, was das Selbstbestimmungsgesetz konkret verändert, sollten wir uns vorher das TSG angucken. Das TSG regelt, wie Menschen ihren Namen und Geschlechtseintrag rechtlich ändern können, also wie er auf dem Perso und in anderen offiziellen Dokumenten steht. Bisher sah das Verfahren so aus: Anstatt einfach zum Standesamt zu gehen, und dort die Änderungen vorzunehmen, ist es eine Entscheidung des Gerichts. Das Gericht will wiederum zwei psychologische Gutachten, die besagen, dass man „wirklich trans“ ist. Was auch immer das bedeuten soll. Die Gutachten müssen unabhängig voneinander, von spezialisierten Sachverständiger_Innen gemacht werden und auch Auskunft darüber geben, ob sich das „Zugehörigkeitsempfinden [zum anderen Geschlecht] des Antragstellers mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht mehr ändern wird.“ (TSG §4, Abs. 3). Danach entscheidet das Gericht, ob der Wunsch der/des Antragssteller_In erfüllt wird. Selbst wenn man das ganze Verfahren durchlaufen hat und positive Gutachten vorweisen kann, kann es also sein, dass der Personenstand, Name oder Geschlechtseintrag gar nicht geändert wird.

Das ist aber nicht das Schlimmste. Denn die Gutachten kosten nicht nur extrem viel, sondern sind im Prozess ihrer Erstellung oft sehr übergriffig. Erfahrungsberichte vieler trans Personen zeigen, dass es nicht selten ist, dass man über die Sexualität, sexuelle Fantasien, Pädophilie, Masturbation, etc. befragt wird. Also Dinge, die nicht nur gar nichts mit dem Geschlecht zu tun haben, sondern auch noch extrem übergriffig sind und teilweise ekelhafte Unterstellungen vermitteln. Die erwähnten hohen Kosten machen es außerdem besonders für trans Personen aus armen Verhältnissen oder trans Jugendliche schwer, das Verfahren überhaupt zu einzuleiten – 500 bis 1000 Euro pro Gutachten lassen sich nicht immer einfach so auftreiben, doppelt erst recht nicht!

Selbstbestimmungsgesetz – eine gute Alternative?

Es braucht also eine Alternative zum bisherigen TSG. Das sagen nicht nur wir, mittlerweile hat es selbst die Bundesregierung verstanden. Deshalb haben sich Justizminister Marco Buschmann und Familienministerin Lisa Paus jetzt endlich auf eine Reform geeinigt. Wie die aussehen soll, haben sie in den „Eckpunkten für das Selbstbestimmungsgesetz“ aufgeschrieben und mittlerweile sogar einen Gesetzentwurf vorgestellt. Unter anderem ist darin vorgesehen, dass trans Personen künftig nicht mehr zum Gericht gehen müssen, sondern beim Standesamt und ohne unnötige und diskriminierende Gutachten die Namensänderung beantragen können. Das Gleiche gilt auch für den Geschlechtseintrag. Wie im alten TSG soll es auch ein Offenbarungsverbot geben, wodurch es illegal ist, den „Deadname“, also den alten, toten Namen zu veröffentlichen oder zu gebrauchen. Das ist ziemlich cool, denn der Deadname heißt nicht umsonst so und es ist sehr respektlos den alten Namen zu nutzen oder sogar zu verraten. Aber nicht alles an dem Gesetzentwurf ist cool: Es wurde laut der „Süddeutschen Zeitung“ eine Passage eingefügt, die expliziten Frauenräumen das Recht gibt, auch nach der Namens- und Personenstandsänderung trans Frauen aus diesen Räumen auszuschließen, wenn es gewollt ist – und ihnen damit die Identität abzusprechen. Also ziemlich uncool, nett ausgedrückt.

Rückschrittlichkeit unter dem Deckmantel des Progressiven?

Diese Passage im Selbstbestimmungsgesetz würde eine transfeindliche Praxis, die sowieso schon passiert ist, legalisieren! Es ist also ein krasser Rückschritt, denn es soll legal werden, trans Personen rauszuwerfen, wenn sich die Andere mit ihnen unwohl fühlen. Da man trans Personen ihre Transidentität aber nicht immer ansieht, wird das auf lange Sicht auch auf cis Frauen zurückfallen, wenn sie nicht den klassischen Geschlechterrollen entsprechen. Unter dem Deckmantel der Bekämpfung von Sexismus werden Geschlechterrollen gestärkt und das Verstoßen dagegen weiter geächtet.

Die Passage ist auf Druck von TERFs erst reingekommen. Sie verbreiten seit Jahren das Bild des Mannes, der sich in Kleider steckt, um Frauen zu belästigen. Um das zu untermauern, fälschen sie sogar Statistiken und schüren ein Klima der Angst vor trans Frauen. Unterstützt wird das von AfD und Co, von Medien, aber auch in der „bürgerlichen“ Politik. Und Auswirkungen hat das nicht nur auf trans Personen, sondern auch auf cis Frauen. Schon jetzt gibt es Berichte, nach denen cis Frauen angegriffen werden, weil ihnen unterstellt wird, trans zu sein. Auf Twitter werden jetzt schon Vagina-Vergleiche gemacht, mit einer pseudowissenschaftlichen Unterscheidung zwischen „echten“ Vaginas und „gemachten“. Auch diese sind nicht haltbar und gefährden nicht nur trans Frauen!

Dieser Teil des Gesetzes reiht sich ein in eine Welle transfeindlicher Gesetze weltweit– in den US-Bundesstaaten Tennessee beispielsweise gibt es mittlerweile einen staatlichen Zwang zum Detransitionieren (eventuelle Geschlechtsangleichungen, und sei es nur gesellschaftlich, nicht körperlich, wieder rückgängig machen) und trans Personen werden aus der Öffentlichkeit gedrängt. Der Absatz aus dem Selbstbestimmungsgesetz gestrichen werden! Keinen Meter der menschenverachtenden transfeindlichen Politik, die versucht, unsere hart erkämpften Rechte wieder zurückzunehmen!

Was braucht es noch?

Auch abgesehen davon ist das Selbstbestimmungsgesetz nicht genug. Es geht zwar einen wichtigen Schritt, aber ist lange nicht genug. Beispielsweise soll, nachdem man den Antrag ans Standesamt übergeben hat, eine dreimonatige Bedenkzeit eingeführt werden. Das macht die Änderung von Namen und Geschlechtseintrag unnötig kompliziert und bürokratisch.

Statt eines Selbstbestimmungsgesetzes, das reaktionäre Ideen enthält und in den progressiven Punkten viel zu kurz greift, braucht es tatsächliche Selbstbestimmung! Es braucht eine revolutionäre Perspektive. Und die Selbstbestimmung darf sich nicht nur auf den Namen und Geschlechtseintrag beschränken, sondern muss auch die medizinische Transition organisieren.

  • Für eine revolutionäre Alternative sowohl zum Selbstbestimmungsgesetz, als auch zum TSG! Für echte Selbstbestimmung!
  • Für den Ausbau von Unisex-Orten an Schulen, Unis, in Betrieben und in der Öffentlichkeit!
  • Gegen den Zwang den behördlichen Namen in Schulen, in offiziellen Dokumenten und in Bewerbungen etc. anzugeben! Gegen die Pflicht, ein Geschlecht in offiziellen Dokumenten anzugeben!
  • Für das Recht auf kostenfreien und unbürokratischen Zugang zu medizinischer Geschlechtsangleichung und der offiziellen Namens- und Personenstandsänderung!



Neues Abtreibungsrecht in Polen – dunkle Zukunft für Frauen

Arya Wilde, Fight! Revolutionäre Frauenzeitung Nr. 9

Der 27. Januar 2021 erwies sich als ein dunkler Tag in der
polnischen Geschichte. Ein fast vollständiges Abtreibungsverbot trat
in Kraft, das Frauen die Rechte über ihren Körper verweigert und
dies mit dem Begriff „Pro Life“ verherrlicht. Kämpferische
Proteste, die im ganzen Land nach der Entscheidung des
Verfassungsgerichtshofs ((Trybunał Konstytucyjny;
Verfassungstribunal) vom 22. Oktober stattfanden, hatten dessen
Inkrafttreten über Monate verzögert. Ende Januar veröffentlichte
Staatspräsident Andrzej Duda jedoch den Gerichtsbeschluss, der somit
in Kraft tritt.

Bedeutung des Gesetzes

Mit der neuen Entscheidung wurde eines der restriktivsten
Abtreibungsgesetze Europas weiter verschärft. Schon seit Jahrzehnten
werden bei einer Bevölkerung von 38 Millionen höchstens 2.000
Schwangerschaftsabbrüche legal durchgeführt, im Jahr 2019 1.100. 97
% fanden aufgrund Missbildung des Fötus statt, was nun verboten ist.
Die geschätzte Gesamtzahl von Abtreibungen liegt
Frauenrechtler_Innen zufolge bei mindestens 150.000/Jahr. Konkret
müssen also zehntausende Polinnen im Untergrund oder mit
Abtreibungspillen zu Hause abtreiben bzw. nach Deutschland oder
Tschechien fahren. Nun dürfen nur noch Frauen, deren Gesundheit oder
Leben gefährdet ist oder die infolge einer kriminellen Handlung
schwanger wurden, legal Abtreibungen vornehmen lassen. Alle anderen,
Frauen mit finanziellen, sozialen Hindernissen oder jene, die einfach
kein Kind wollen, haben nicht das Recht, sich zu weigern, eines auf
die Welt zu bringen.

Situation in Polen

In Polen ist seit 2015 die rechtskonservative Prawo i
Sprawiedliwość (kurz: PiS: dt.: Recht und Gerechtigkeit) an der
Regierung und wurde damals von 37,6 % gewählt. Aufgrund des
undemokratischen Wahlrechts reichte dies zur absoluten Mehrheit im
Parlament. Der Erfolg der PiS ist auch Ausdruck des internationalen
Rechtsrucks. Die seitdem verabschiedeten reaktionären Gesetze und
unternehmensfreundliche Politik sorgten aber nicht für einen
Umschwung, nicht zuletzt dank einiger Zugeständnisse auch an ärmere
konservative Wähler_Innenschichten (Familienunterstützung).
Vielmehr vollzog sich der Rechtsruck weiter und bei der Wahl 2019
gewann die PiS nochmals 6 % der Stimmen hinzu. Zum Vergleich:
Lewica, das linke Wahlbündnis aus SLD, Wiosna, Razem, Polska Partia
Socjalistyczna (PPS) u. a., erhielt insgesamt 12,6 %.

Im Rahmen der PiS-Legislatur wurden sehr viele Gesetze erlassen,
die das öffentliche Leben sowie die Institutionen verändern. Eine
der ersten Institutionen, die fundamentalen Veränderungen ausgesetzt
war, war das Verfassungsgericht. Zwischen Oktober 2015 und Dezember
2016 brachte die PiS sechs Gesetze durch, die diesen Gerichtshof
betrafen. Ebenso wurde in den letzten fünf Jahren seine
Zusammensetzung maßgeblich verändert. Von 15 Richter_Innen wurden
14 durch die aktuelle Regierungsmehrheit ernannt.

Warum werden Abtreibungen verboten?

Seit 2016 hat die PiS immer wieder Versuche unternommen, das
Abtreibungsgesetz zu verschärfen. Dieses wurde aber aufgrund der
massiven Gegenbewegung und Frauenstreiks nicht umgesetzt. 2019 wurde
dann der Antrag eingereicht, dass das kontrollierte
Verfassungsgericht die Frage der Abtreibung ein für alle Mal klären
sollte. Fast ein Jahr nach Einreichung des Antrags traf der
Verfassungsgerichtshof seine Entscheidung – inmitten der
Corona-Pandemie. Diese aggressive reaktionäre Politik entspricht dem
rechtspopulistischen Charakter der gegenwärtigen Regierung.

Mit dem faktischen Totalverbot von Abtreibungen geht es auch
darum, eine reaktionäre, kleinbürgerliche Massenbasis bei der
Stange zu halten und gegen eine angebliche Bedrohung von außen zu
mobilisieren. Nationalismus und vor allem der Katholizismus bilden
hierfür die ideologischen Anknüpfungspunkte, um eine klassenmäßig
heterogene Anhänger_Innenschaft – von der eigentlichen Elite und
Staatsführung bis zu kleinbürgerlichen Schichten und rückständigen
Arbeiter_Innen in Stadt und Land – zu sammeln. Daher finden sich im
Schlepptau von Kirche und PiS auch die extrem nationalistischen und
faschistischen Kräfte unter den Abtreibungsgegner_Innen, die seit
Jahren sexuell Unterdrückte und deren Aktionen angreifen –
geduldet oder gar ermutigt von Polizei und Kirche.

Dem Volksglauben nach ist der Grund für das Abtreibungsgesetz
rein religiöser Natur. Es ist aber offensichtlich, dass es beim
Antiabtreibungsmythos nicht um das Wohl ungeborener Kinder geht.
Vielmehr geht es um den Erhalt einer patriarchalen Ordnung. Die
bürgerliche Familie muss um jeden Preis gestärkt werden. Das
passiert nicht aus Liebe oder „christlichen Werten“. Das
Abtreibungsverbot fesselt Frauen länger an den Herd und raubt ihnen
die Entscheidung, wie sie ihr Leben gestalten wollen. Davon
profitiert die herrschende Klasse, dass durch die Stärkung der
Familie Reproduktionskosten auf die Arbeiter_Innenklasse abgewälzt
werden können. Ebenso ist sie eine Garantin dafür, im nationalen
Rahmen billige Arbeitskräfte für die Zukunft zu schaffen und in ihr
Gehorsam und Unterordnung zu verinnerlichen.

Gleichzeitig trifft das Verbot nicht alle Frauen gleich. Für die
Mehrheit der Arbeiterinnen werden Abtreibungen unter extrem
unsicheren Bedingungen durchgeführt, da sie es sich oftmals nicht
leisten können, medizinische Versorgung in einem anderen Land
wahrzunehmen. Ebenso ist der Zugang zu Verhütungsmitteln
eingeschränkter aufgrund der Kosten. Für Bourgeoisie und
Kleinbürger_Innen gilt das Verbot auch, sie verfügen jedoch eher
über die nötigen Verbindungen und Mittel, um eine Wahl zu treffen.

Gegenproteste

Wie bereits geschrieben, konnten die vorherigen Angriffe auf das
Abtreibungsrecht abgewehrt werden. 2016 wurde vom Ogólnopolski
Strajk Kobiet (Allpolnischer Frauenstreik) und anderen Gruppen der
„Schwarze Protest“ organisiert. Als das Gesetz zum verschärften
Abtreibungsverbot debattiert wurde, mobilisierte dieser wochenlang
100.000 Demonstrant_Innen, nicht nur Frauen, sondern auch
unterstützende Männer und die LGBT-Gemeinschaft. Die Proteste
hatten teilweise Erfolg, insofern sie eine Verzögerung der Umsetzung
bewirkten.

Als im Oktober 2020 das Urteil dann erklärt wurde, löste dies
erneut landesweite Proteste aus – es waren die größten seit
Solidarnośćs-Streiks und Betriebsbesetzungen in den frühen 1980er
Jahren. Nicht nur in Warschau, sondern in rund 150 Städten wurden
Proteste organisiert. So fanden Straßenblockaden statt und am 28.
Oktober gipfelten die Aktion in einem gesamtpolnischen Frauenstreik
unter dem Motto: „Nie idę do roboty“ („Ich werde nicht
arbeiten gehen!“). Die Proteste wurden mit schwerer
Polizeibrutalität beantwortet, die im Laufe der Zeit zunahm.
Demonstrantinnen wurden in Gewahrsam genommen und von konservativen
Parteichef_Innen als „Usurpatorinnen“ bezeichnet, da dies ein
direkter Angriff auf Polen und die Kirche sei. Bis in den Dezember
hinein kam es immer wieder zu größeren Demos, spontanen Blockaden
und Auseinandersetzungen. Durch Polizeirepression und Maßnahmen
unter dem Deckmantel des „Infektionsschutzes“ vor Covid-19 wurde
versucht, den Protest zu ersticken. Am Mittwoch, dem 27. Januar, als
das Urteil des Verfassungsgerichts im Gesetzblatt veröffentlicht
wurde, brach er auf ein Neues aus.

Wie geht es weiter?

Zwar mag die Pandemie die Mobilisierung in gewisser Form
schwächen. Doch laut Umfragen lehnen fast 70 % der polnischen
Bevölkerung nicht nur die Gesetzesverschärfungen ab, sondern
stimmen auch der Aussage zu, dass Frauen selbst das Recht haben
sollten zu entscheiden, ob sie eine Schwangerschaft abbrechen. Es
wurden Online-Plattformen geschaffen, die nicht nur auf das
Abtreibungsverbot aufmerksam machen, sondern auch den Einfluss der
Kirche auf die Regierung, Rechte für Menschen mit Behinderungen und
den Kampf gegen Homophobie thematisieren. Ebenso hat das Bündnis des
Allpolnischen Frauenstreiks am 1. November einen Konsultativrat (Rada
Konsultacyjna) gebildet. Vorbild dafür ist der auf Vorschlag von
Präsidentschaftskandidatin Swjatlana Zichanouskaja ausgerufene
Koordinierungsrat (Kaardynacyjnaja Rada), der 2020 in Belarus nach
der Präsidentschaftswahl während der Proteste gegründet worden
ist. Das Ziel: unabhängig von Parteien als Mittler zwischen
Regierung und Protestierenden eine Einigung zu finden.

Seine Forderungen:

(1) die Situation des Verfassungsgerichts, des Obersten
Gerichtshofs und der Ombudsperson zu regeln.

(2) Mehr Mittel für den Gesundheitsschutz und die Unterstützung
von Unternehmer_Innen.

(3) Volle Frauenrechte – legale Abtreibung, Sexualerziehung,
Empfängnisverhütung.

(4) Stopp der Finanzierung der katholischen Kirche aus dem
Staatshaushalt.

(5) Ende des Religionsunterrichts an Schulen.

(6) Rücktritt der Regierung.

Welche Strategie bringen Gesetz und Regierung zu
Fall?

Auch wenn der Koordinierungsrat für eine Vermittlungslösung mit
der Regierung offen ist, so ist der Spielraum für einen Kompromiss
mit der Regierung bei den sechs Forderungen gering. Es besteht aber
die Gefahr, dass die Aktivist_Innen auf wahrscheinlich fruchtlose
Verhandlungen vertröstet werden.

Damit der Protest nicht versandet, sondern weitergeführt wird,
muss er vielmehr ausgeweitet werden. Der Frauenstreik vom 28. Oktober
stellt einen wichtigen Ansatz dar. Doch er darf kein einmaliges
Ereignis bleiben, sondern es muss Ziel sein, die Protestbewegung in
den Betrieben und Büros zu verankern. Dort sollten Versammlungen
einberufen werden, um die Arbeitsniederlegung zu organisieren und
Streikkomitees zu wählen. Die Frage des Eintretens für die Rechte
der Frauen und vor allem der Arbeiterinnen bedeutet in den Betrieben
und in der Arbeiter_Innenklasse zugleich auch einen Kampf,
Lohnabhängige von den Gewerkschaften wegzubrechen, die die PiS
unterstützen, und für eine einheitliche Gewerkschaftsbewegung
unabhängig von allen bürgerlichen Parteien einzutreten.

Der Allpolnische Frauenstreik muss Druck auf alle
regierungskritischen Gewerkschaften, insbesondere auch die OPZZ,
ausüben. Ziel ist es, sie dazu zu bringen, sich nicht nur mit der
Bewegung zu solidarisieren, sondern offen für den Kampf einzutreten
und ihre Mitglieder zu mobilisieren. Die Waffe des Streiks, also das
Stocken der Profitproduktion, ist das effektivste Druckmittel gegen
die PiS. Durch die Einberufung von Vollversammlungen an Unis, Schulen
und in Betrieben (die auch online durchgeführt werden können), wird
zusätzlich erreicht, dass mehr Menschen in ihrem direkten Alltag mit
den Inhalten des Protestes konfrontiert und diese alltäglichen Orte
politisiert werden. Gegen die Repressionen seitens des polnischen
Staates sowie zur Abwehr drohender rechter Angriffe müssen
demokratisch organisierte Selbstverteidigungskomitees aufgestellt
werden, die die Mobilisierungen schützen.

Gleichzeitig bedarf es innerhalb der Bewegung einer Debatte über
die Strategie, mit welcher man die oben genannten Forderungen
umsetzt. Als Revolutionär_Innen unterstützen wir einige der
Forderungen wie das Recht auf Abtreibung, das Ende der Finanzierung
der Kirche aus dem Staatshaushalt oder des Religionsunterrichts an
Schulen ohne Wenn und Aber. Jedoch hegen wir keine Illusionen darin,
dass sich durch den Rücktritt einzelner Minister_Innen etwas ändert.
Die Forderung nach dem Rücktritt der Regierung wirft aber ebenso die
Frage auf, was danach kommen soll. Würde die PiS-Regierung bei
etwaigen Neuwahlen bloß durch die neoliberale Bürgerkoalition
ersetzt, so würde sich für die Masse der Arbeiter_Innenklasse wenig
ändern.

Wenn der Protest erfolgreich ausgeweitet werden soll, muss nicht
nur in Betrieben mobilisiert, es müssen ebenso klare Forderungen im
Interesse der Lohnabhängigen aufgeworfen werden. Statt Unterstützung
für Unternehmer_Innen in der aktuellen Corona-Krise braucht es einen
Kampf gegen Lohnkürzungen und Entlassungen. Neben ihrer
Legalisierung sollte die Finanzierung von Abtreibung oder
Verhütungsmitteln nicht auf die Arbeiter_Innenklasse abgewälzt
werden, dadurch dass diese sie selber zahlen oder ihre Kosten durch
Steuern aufgebracht werden. Vielmehr müssen sie von jenen finanziert
werden, die von der aktuellen Krise profitieren. Statt also insgesamt
ein Bündnis mit liberalen Teilen der Bourgeoisie zu suchen, müssen
die Forderungen klar aufzeigen, dass die herrschende Klasse die
Kosten tragen soll.

Die Gründung des Rada Konsultacyjna zur Koordinierung der
Proteste ist sinnvoll. Allerdings bedarf es einer stetigen Wähl- und
Abwählbarkeit seiner Delegierten sowie ihrer vollständigen
Rechenschaftspflicht. Wichtig ist ebenso, dass dieser Rat mit
Aktions- und Betriebskomitees verbunden wird und sich aus deren
Aktivist_Innen zusammensetzt, also sich zum Arbeiter_Innenrat mit
eigenen Machtbefugnissen entwickelt, weg von einer Lobby, die nur
Druck auf Parlament, Regierung und Gerichte ausüben will. Ebenso
klar muss sein, dass er keine „Vermittlerrolle“ zwischen
Regierung und Protestierenden einnehmen darf. Er muss Ausdruck der
Protestierenden sein mit dem Ziel, die sich selbst gegebenen
Forderungen durchzusetzen mithilfe der Arbeiter_Innenklasse, und
etwaige Verhandlungen öffentlich führen. Es ist die Aufgabe von
Revolutionär_Innen im Rahmen des Protestes für den Aufbau einer
proletarischen Frauenbewegung und einer neuen revolutionären
Arbeiter_Innenpartei einzutrete