Asylrechtsverschärfungen: Tödlicher Alltag an europäischen Außengrenzen

Dezember 2023

Im Juni wurde die neue Asylreform „GEAS“ von den EU-Innenminister_Innen vorgestellt. Dieses beinhaltet extreme Verschärfungen auf Kosten der Asylsuchenden.

Was ist GEAS?

Die Buchstaben GEAS stehen für “Gemeinsames Europäisches Asyl System”. Durch dieses System werden die Abläufe von Asylverfahren und der Umgang mit asylsuchenden Menschen festgelegt. Es ermöglicht den Abgleich von Fingerabdrücken und die Bestimmung der Zuständigkeit des Landes zur Prüfung des Asylantrags (Dublin-Verfahren). Auch soll es für eine einheitliche Asylregelung unter den EU-Staaten sorgen. Was es aber konkret für die Betroffenen bedeutet, erfahrt ihr in diesem Artikel.

Kürzung von Sozialleistungen

Nicht nur, dass die bisher nach 18 Monaten gezahlten Analogleistungen in Höhe der regulären Sozialhilfe nun erst nach 36 Monaten gezahlt werden sollen, es werden auch die Bargeldleistungen durch Bezahlkarten ersetzt. Diese sollen die Menschen daran hindern, Geld an ihre Familien in der Heimat zu schicken und den angeblichen Anreiz der Flucht nach Deutschland mindern. Dabei geht die Bundesregierung davon aus, dass die Menschen hauptsächlich aus Geldsorgen flüchten. Meistens sind die Gründe, die eigene Heimat und Familie unter schweren Umständen zu verlassen, um einiges massiver, wie Krieg oder Verfolgung, jedoch sollte endlich bewusst werden, dass auch Menschen die einen Fluchtweg aus Existenzängsten auf sich nehmen, in Deutschland ebenso die Hilfe bekommen müssen, die sie zum Leben benötigen. Ob man arm ist oder nicht, ist nun einmal keine Frage des mindsets, sondern Konsequenz der materiellen Umstände.

Der Bund hat im neuen Asylgesetz außerdem beschlossen, pro Asylerstantragsteller_In eine jährliche Pauschale von 7.500€ zu zahlen.

Christian Lindner, der deutsche Bundesminister für Finanzen, behauptet, dass das neue Asylsystem “nicht nur Länder und Kommunen entlastet”, sondern “auch die Anziehungskraft des deutschen Sozialstaats reduziert”.

Asylverfahren außerhalb Europas

Die Bundesregierung sieht auch die Möglichkeit, Asylverfahren in Drittstaaten (außerhalb von Europa) unter nicht humanitären Umständen durchzuführen. Diese Staaten werden von der EU als sicher definiert, selbst wenn die Bürger_Innen dieses Landes das anders sehen. Ein Beispiel hierfür ist Tunesien. Sollten Menschen auf ihrem Fluchtweg durch eines dieser Länder reisen, kann der Asylanspruch in der EU verfallen. Das Prinzip der Drittstaatenregelung ist kein neues Konzept. Das Grundrecht auf Asyl wurde bereits vor 30 Jahren in Deutschland geändert und mit der Änderung die Drittstaatenregelung eingeführt.

Es soll auch versucht werden, Migrationsabkommen mit Ländern abzuschließen, aus denen häufig asylsuchende Menschen nach Deutschland kommen. In diesen Migrationsabkommen garantiert die EU finanzielle Unterstützung im Gegenzug zu Abschiebung oder des Vorgehens der Staaten gegen Fluchtbewegungen.

Als ein konkretes Beispiel ging es um die Wiederbelebung des 2016 beschlossenen EU-Türkei-Abkommens, das der Türkei Milliardenhilfen von der EU verspricht, wenn diese sich verpflichtet, Fluchtrouten abzuriegeln und nach Griechenland geflüchtete Menschen “zurückzunehmen”.

“So kauft sich die EU von ihrer menschenrechtlichen Verpflichtung des Asylrechts frei. Sie unterstützt so nicht nur autoritäre Regime unmittelbar beim systematischen Bruch von Menschenrechten. Sie stiftet sie regelrecht dazu an.” -STOP GEAS

Grenzverfahren

Die im Oktober eingeführten Grenzkontrollen an den Grenzen zu Polen, Tschechien und der Schweiz sollen über lange Zeit aufrecht erhalten werden. Menschen, die aus anderen EU-Staaten nach Deutschland wollen, sollen möglichst direkt in diese zurückgeschickt werden. Auch sollen durch solche Grenzverfahren die Identitäten von Asylsuchenden schon an der EU-Außengrenze festgestellt werden. Da dies sehr zeitaufwendig (bis zu 12 Wochen) ist, sollen die Betroffenen in menschenunwürdigen Lagern an den Grenzen untergebracht werden. Bis über die Aussicht auf Asyl der Menschen entschieden wurde, gelten diese Menschen als nicht eingereist, auch wenn die Unterkunft auf der EU-Seite der Grenze ist. Von der Regelung der Grenzverfahren sind auch Kinder, die ca. 40% der geflüchteten Menschen ausmachen, sowie kranke und eingeschränkte Menschen nicht ausgeschlossen. Trotz mehrfachem Aufrufens von Menschenrechtsorganisationen, dass unter diesen Umständen keine individuelle und rechtskonforme Überprüfung der Asylgründe möglich ist, bietet diese Regelung der EU die Gelegenheit unfairer Asylschnellverfahren. Pushbacks gelten nun als „Grenzschutz“ und sind dadurch legalisiert worden.

Zusätzlich hat der EU-Innenminister_Innenrat hat einer Krisenverordnung zugestimmt. Diese Verordnung beinhaltet die Verlängerung der Zeit in den Lagern von bis zu 12 Wochen, auf bis zu 20 Wochen, sowie die Erweiterung der Menschengruppen die an den Grenzen inhaftiert werden dürfen. Der Europäische Rat kann die Krisenverordnung ausrufen, wenn sehr viele Asylsuchende Menschen an die Grenzen der EU kommen.

Wie wir es schon aus der Pflege kennen, wird ein Notfallplan schnell zum Alltag. Durch die nicht funktionierenden Grundsysteme sind solche Krisenverordnungen von Anfang an zum Scheitern verurteilt und bedeuten menschenunwürdige Behandlung von Asylsuchenden.

Die Zahl der Menschen die eine Flucht nach Europa als letzte Hoffnung sehen, wird steigen. Der Klimawandel zwingt auch immer mehr Menschen zur Flucht, da Nahrungsmittel und Wasser knapper werden, während die Bevölkerungszahl steigt. Hinzu kommen die Menschen, die direkt durch das Klima, die extremen Temperaturen und Naturkatastrophen ihre Heimat verlassen müssen. Durch die ansteigenden Zahlen der Menschen, die an die Grenzen Europas kommen, müssen wir damit rechnen, dass die Maßnahmen der jetzt genannten Krisenverordnung uns bald als erneute “Asylrechtsreform” vorgestellt werden.

Was können wir dagegen tun?

Zusammenfassend kann gesagt werden, dass die Asylrechtsverschärfung vor allem auf Abschreckung und Ausgrenzung abzielt. Menschen, die Hilfe suchen, müssen immer gefährlichere Fluchtrouten nutzen, um ihrer Not zu entkommen. Denn egal wie viele Asylrechtsverschärfungen von der EU kommen, die Menschen werden weiter flüchten. Was sich verändert, ist die immer menschenunwürdigere Behandlung, die die Menschenrechte massiv einschränkt!

In Zeiten von Wirtschaftskrisen und internationalem Rechtsruck dürfen wir uns nicht durch den Rassismus der Herrschenden spalten lassen, sondern müssen solidarisch füreinander einstehen. Klimawandel, Armut und Krieg sind Konsequenzen des kapitalistischen Systems und können nicht ohne dessen Abschaffung überwunden werden. Wir müssen also einerseits die Forderung nach offenen Grenzen und Staatsbürger_Innenrechten für alle aufwerfen und diese im Rahmen einer internationalen Bewegung aus Arbeiter_Innen, Jugendlichen, sexistisch oder rassistisch Unterdrückten und allen Ausgebeuteten erkämpfen. Im Rahmen von Streik-, Uni- und Schüler_Innenkomitees können wir schon jetzt unsere Forderungen an die Orte tragen, an denen wir uns täglich bewegen und für ein Ende rassistischer Asylverfahren einstehen!

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