Q&A: Täterschutz in der radikalen Linken – Was tun, um das zu verhindern?

Von Leonie Schmidt

Ob in Berlin, Leipzig oder Karlsruhe, ob in der kommunistischen Parteijugend, der lokalen roten K-Gruppe oder im Anarcho Freundeskreis, ja selbst in der Linkspartei: Innerhalb der (radikalen) Linken kommt es immer wieder zu patriarchaler Gewalt (psychisch, physisch und sexualisierter Gewalt, zumeist ausgeübt durch cis Männer). Dabei flammen dann auch die Diskussionen über den Umgang damit auf und so wurden wir nun im Q&A gefragt, wie man mit solchen Taten umgehen sollte. Das soll dieser Text etwas konkreter beantworten, auch um einen Debattenbeitrag zu liefern. Denn in den meisten Fällen zeigt sich, dass linksradikale Strukturen keine allgemein festgelegte Vorgehensweise haben, um diese Fälle aufzuarbeiten, nicht transparent mit den eigenen Genoss_Innen darüber kommunizieren, oder die Anschuldigungen gar nicht erst ernst nehmen. Man kann sich einfach nicht vorstellen, dass der stabile Genosse wirklich zum Täter werden kann, vor allem wenn es (vermeintlich) keine Anzeichen dafür gab. Und so bleibt den Betroffenen (meist nach einem gescheiterten Aufarbeitungsversuch) nichts anderes übrig, als die Strukturen zu verlassen und Demos sowie Hotspots der Linken Szene zu meiden, während die Täter unbekümmert weiter Politik machen dürfen und bestenfalls sogar noch auf feministische Demos, wie z.B. den Tag gegen patriarchale Gewalt 2022 in Leipzig, geschleppt werden. Das darf aber nicht so sein, vor allem wenn wir uns als Kommunist_Innen sonst auf die Fahne schreiben, gegen Sexismus in all seinen Ausführungen zu sein. Wir als REVOLUTION haben daher eine Strategie ausgearbeitet, wie wir intern mit Tätervorwürfen umgehen. Diese wollen wir im Folgenden darstellen.

Disclaimer: Unsere jetzige Position haben wir über die letzten Jahre kontinuierlich erarbeitet. Sie ist das Ergebnis von Debatten über Definitionsmacht, sowie praktischen Erfahrungen im Umgang mit sexuellen Grenzüberschreitungen in unserer eigenen Organisation, bei denen sich auch betroffene Genossinnen mit Kritik beteiligt haben. Dabei wollen wir ehrlich sein: Wir haben bei diesen Prozessen auch Fehler gemacht und wir glauben nicht, dass unser Umgang perfekt ist. Unser Ziel ist es gewesen, einen demokratischen Umgang zu finden. Das bedeutet auch, dass wir nicht allen Bedürfnissen aller Betroffenen nachkommen können.

Warum gibt es überhaupt patriarchale Gewalt in linken Strukturen?

Wir sind alle ein Produkt unserer Umwelt. Somit hat das allgemeine gesellschaftliche Bewusstsein, was patriarchal geprägt ist, Auswirkungen auf uns und unser Verhalten, auch wenn wir uns entscheiden, uns politisch zu organisieren. Die gesamtgesellschaftliche Frauenunterdrückung, basierend auf dem Idealbild der bürgerlichen Familie, unbezahlter Reproduktionsarbeit und sexistischer Stereotypen, sorgt dafür, dass Frauen als weniger Wert angesehen werden, während Männer die Starken sein sollen, die sich einfach nehmen, was sie wollen. Sprüche wie „Wenn Frauen nein sagen, meinen sie eigentlich ja“ verstärken das Bild der Frau, die alles über sich ergehen lässt, während der Mann für Grenzüberschreitung sogar noch gesellschaftlich belohnt wird. Dies wird in Filmen und Märchen ständig vermittelt, dass „richtige Männer“ immer ganz genau wissen, was sie wollen und was auch das Gegenüber vermeintlich will. Eine fehlende Auseinandersetzung mit Konsens-Konzepten in Erziehung oder während des Sexualkundeunterrichts tut ihr übriges, denn wenn man nicht lernt, über Konsens zu kommunizieren, ist die Wahrscheinlichkeit, dass es zu Übergriffigkeiten kommt, ziemlich hoch. Kurzum: Die bürgerliche Gesellschaft sozialisiert uns mit unterdrückerischem Verhalten und deswegen ist auch Niemand von uns „frei“ davon.

Prävention ist das A und O

Das führt uns dazu, dass es nicht reicht, erst zu handeln, wenn etwas passiert ist. Daher haben wir als Organisation verschiedenen Ansätze zur Prävention. Diese können zwar Übergriffigkeiten nicht komplett verhindern, aber zumindest dafür sorgen, dass wir uns kollektiv mit unseren Machtpositionen und Verhaltensweisen auseinandersetzen. Die SDAJ hat kürzlich in ihrem „Statement zum Vorwurf des Täterschutzes“ geschrieben, dass jede Person sich mit der eigenen geschlechtlichen Rolle auseinandersetzen muss. Das mag letzten Endes richtig sein, aber es scheint, als wäre es allen selber überlassen, als gäbe es keine Kontrolle oder gemeinsame Diskussion darüber. Wir haben den Ansatz, dass wir mehrmals jährlich für cis Männer verpflichtende Reflexionstreffen anbieten. Natürlich hat dieses Konzept auch seine Grenzen. Reflexion alleine kann keine lebenslang gelernten Verhaltensmuster beenden. Gleichzeitig ist es aber ein Mittel, sich die eigene Sozialisierung und die Auswirkungen dessen ins Bewusstsein zu rufen und mit Anderen in den offenen Austausch zu treten, sowie zu lernen, beispielsweise über das eigene Redeverhalten oder die eigene Sexualität zu reden. Außerdem ist es möglich, dass Frauen, LGBTIA-Personen und anderen gesellschaftlich unterdrückten Gruppen einen Caucus einberufen können, in welchem über Unterdrückungsmechanismen und Vorfälle innerhalb der Organisation diskutiert werden kann. Diese  Caucuse sind nur Personen der jeweiligen sozialen Unterdrückung betretbar. Wir wollen damit unterdrückten Gruppen einen Raum geben, um unter sich zu diskutieren und Missstände zu besprechen. Sie können sowohl organisatorische, politische als auch analytische Vorschläge an die Leitung machen und ihre Anliegen als Kollektiv in die Organisation tragen, während wir alle gemeinsam organisiert sind. Außerdem muss jede Person, die bei uns Mitglied werden möchte, ein Konsensgespräch führen, bei welchem wir unser Konsensprinzip „Nur ja heißt Ja!“ vorstellen und es auch eine Möglichkeit zur Reflexion gibt.

Wir wollen an dieser Stelle nicht so idealistisch sein und annehmen, dass es deswegen nie wieder Vorfälle geben wird oder wir als Organisation unterdrückungsfreie Räume schaffen können. Denn wie bereits erwähnt leben wir in einer Gesellschaft, die stetig unterdrückerisches Verhalten reproduziert. Deswegen ist es jedoch die Aufgabe einer jeden Organisation einen Umgang damit zu finden, Vorfälle aufzuarbeiten und wenn es geht, Personen gar nicht erst zu Tätern werden zu lassen. Das machen wir, während uns gleichzeitig bewusst ist, dass um sexistische und übergriffige Verhaltensweisen hinter uns zu lassen, es nicht nur reicht, an uns selbst zu arbeiten. Wir müssen das Problem bei der Wurzel packen, das gesamte Patriachat mitsamt der Klassengesellschaft zerschlagen.

Konkreter Vorwurf und jetzt?

Zuerst einmal müssen wir jeden Vorwurf und jedes Anzeichen ernst nehmen. Sollte also ein Vorwurf aufkommen, muss sofort gehandelt werden. Es wird eine Kommission gegründet, bestehend aus mehrheitlich gesellschaftlich Unterdrückten. Die Kommission hat dabei das Ziel, den Fall im Interesse der Organisation zu untersuchen und ist ihren Strukturen rechenschaftspflichtig, sowie wähl- und abwählbar. Ihre Aufgabe ist, den Fall zu untersuchen und eine Empfehlung bzgl. des Täters an die demokratisch legitimierte Leitung auszusprechen, welche dann darüber entscheidet. Im Gegensatz zu einer Einzelperson hat das Kollektiv die Möglichkeit, darüber zu diskutieren, wie zu verfahren ist und das Problem wird nicht bei einer Einzelperson abgelegt, wie es in Teilen der radikalen Linken üblich ist. Die Kommission untersucht nicht aufgrund von Misstrauen gegenüber der betroffenen Person den Fall, da wir ihre Aussage auch als Indiz werten. Da es aber manchmal widersprüchliche Aussagen gibt oder auch das Ziel ist, herauszufinden, ob von der beschuldigten Person weiter Gefahr ausgeht, braucht es eine überprüfende Instanz. Dabei hat die betroffene Person viele Rechte. Beispielsweise hat sie die Möglichkeit, eine Sprecherperson für sich zu wählen, damit sie nicht zwangsläufig mit fremden Genoss_Innen darüber sprechen muss oder kann auch wesentlich später eine Aussage machen, falls es ihr nicht gut geht. Ebenso kann sie auch Einspruch einlegen, wenn sie mit dem Ergebnis der Kommission nicht einverstanden ist.

Die beschuldigte Person auf der anderen Seite wird ihrer demokratischen Rechte enthoben, während gleichzeitig ihre Pflichten gegenüber der Organisation bestehen bleiben. Dies ist nicht mit der Schuldsprechung gleichzusetzen, sondern gilt zum Schutz der Organisation. Dieser Zeitraum kann auch unterschiedliche Auflagen mit sich bringen, beispielsweise Kontakteinschränkungen um Gossip und Falschdarstellungen durch den Täter zu unterbinden. Hier ist aber die Mitarbeit am Kommissionsprozess verpflichtend. Der Name von betroffenen Personen wird aus Schutzgründen nicht genannt, während der Täter aus Sicherheitsgründen intern genannt werden muss, um Transparenz vor der Mitgliedschaft zu gewährleisten. Wir möchten an dieser Stelle noch einmal betonen, dass es wichtig ist, diese Prozesse nicht vor der Mitgliedschaft zu verheimlichen! Natürlich dürfen keine Details veröffentlicht werden, von denen Schlüsse gezogen werden können, wer die betroffene Person ist, oder unnötig intime Details der Tat, die niemanden was anzugehen haben. Aber nur die (interne) Transparenz kann helfen, Täterschutz zu unterbinden. Zeigt der Täter keine Einsicht, hält sich mehrmals nicht an die Auflagen oder ist nicht reflexionswillig, so wird er aus der Organisation ausgeschlossen. Hier behalten wir uns vor, die Person an andere linke Strukturen zu outen. Dabei ist es für uns zentral, dass wir klare Aufforderungen machen, wie die Tat aufgearbeitet werden soll, da es uns darum geht, Druck aufzubauen, um die Aufarbeitung in Gang zu setzen, aber auch einen Weg aufzeigen, über den ein Täter wieder zurück in die Organisation finden kann. 

Der Kommissionsprozess dient zur Klärung des Falles, bringt der Betroffenen an sich jedoch wenig, zumal so ein Prozess meist emotional belastend ist. Der Fokus sollte natürlich sein, die Betroffene zu unterstützen und ihr zu helfen, wieder ein selbstbestimmter Teil der Organisation zu sein und an politischen Treffen und Aktionen teilnehmen zu können. Als politische Organisation haben wir nur begrenzt Ressourcen und als in diesem Bereich unausgebildete Jugendliche können wir keine psychologische Aufarbeitung gewährleisten. Daher unterstützen wir Betroffene auch bei der Suche nach Hilfsangeboten. Auf eine andere Art und Weise verfahren wir mit dem Täter, sobald er die Tat glaubhaft eingestanden hat. Hier stellen wir keine Ressourcen für die Aufarbeitung bereit, sondern geben Auflagen vor und überprüfen dessen Stand. Eine Aufarbeitung passiert nicht in ein paar Wochen oder Monaten, je nach Intensität der Tat kann eine (aus unserer Sicht verpflichtende) Therapie nötig sein. Meist fordern wir auch eine politische Auseinandersetzung mit der Tat oder das Vorbereiten von Inputs oder Artikeln zum Thema. So kann die Auseinandersetzung mit der übergriffigen Verhaltensweise überprüft werden und ob dabei wirklich Fortschritte gemacht werden. Wir halten hier den Ansatz des Konzepts der transformative Justice für interessant. Der Täter muss neben dem glaubhaften Eingeständnis auch Anerkennen, welchen Schaden er durch sein bewusstes Handeln angerichtet hat. Er muss die Gründe für sein Handeln nachvollziehen und herausfinden, ob zusätzliche Abhängigkeitsstrukturen durch ihn geschafft wurden. Zentral ist es, Strategien aufzuzeigen, wie er diese Verhaltensweisen zukünftig verhindern sollte. Dahinter steht ein fortschrittliches Menschenbild: Wir glauben daran, dass Menschen sich ändern können! Ansonsten könnte man es mit dem Kommunismus auch insgesamt vergessen.

Reicht das?

Aber ein sehr wichtiger Aspekt dieses Ansatzes ist auch, dass die Community, Szene oder Gruppe in dessen Kontext die Tat geschehen ist, ebenso angesehen wird. Wurden Anzeichen übersehen? Gibt es konkrete Ansätze der Gruppe, die so etwas verstärken können wie zum Beispiel, dass individuelle Gewalt und besonders männlich-dominantes Auftreten als legitime politische Mittel angesehen werden, psychische Gewalt als nicht so schlimm abgetan wird oder es kein genügendes Verständnis davon gibt, was eigentlich schon alles patriarchale Gewalt ist? Gibt es überhaupt Mechanismen, wo man sich präventiv z.B. mit Konsens auseinandersetzen kann? Gibt es Möglichkeiten zur kollektiven Reflexion? Und noch einen sehr anderen wichtigen Punkt vor allem bzgl. Täterschutz, der von vielen vergessen wird: Gibt es sowohl für die Mitgliedschaft als auch für Außenstehende eine nachvollziehbare Ansprechperson, im besten Fall ein Teil der Leitung, um solche Fälle zu melden? Um Täterschutz zu vermeiden und einen Umgang mit Gewalt zu finden, sollten sich Organisationen diese Fragen stellen!

Insgesamt muss uns jedoch bewusst sein: Als politische Organisation haben wir begrenzte Ressourcen für Prävention, zur Unterstützung von Betroffenen oder zur Aufarbeitung mit Tätern. Das ist in jedem Fall – insbesondere für die Betroffenen- ein Problem. Verursacht wird das jedoch nicht durch falsche Schwerpunktsetzung einzelner Organisationen, sondern ist Ergebnis des gesellschaftlichen Missstandes im Umgang mit sexualisierter Gewalt. Das heißt: Der obig beschriebene Umgang mit sexueller Gewalt ist nicht genug. Deswegen muss es die Aufgabe von Kommunist_Innen sein, für gesamtgesellschaftliche Veränderungen einzustehen, auch wenn man den Umgang in der eigenen Organisation oder der Linken insgesamt ändern will. Konkret heißt das: Wir können das Elend der Gesellschaft nicht auffangen, deswegen müssen wir zeitgleich dafür kämpfen, dass eine Bewegung entsteht, die das Problem – den Kapitalismus an der Wurzel packt, während man auch für konkrete Verbesserungen im hier und jetzt kämpft:

  • Nein heißt Nein reicht nicht aus! Für die Pflicht aktiv sexuellen Konsens zu suchen! Verbot einer Befragung, bei der die Betroffene nach Kleidung gefragt wird oder ihr in irgendeiner anderen Weise die Schuld zu gesprochen wird.
  • Anzeigen dürfen keine Hürden sein! Flächendeckende Anlaufstellen zur Meldung von sexueller Gewalt! Sofortige, kostenlose psychologische Betreuung, wenn gewünscht; sowie der Ausbau von Frauen_FLINTA-Häusern! Statt Polizei Untersuchungskommissionen bestehend aus Gewerkschaften & Betroffenenvertretungen, die vollen Zugang zu den Mitteln der Polizei haben!
  • Kostenlose Rechtsberatung und Übernahme der Prozesskosten, sowie längerfristige Hilfeangebote für Betroffene von sexueller Gewalt, finanziert durch den Staat! Für das Recht auf mehr bezahlte Urlaubstage, sowie eine Mindestsicherung angepasst an die Inflation!
  • Weg mit den Berufsrichter_Innen, für rechenschaftspflichtige, demokratisch wähl- und abwählbare Tribunale, die sich aus der Arbeiter_Innenklasse und Menschen mit verschiedenen Unterdrückungserfahrungen zusammensetzen!
  • Für demokratisch gewählte und organisierte Selbstverteidigungskomitees von Frauen und LGBTIA+ in Zusammenschluss mit der Arbeiter_Innenklasse!
  • Für die Einrichtung und Ausbau von Rehabilitationsprogrammen für sexuelle Gewalttäter.

Hier noch 2 weiterführende Texte von uns:

Wohin mit all den Täter?

Kampf gegen sexuelle Gewalt an Frauen: abseits des Staats, gegen ihn oder mit ihm?




Amber Heard vs. Johnny Depp – Was der Gerichtsprozess zweier Megastars mit der weltweiten feministischen Bewegung und dem Patriarchat zu tun hat

Von Leonie Schmidt

In den letzten Wochen führten Johnny Depp und Amber Heard vor den Augen der Welt einen Prozess zum Thema häuslicher Gewalt in deren Ehe. Für die Öffentlichkeit war schon vor Beginn klar, dass Heard die Täterin sei und der Hashtag #justiceforjohnny trendete in allen möglichen sozialen Netzwerken. Wir wollen uns in diesem Beitrag nicht abschließend auf eine Seite stellen, möchten aber beleuchten, wo wir im Prozess selber ungeklärte Fragen sehen und insbesondere, inwiefern dieser Prozess richtungsweisend für zukünftige, ähnliche Fälle ist. Denn eigentlich müsste uns so ein Prozess millionenschwere Celebrities wenig interessieren. Doch er ist ein Symbol für das weltweite Rollback gegenüber Frauen und LGBTIA-Personen. Nicht nur der Prozess selber und das gefällte Urteil, auch die Reaktionen insbesondere im Netz zeichnen ein klares Bild.

Hintergründe des Prozesses

n dem Prozess selber ging es nicht, wie von vielen angenommen, um die Frage, wer in der Beziehung von Heard und Depp mehr Gewalt ausgeübt hat und den manipulativeren Part ausgeführt hat, sondern darum, ob Depp überhaupt jemals Gewalt gegen Heard ausgeübt hat. Diese hatte das nämlich in einem anonymen Artikel geschrieben, welcher 2018 in der Washington Post veröffentlicht wurde. Daraufhin verklagte Depp die britische Boulevardzeitung „The Sun“, welche ihn in einem Artikel bzgl. Heards anonymen Berichts als „Frauenschläger“ bezeichnete. Im damaligen (britischen) Gerichtsprozess wurde Depp in 12 von 14 Anklagepunkten der häuslichen Gewalt schuldig gesprochen. Da er damals aber nicht Heard sondern nur die Zeitung verklagte, konnte er in diesem Jahr gegen sie in den USA vor Gericht ziehen.

Ein fairer Prozess?

Wenngleich die Jury in den USA von der Öffentlichkeit abgeschirmt wird, um dafür zu sorgen, dass keine Meinungsbildung manipuliert werden kann, wurde bereits vor Prozessbeginn mächtig Stimmung im Netz gegen Amber Heard gemacht. Die „crazy ex Girlfriend“-Rhetorik wurde immer wieder ausgegraben. Beweise von Heard wurden von den Richtern nicht zugelassen (bspw. medizinische Dokumente, die ihre Verletzungen über einen Zeitraum seit 2012 dokumentieren) und trotz ihres Erfolgs und Status‘ zeichnet sich ganz klar ab, dass sie weniger Geld für ihr Anwaltsteam locker machen konnte. Auch wurde sie bereits mit Morddrohungen bombardiert und wir können uns sicher sein, dass das mit jedem passiert, der für sie aussagt, de facto zum Beispiel mit ihrer Schwester. Auf der anderen Seite haben wir Johnnys Zeugen, viele aus seinem beruflichen Umfeld, die natürlich ihre Karriere in Hollywood nicht gefährden wollen. Des Weiteren darf der Altersunterschied nicht außenvorgelassen werden, Amber war Mitte 20 zu Beginn ihrer Beziehung, Johnny bereits Ende 40. Ebenso war er stark drogen- und alkoholabhängig, wobei der Rausch durchaus zu Gewaltexzessen führen kann, an die man sich möglicherweise nicht mehr erinnern kann. Es existieren Mitschnitte, aber auch die können natürlich manipuliert sein, nicht per se durch den Schnitt, aber wenn eine Partei sich zur Aufnahme entscheidet und die andere nicht davon weiß, kann sich die Person, die aufnimmt, anders verhalten und somit in ein besseres Licht rücken. Hinzu kommt, dass Johnny Depp mit anderen mutmaßlichen Tätern gut befreundet ist, bspw. Marilyn Manson und Roman Polanski. Ebenso wurden Chat-Verläufe mit Vergewaltigungs- und Mordfantasien von Depp gegenüber Amber Heard öffentlich, welche auf eine misogyne Grundeinstellung schließen lassen können.

Im Prozess konnte geklärt werden, dass auch Amber gewalttätig gegenüber Johnny war, aber, was viele nicht sehen wollen, die Frage des Machtverhältnisses innerhalb der Beziehung und vor allem der Kontext für die Gewalt bleibt ungeklärt. Es ist nicht ungewöhnlich, dass bei Betroffenen häuslicher Gewalt auch mal alle Stricke reißen nach jahrelangem Missbrauch und sie wortwörtlich zurückschlagen. Das wird auch als reactive abuse bezeichnet, ist ein natürlicher Verteidigungsmechanismus des Körpers auf Situationen, die als lebensbedrohlich wahrgenommen werden (Stichwort fight or flight) und ist schon bei vielen Betroffenen aufgetreten. Ob das in diesem Fall so war, können wir aus unserer aktuellen Position heraus nicht bewerten. Aber auch ein bürgerliches Gericht kann und will diese Frage nicht ausdifferenzieren. Dafür müssten nämlich noch weitere gesellschaftliche Hintergründe mit einbezogen werden: das Patriarchat.

Was hat das Patriarchat jetzt damit zu tun?

Das Patriarchat und die Klassengesellschaft gehen Hand in Hand und prägen unser Leben. Es sorgt für die Unterdrückung von Frauen und queeren Personen, drückt uns in Rollenbilder, um die bürgerliche Familie und somit die Reproduktionsarbeit ins Private zu drängen und aufrecht zu erhalten. Und es macht es Betroffenen geschlechtsspezifischer Gewalt besonders schwer, gegen die Täter vorzugehen. Besonders stark zeigt sich dies in Fällen sexualisierter Gewalt, wo die Dunkelziffer und die verurteilten Täter unfassbar stark auseinander gehen. Aber auch die Reaktion der Öffentlichkeit hat etwas damit zu tun. Im Fall Heard vs. Depp wurde Amber Heard vorgeworfen, sich nicht wie ein richtiges Opfer häuslicher Gewalt zu verhalten, sie habe geschauspielert. Allein die Vorstellung, ein Opfer patriarchaler Gewalt müsse sich auf eine bestimmte Art und Weise verhalten, ist zutiefst misogyn. Hinzu kommt die Hetze, welcher sie sich ausliefern muss. Wie schon so oft bewiesen, bekommen Täter in Hollywood nicht einmal ansatzweise so viel Hass ab, wenn überhaupt. Aber auf Plattformen wie Tiktok wurde sich über sie und ihre Aussagen, in welcher sie auf potentiell retraumatisierende Art und Weise den Missbrauch schildert, wortwörtlich das Maul zerrissen. Die Kommentare bezogen sich aber nicht nur darauf, sondern auch auf ihr Aussehen, ihre schauspielerische Tätigkeit, ihre mentale Gesundheit und außerdem ignoriert der wütende Internet-Mob, dass auch Depp in diesem Prozess ebenfalls schuldig gesprochen wurde.

Mentoo oder Metoo?

Johnny Depp gilt aktuell als Paradebeispiel für männliche Betroffene häuslicher Gewalt. Es ist richtig und wichtig, dass auch Feminst_Innen sich einsetzen müssen für Männer, die Gewalt in Beziehungen erleben. Dass diese oft belächelt werden, weil sich so ein „richtiger Mann“ nicht verhalten würde, ist ein Fakt und zu kritisieren (und ebenfalls in den patriarchalen Rollenbildern verwurzelt). Doch trotzdem sind Frauen in heterosexuellen Beziehungen viel öfter Gewalt (und besonders schwerwiegender und vor allem oftmals auch tödlicher Gewalt) von Männern ausgesetzt und der Gerichtsprozess führt nicht dazu, dass männliche Opfer im großen Rahmen gestärkt werden, sondern vor allem, dass männliche Täter ihre weiblichen Opfer besser zum Schweigen bringen können. Incels pochen bereits darauf, wie großartig der Ausgang doch sei, dass sie jetzt ein Paradebeispiel haben, welches beweist, dass Frauen sich ihren Missbrauch für ein bisschen Aufmerksamkeit, Erfolg und Geld einfach nur ausdenken würden. Marilyn Manson zum Beispiel plant nun ebenfalls, seine Ex Rachel Wood wegen Verleumdung zu verklagen. Aber es bleibt nicht bei den prominenten Fällen. Fakt ist: es gibt jetzt einen Präzedenzfall, bei dem selbst die Aussage, man habe häusliche und/ oder sexualisierte Gewalt erfahren, ohne den Namen des Täters zu nennen, schon als Verleumdung und somit Straftat gilt. Leider ist das Urteil jedoch nicht verwunderlich, denn Rechte von Frauen und LGBTIA- Personen werden in den letzten Jahren immer wieder angegriffen, erkämpfte Rechte zurückgenommen – wie aktuell auch ebenfalls in den USA: die Frage nach der körperlichen Selbstbestimmung bezüglich Verhütung und Abtreibung. Das Rollback kommt nicht einfach so, es ist eng verwurzelt mit der Wirtschaftskrise, in welcher wir uns aktuell wieder einmal befinden.

Unsere Perspektive

Wir glauben nicht, dass der bürgerliche Staat in der Lage ist, Fälle von häuslicher und sexualisierter Gewalt angemessen aufzuklären, daher fordern wir:

  • Unabhängige Gremien bestehend aus Arbeiter_Innen, gesellschaftlich Unterdrückten und Jugendlichen zur Aufklärung dieser Taten und zur Entscheidung über Konsequenzen und mögliche Aufarbeitungen
  • ständige Thematisierung von Konsens und Aufklärung über geschlechtsspezifische Gewalt in Schule und der gesamten Gesellschaft
  • Ausbau von Beratungsstellen und Zufluchtsorten für Betroffene von Beziehungsgewalt
  • Aufbau von Selbstverteidigungskomitees für FLINTA

Zwei längere Texte, in welchen wir uns ausführlich damit beschäftigen, wie wir gegen sexualisierte Gewalt kämpfen wollen, findet ihr hier:




Was tun mit all den Tätern?

Sexualisierte Gewalt gegen Frauen[1] ist Alltag in unserer Gesellschaft. Selbst nach offiziellen Studien, die viel Raum für Dunkelziffern lassen, haben 40% aller Frauen seit ihrem 16. Lebensjahr physische oder sexuelle Gewalt und 42% haben psychische Gewalt erfahren. International ist die Tendenz steigend. Es ist außerdem anzunehmen, dass diese Studien eine sehr enge Definition dessen verwenden, was sie unter sexueller Gewalt verstehen, sodass viele Vorfälle und Taten nicht in solcherlei Statistiken einfließen. Naturgemäß sind diese Zahlen auch eher Schätzungen, da ein großer Teil der erfahrenen Gewalt nie öffentlich gemacht wird, denn häufig findet sie im engsten Umfeld der Betroffenen statt: im eigenen Zuhause oder in der Familie. Entgegen der allgemeinen Idealisierung des “trauten Heims” als Schutzraum, stellt es diesen häufig nicht für die Betroffenen dar, sondern vielmehr für die Täter, die ihre Verbrechen vor der Öffentlichkeit verbergen. Neben den körperlichen Folgen ist die Erfahrung von sexueller Gewalt für Betroffene nicht nur in der Gewaltsituation, sondern auch danach und oftmals ein Leben lang eine schwere emotionale Belastung. So führt der durch die Gewalterfahrung verursachte Kontrollverlust bei vielen Betroffenen zu Schuldgefühlen, Identitätsproblemen, Bindungsproblemen und Traumata. Es sollte also jeder_m klar sein, wie verbreitet und alltäglich Gewalt gegen Frauen ist in dieser Gesellschaft.

„Warnt nicht eure Töchter, erzieht eure
Söhne“, steht dazu an einer Elbbrücke in Dresden. Obwohl dieser Slogan das
Problem richtigerweise bei den männlichen Tätern lokalisiert, ist es mit der
“richtigen” Erziehung leider nicht getan. Die essentialistische Annahme Männer
seien gemäß ihrer genetischen Veranlagung aggressiver und gewalttätiger und
Frauen seien biologisch eher zurückhaltend und friedliebend irgnoriert die
entscheidende Rolle, die gesellschaftliche Verhältnisse bei der Entstehung und
auch bei der Veränderung von Geschlechterrollen spielen. Deshalb kann auch eine
gewaltfreiere Erziehung von Jungen das Problem nicht allein lösen. Seine
Wurzeln liegen im kapitalistischen Patriarchat, das die als gesellschaftlich
wertvoll betrachtete Produktionsarbeit von der als wertlos betrachteten
Reproduktionsarbeit (also Erziehung, Hausarbeit und Sorgearbeit) trennt. Frauen
werden dadurch in die Abhängigkeit von Männern gedrängt, haben schlechtere
Chancen auf dem Arbeitsmarkt und werden schlechter bezahlt. Daneben führt diese
materielle Basis der sexistischen Unterdrückung auch zu geschlechtsspezifischen
Bewusstseinsformen, die uns im Alltag häufig als Geschlechterstereotype
begegnen. Bei vielen Männern führt das beispielsweise zu dem Gedanken, dass es
Teil ihrer Männlichkeit sei, Dominanz auszuüben, sich “zu nehmen was einem
zusteht”, Frauen “erobern” zu wollen und infolgedessen auch zur Annahme ein
Recht zu besitzen, die eigenen Bedürfnisse im Zweifel auch durch den Einsatz
von Gewalt gegen Frauen durchsetzen zu dürfen.

Sexuelle Gewalt in der Linken: Keine
Einzelfälle!

Wie wir durch Outings von Tätern und einer
zunehmenden Öffentlichkeit um das Thema der sexuellen Gewalt beobachten können,
ist auch die Radikale Linke nicht frei davon. Weder von Sexismus allgemein,
noch von sexualisierter Gewalt. Immer wieder müssen wir von sexuellen
Übergriffen lesen und hören: egal ob auf Festivals, in Hausprojekten oder
linken Gruppen. Immer wieder kommt es zu Outings oder zum Ruf von Betroffenen.
Zahlen gibt’s zwar keine, aber klar sollte sein: Das sind keine Einzelfälle.

Aus gegebenem Anlass wollen wir mit diesem
Artikel eine grundlegende Debatte in der Linken anregen, wie wir als Linke,
Antisexist_innen und Kommunist_innen mit Taten und Tätern kollektiv und
emanzipatorisch umgehen können. Dabei ist uns zu erst einmal wichtig zu
betonen, dass es sich bei sexueller Gewalt nicht um individuelle unglückliche
Einzelfälle handelt, sondern um ein strukturelles Problem! Der Kapitalismus
selbst profitiert von der vergeschlechtlichten Arbeitsteilung und der Unterdrückung
von Frauen und LGBTIAs. Dementsprechend werden oft grundlegende patriarchale
Strukturen nicht thematisiert und kommt es zu Fällen von sexueller Gewalt, wird
nicht über gesellschaftliche Strukturen, sondern über tragische Einzelfälle
gesprochen. Die Betroffenen als auch die Täter werden individualisiert. Dabei
reproduziert der Untersuchungs- und Rechtsprechungsprozess durch bürgerliche
Polizei und Justiz häufig die Ohnmachtserfahrung der Betroffenen. Statt
Selbstermächtigung und organisiertem Handeln aus dem Kollektiv heraus herrscht
Vereinzelung vor.

Wollen wir also der Machtblindheit und Vereinzelung der bürgerlichen Strukturen eine fortschrittliche Version entgegensetzen, müssen wir uns jedoch auch die Grenzen bewusst machen, welche die kapitalistisch-patriarchalen Strukturen unserem Vorhaben setzen. Denn wir sind alle innerhalb der bürgerlichen Gesellschaft sozialisiert worden und erfahren das Patriarchat jeden Tag aufs Neue. Das bedeutet, dass wir geprägt sind und täglich neu geprägt werden von den klassischen Geschlechterrollen. Davon können wir uns nicht einfach frei machen, nur weil wir heute beschließen Antisexist_innen sein zu wollen. Auch die bürgerliche Sexualmoral ist, ob wir wollen oder nicht, tief in uns verankert. Nie haben wir gelernt, eine Sprache für unsere eigenen sexuellen Bedürfnisse und Grenzen zu finden. Doch der Zwang, der Druck und die Gewalt, die die gesellschaftlichen Verhältnisse auf uns ausüben, entlädt uns nicht von der Verantwortung die wir alle haben. Dennoch sollten wir uns klar machen, dass wir nie einen vollständigen und abschlossenen Safe Space schaffen können. Das klingt hart aber wer das nicht anerkennt schürt nur Illusionen in eine vermeintliche Sicherheit. Erschwerend kommt hinzu, dass wir keine abgekapselte linke Szenebubble sein wollen, sondern neue Leute von unseren Idealen begeistern und in unsere Strukturen integrieren wollen. Wenn wir uns die Statistiken vom Anfang des Artikels anschauen, bedeutet das jedoch auch, dass eine große Zahl von Männern in der Vergangenheit schon einmal Täter waren und wir als Organisation einen Umgang damit finden müssen. Da die Menschen im Kapitalismus nicht als Kommunist_innen geboren werden, sind wir ferner ständig damit konfrontiert, dass wir mit weniger antisexistischem Bewusstsein umgehen und daran arbeiten müssen. Wir müssen jedoch auch anerkennen, dass wir sexuelle Gewalt auch in unseren linken Strukturen nie vollständig zu 100 % verhindern werden können. Umso wichtiger ist es, sich mit Unterdrückung innerhalb der eigenen Organisationsstrukturen auseinanderzusetzen. Ob Rassismus, LGBTIA+-Diskriminierung oder auch sexuelle Gewalt. Darüber zu schweigen oder so tun als gäbe es das nicht, weil man ja schon so unfassbar befreit und fortschrittlich ist, hilft da Niemandem. Es braucht Präventionsarbeit zur Verhinderung von seuxeller Gewalt genauso wie einen adäquaten Umgang mit Vorfällen im Sinne der Betroffenen.

Was tun gegen sexuelle Gewalt in den eigenen
Strukturen?

Der absolute Schritt Nummer eins muss es sein,
die Schweigekultur die um das Thema sexuelle Gewalt herrscht zu durchbrechen.
Es gilt also ein Klima zu schaffen, in dem über sexuelle Grenzüberschreitungen
gesprochen wird. Ob von Betroffenen oder auch von gewaltausübenden Personen,
deren Verantwortung es ist, auch ohne Initiative der betroffenen Person die
Verantwortung für ihre Tat zu übernehmen. Es braucht Schutzstrukturen für
FLINT-Personen (sogenannte Caucusse), um in Abwesenheit von Männern über
Unterdrückungserfahrungen sprechen und auch spezifische Forderungen an die
Männer formulieren zu können. Gleichzeitig muss vermieden werden, dass wir
Frauen in der politischen Arbeit weniger präsent sind, da wir uns ja noch mit
unserer eigenen Unterdrückung beschäftigen müssen, während die Männer die
Revolution planen. Vielmehr ist es die Aufgabe von Männern als potentielle
Unterdrücker_innen sich mit der strukturellen Rolle, die ihnen der Kapitalismus
zuweist, auseinanderzusetzen und diese zu reflektieren. Paralellel zu
Caucus-Treffen müssen antisexistische Männertreffen stattfinden.

Gleichzeitig muss uns klar sein, dass man diese
Probleme nicht “weg-reflektieren” kann. Zwischen der Erkenntnis im Rahmen eines
Reflektionsprozesses und einer nachhaltigen Veränderung des Verhaltens liegt
häufig noch ein langer Weg. Reflektion ist dabei ein wichtiger Bestandteil
antisexistischer Praxis aber nicht die alleinige Lösung, um das Patriarchat zu
zerstören. Da wir in einer kapitalistisch-patriarchalen Gesellschaft leben,
bewegt sich unser Denken häufig auch in den Bahnen, die diese Gesellschaft
zulässt. Es ist auch für Antisexist_innen quasi unmöglich diese vollständig zu
verlassen, solange diese Gesellschaft uns tagtäglich etwas anderes vorlebt.
Deshalb heißt es genauso diese Gesellschaft anzugreifen und im Kampf dagegen eine
antisexistische Perspektive aufzuwerfen sowie Frauen gesondert zu fördern und
zu empowern.

Daneben ist es zentral, Präventionsarbeit zu
betreiben. Mit neuen Menschen, die an die Organisation herantreten, müssen
verpflichtende Diskussionen über sexuellen Konsens und das Ja-heißt-Ja-Prinzip
geführt werden. Dabei muss uns jedoch bewusst sein, dass bei den Leuten damit
erst einmal ein Prozess angestoßen wird, an dem aktiv weitergearbeitet werden
muss, den nur weil man drei mal über Konsens philosophiert hat bedeutet das
nicht automatisch, dass man offen über Grenzen und Bedürfnisse kommunizieren
kann.

Kommt es trotz aller Präventationsmaßnahmen zu
Fällen von sexuellen Übergriffen müssen wir jede Aussage und jedes Anzeichen
darüber sofort ernst nehmen. Die weit verbreitete Angst, dass Betroffene ja mit
Absicht eine Falschaussage machen könnten, um eigene Ziele zu erreichen, ist
nicht nur zutiefst chauvinistisch, sondern auch einfach unbegründet, da sich
wohl kaum eine Frau freiwillig der mit einem solchen Prozess verbundenen
emotionalen Belastung aussetzen würde.

In vielen Fällen ist die Sachlage sofort klar
und das Geschehene eindeutig. In anderen Fällen gibt es widersprüchliche
Aussagen und es braucht Strukturen, die bei der Aufarbeitung helfen. In jedem
Fall gilt es sofort eine Kommission zu gründen, die sich mit dem Fall
beschäftigt. Bei der personellen Zusammensetzung der Kommission gilt es zu
beachten, dass diese im Sinne der Betroffenen zusammengesetzt ist und
mehrheitlich aus sexuellen unterdrückten Menschen besteht. Ebenso ist diese (im
Gegensatz zu den bürgerlichen Justiz-Strukturen) auch wieder abwähl- und
ersetzbar. Die Aufgabe der Kommission ist es, den Fall aufzuarbeiten, der
Betroffenen (insofern sie dies möchte) emotionale Unterstützung und auch ein_e
Sprecher_in bereitzustellen, sowie konkrete Handlungsempfehlungen zu machen,
wie mit dem Täter umgegangen werden soll. Diese müssen von der Organisation
dann demokratisch abgestimmt werden.

Was macht man mit einem Täter?

Wichtig ist es erst einmal zu betonen, dass es
in dem Prozess vor allem um die Betroffene gehen und nicht um den Täter. Ziel
des Prozesses muss es also sein, der betroffenen Person Handlungsfähigkeit
zurückzugeben und einen Wiedereinstieg in die politische Arbeit zu ermöglichen,
sowie potentiell weitere Betroffene vor dem Täter zu schützen. Dennoch stellt
sich natürlich trotzdem die Frage: Was macht man den nun mit einem Täter?

Auf diese Frage gibt es leider keine allgemeingültige Antwort, denn das Ausüben von sexueller Gewalt kann unterschiedlich schwerwiegend sein. So spielt es eine Rolle, ob Zwang und Gewalt aktiv ausgeübt wurden, ob ein willentlicher Machtmissbrauch stattgefunden hat und auch wie lang die Person schon organisiert ist und es besser wissen müsste. Am leichtesten wäre es doch in jedem Fall, den Täter einfach auszuschließen, ihn aus allen Räumen und Kontexten rauszuschmeißen. Problem beseitigt – müssen wir uns nicht mehr mit beschäftigen. Aber was passiert dann mit ihm? Klopft er irgendwo anders an, um weitere Taten begehen zu können? Wie können wir kollektiv Verantwortung übernehmen und die Chance verringern, dass sich sexuelle Gewalt wiederholt? Die Antwort kann nicht darin liegen, sich dem Problem der Täter so einfach zu entledigen. Für linke Kleinsgruppen und Sekten ist das vielleicht eine Perspektive, nicht aber für Organisationen die den Anspruch haben eine gesamtgesellschaftliche Perspektive aufzuwerfen. Als Gesamtgesellschaft kann man den Täter nicht mehr einfach rausschmeißen. Wenn wir also lebenslange Isolationshaft, Todesstrafen oder Selbstjustiz ablehnen, müssen wir uns Gedanken darüber machen, was wir als Alternative dazu vorschlagen.

Der Staat regelt?

Wohl eher nicht. Der ist nämlich selbst eine
Struktur, die der Aufrechterhaltung der bürgerlichen Klassenherrschaft und
damit auch des Patriarchats dient. Und als solche ist er Teil des Problems,
Stütze des Systems, das diese gewaltvollen Umstände hervorbringt und von ihnen
profitiert, niemals Teil der Lösung. Das sehen wir schon allein daran, was das
bürgerliche Gesetzgebuch überhaupt als sexuelle Gewalt definiert und was nicht.
Eine Vielzahl von Taten wird also von den bürgerlichen Gerichten einfach
abgeschmettert, die Betroffenen damit allein gelassen und vermutlich auch
retraumatisiert, da die von ihnen erfahrene Gewalt nicht anerkannt wird. Noch
dazu stehen sie vor dem bürgerlichen Gericht selber in der Beweislast, sich für
ihre “Anschuldigungen” gegenüber dem Täter rechtfertigen zu müssen.

Das Gerechtigkeitsverständnis des bürgerlichen
Staates beruht vor allem auf dem Konzept von „Wiedergutmachung durch
Strafe“. Doch durch Isolation im Knast wird wohl keine tiefgreifende
Besserung im Bewusstsein des Täters einsetzen. Immerhin hat der Staat noch
einen kleinen Anspruch von Resozialisierung der Täter, seine Methoden dazu
erweisen sich aber erstens als unwirksam und zweitens sollen die Täter ja
überhaupt nur wieder zurück in dieselbe Gesellschaft resozialisiert werden, in
der sie erst zu Tätern geworden sind.

Im Übrigen bedeutet unsere Ablehung des Staates
nicht, dass wir nicht Betroffene dabei unterstützen eine Anzeige zu stellen.
Dies hängt damit zusammen, dass wir uns prinzipiell bei der Abwägung zwischen
Bedürfnissen der Betroffenen und Entwicklung des Täters immer für die
Betroffene entscheiden sollten und auch damit, dass wir in frühen Aufbaustadien
wie jetzt manchmal nicht die notwendige Kraft haben, um ohne den Staat alle
Maßnahmen gegen jeden Täter durchzusetzen. Sollte es die Betroffene so wollen,
kann es auch ein sinnvolles Mittel sein, eine politische Kampagne darum
aufzubauen, um genau diese Defizite der bürgerlichen Justiz im Umgang mit
sexueller Gewalt öffentlich zu entlarven und Protest zu organisieren. Dabei
gilt es aufzuzeigen, was unsere gesamtgesellschaftliche Perspektive wäre:
Nämlich Reform des Sexualstrafrechts innerhalb der bürgerlichen Gesellschaft,
sinnvolle Resozialisierungsmaßnahmen, Veränderung des Gerichtssystems (statt
Trennung Exekutive/Judikative abwählbare und demokratisch kontrollierte
Arbeiter_innentribunale).

Täter klatschen?

Ist emotional sicherlich eine sehr verständliche
Reaktion. Auch würden wir es einer Betroffenen nie verwehren, sich durch ein
paar Schellen ein wenig Handlungsfähigkeit zurückzuholen, falls sie das Gefühl
hat, dass es sie weiterbringt. Als politisches Programm fällt eine Logik von Blutrache
jedoch selbst hinter die bürgerliche Justiz zurück ins Mittelalter. Selbst im
Kapitalismus wird Straftätern ein Anspruch auf Resozialisierung zugestanden und
dass sie sich nach dem Verbüßen einer Strafe ändern können.

Es scheint nahezuliegen, dass gewaltvolle Rache
gegenüber dem Täter ein Versuch ist, Gerechtigkeit zu schaffen. Allerdings muss
auch hier wieder gesagt werden: Dies ist keine gesamtgesellschaftliche
Perspektive, die wir der Arbeiter_innenbewegung als Mittel im Kampf gegen
soziale Unterdrückung vorschlagen. Vielmehr täuscht es nur vor, super radikal
zu sein. Durch die unmittelbare Aktion aus diesen Taten, scheint es so, als ob
man dem gesamtgesellschaftlichen Problem eine greifbare Antwort bietet und sich
klar gegen sexuelle Gewalt positioniert. Allerdings verkennt es gleichzeitig
den strukturellen Charakter dieser Gewalt und drückt sich um die Verantwortung,
die Frage zu stellen, wie die Leute zu einem Wandel in ihrem Bewusstsein
kommen. Denn wenn wir nicht daran glauben, dass sich Leute verändern können,
warum sind wir überhaupt in linken Strukturen organisiert?

Die Gesellschaft, in der wir leben, kann nicht moralisch in gut und böse eingeteilt werden. Das Gute und das Böse sind ideologische Kategorien, die nicht für immer wahr und feststehend sind, sondern Produkte der historischen Entwicklung. Dementsprechend sind auch Menschen nicht genetisch-festgelegt böse und selbst das Ausüben von Gewalt muss nicht zwangsläufig zur unveränderlichen Identität eines Menschen gehören. Genauso wie wir Betroffene sexueller Gewalt nicht individualisieren dürfen, da das Problem strukturelle Ursachen hat, ist auch die sexuelle Gewalt von Männern kein Einzelfall, sondern ein strukturelles Problem. Obwohl ein Täter in der konkreten Situation natürlich die Wahl hat, sich gegen seine Tat zu entscheiden, beruht sein ganzes Verhalten und Denken im Kern auf dem, was eine patriarchale Gesellschaft vorlebt, vordenkt und vormacht. Sexuelle Gewalt ist also kein Problem, das von bösen Einzeltätern ausgeht. Dementsprechend bietet es keine Perspektive, falsches Bewusstsein mit Schlägen zu korrigieren. So sollte ja auch keine Gesellschaft aussehen, die wir erkämpfen wollen. Aber was dann?

Transformative Justice als ein Ansatz, den es
weiterzuentwickelt gilt

Das erste Ziel ist auf jeden Fall einigermaßen sicherzustellen, dass keine unmittelbare Gefahr für unsere Genossinnen von dem Täter ausgeht. Der erste Gedanke sollte also stets den Betroffenen und ihrer unmittelbaren Sicherheit gelten. Der zweite Gedanke gilt der Ermöglichung des Wiedereinstieges in die politische Arbeit für die Betroffene. Erst dann, aber dann auch wirklich, sollten wir uns dem Umgang mit dem Täter widmen. Im Prozess muss dabei der Täter zunächst eingestehen und glaubhaft anerkennen, welchen Schaden er verursacht hat und was das für die Betroffene bedeutet. Im Weiteren muss er eine tiefgehende Auseinandersetzung führen mit Fragen wie: Was hat dazu geführt, dass ich Grenzen überschritten habe? Warum habe ich Signale der Betroffenen nicht gesehen oder ignoriert? Welche Abhängigkeiten bestanden zwischen der Betroffenen und mir? Inwiefern habe ich zur Schaffung dieser Abhängigkeiten beigetragen oder habe mich ihrem Abbau gegenüber passiv verhalten? Ich wusste doch was ich für Schaden und Verletzungen anrichten könnte, ich kannte doch Wege und Strategien gegen dieses schädliche und verletzende Verhalten, warum habe ich mich dennoch selbst zum Täter gemacht? Wie kann ich verhindern, dass ich dieses Verhalten in der Zukunft wiederhole? Wie kann ich mein Leben fortführen mit dem Wissen, dass ich eine Tat begangen habe, die nicht wieder gut zumachen ist, wie kann ich mich unter anderen Menschen bewegen ohne die Tat zu verleugnen?

Dabei ist wichtig anzuerkennen, dass zwar der
Täter die volle Verantwortung für seine Tat trägt, dass die Verantwortung aber
auch immer irgendwo von seinem direkten Umfeld
(„Community“/“Szene“/“Gruppe“) mitgetragen wird.
In welcher Umgebung konnten die subtilen Anzeichen von z.B. male supremacy, die
die Tat schon im Vorhinein angekündigt haben, nicht gesehen oder ignoriert
werden? In welcher Umgebung wurden selbst Signale gegeben, dass so gewaltvolles
Verhalten akzeptabel sein könnte,  oder
dass es „nicht schlimm genug“ sei, um zu intervenieren?

Aber wie ein einzelner Täter nicht isoliert von seinem direkten Umfeld betrachtet werden kann, so kann auch eine einzelne Community nicht isoliert von der gesamten kapitalistischen Gesellschaft betrachtet werden. Diesen Schritt geht der transformative-justice-Ansatz häufig leider nicht. Ohne die Überwindung dieses Systems werden wir jedoch niemals die Voraussetzungen und Bedingungen, in denen gewaltvolles Verhalten entsteht, beseitigen können. Gleichzeitig ist jeder Transformationsprozess mit einem Täter extrem energie- und ressourcenaufwendig für das Umfeld, daher im Rahmen einer kleinen Organisation in seiner Vollständigkeit unmöglich umsetzbar. Dennoch bleibt es unserer Meinung nach als einzige Möglichkeit für einen Ansatz zum Umgang mit Tätern, wie er in revolutionäre Politik eingebettet sein kann.


[1]Da für die folgenden Fragen vor sozialisierte gender roles wichtig
sind, wichtiger als z.B. gender identity oder biological sex, wollen wir im
Folgenden die Vokabeln “Frauen” und “Männer” im Sinne von “als weiblich” und
“männlich sozialisierte Personen” benutzen.