Das PKK-Verbot zwischen Kommunist_Innenverfolgung und NATO-Aufstandsbekämpfung

Dass die PKK – die 1978 gegründete „Kurdische Arbeiterpartei“ – momentan einen organisierten und effektiven Widerstand gegen die klerikale Fascho-Truppe IS leistet, ist mittlerweile bis in bürgerliche Medien wie den Spiegel, die FAZ oder der Süddeutschen Zeitung gedrungen. Enttäuscht mussten die imperialistischen Freund_Innen (Frankreich, GB, Italien, Deutschland, USA) der Autonomen Region Kurdistan im Nordirak feststellen, dass sich die nordirakischen Streitkräfte, die Peschmerga, in vielen Fällen kampflos zurückgezogen haben und dem IS keine effektive Gegenwehr bieten konnte. Die syrischen Kampfverbände der PYD – die Schwesterorganisation der PKK in Syrien – verhinderten hingegen trotz schlechter militärischer Ausstattung ein drohendes Massaker an 20.000 Jezid_Innen durch den IS und auch der monatelangen Belagerung der kurdischen Stadt Kobanê wurde erfolgreich standgehalten. Auch im deutschen Bundestag machte man sich Gedanken wer eigentlich der größere Feind für die deutschen Kapitalinteressen ist: der IS oder die PKK. Der IS wurde in seinem Aufbau von Staaten wie Syrien, der Türkei, den Vereinten Arabischen Emiraten aus regional-strategischem Interesse mit Geld, Ausrüstung und Durchreiseerlaubnis versorgt. Der westliche Imperialismus erzeugte in dem vergangenen Jahrhundert derart viel Leid in der Region, dass der Islamismus eine Zufluchtsort für sozial ausgegrenzte Menschen und kleinbürgerliche Schichten wurde (mehr zum Thema Islamismus findest du hier: http://www.onesolutionrevolution.de/international/grundlage-zum-islamismus-klerikal-reaktionaer-und-arbeiter_innenfeindlich/ ).

Aus Angst vor dem vom Imperialismus selbst gezeugten Kind, welches nun immer gefräßiger und gefräßiger wurde, zog der CDU-Fraktionsvorsitzende Volker Kauder vor kurzem öffentlich eine Unterstützung der PKK in Erwägung. Wäre die BRD nun ein Rechtsstaat, indem alle Menschen vor dem Gesetz gleich sind, so würde Kauder bereits ein Strafverfahren nach §129a StGB (Strafgesetzbuch) an der Backe haben. Die PKK wird nämlich von der Türkei, allen EU-Ländern, sowie der USA als terroristische Vereinigung gelistet, deren „Werbung und Unterstützung“ mit langjährigen Haftstrafen geahndet werden können.

Das PKK-Verbot basiert neben den sogenannten „Anti-Terrorparagraphen“ 129, 129a und 129b StGB auch auf dem §20 Vereinsgesetz. Auf dieser juristischen Grundlage wurde im Oktober 1993 das PKK-Verbot verhangen und somit die sofortige Schließung zahlreicher kurdischer Kulturvereine, Verlage, Clubs und Medienorganisationen bewirkt. Damit einher gingen massive Überwachungs- und Durchsuchungsaktionen des Staatsschutzes. Das PKK-Verbot löste daraufhin die schwerste Repression gegen eine migrantische Bevölkerungsgruppe in Deutschland aus. Zahlreiche Kurd_Innen sitzen bis heute wegen angeblicher Sympathien und Unterstützung von gewalttätigen Aktionen der PKK unschuldig in Haft. Führende Politiker_Innen weigerten sich deren Gefängnisaufenthalte zu bezahlen und forderten die „schnelle Abschiebung krimineller Kurden“. Eine Abschiebung, die in den meisten Fällen eine sichere Auslieferung an Folter, Gefängnis oder auch eine drohende Exekution bedeutet und einen schweren Eingriff in das Asylrecht darstellt.

Pkk_supporters_london_april_2003

Ersatz für das verbotene PKK-Symbol: Fahnen mit einer Abbildung Abdullah Öcalans

Der medial geschürte Hass gegen die „Terrorkurden“ gipfelte 1994 im Tod des 16 jährigen Halim Dener in Hannover, dem Polizisten für das Ankleben eines PKK-Plakates eine Kugel in Rücken schossen. Höchste Gerichte beschäftigen sich monatlich mit der Frage, welche Hemdfarbe bei Öcalans Abbildung auf Fahnen und Plakaten während Demonstrationen erlaubt ist. Abdullah Öcalan, der ideologische Anführer der PKK sitzt seit 1999 schwer bewacht auf einer Gefängnisinsel, bis 2009 in Isolationshaft, heute mit fünf Mitgefangenen.

Bis heute, 15 Jahre nach dem offiziellen Gewaltverzicht der PKK, werden kurdische Demonstrationen haargenau überwacht und Einzelpersonen gezielt vom Verfassungsschutz angesprochen. Die kurdische community in Deutschland wird ferner so genau überwacht, dass den Einwanderungsbehörden in regelmäßigen Abständen „Beweise“ geliefert werden, welche dazu führen, dass etlichen kurdischen Jugendlichen und Erwachsenen, die legale kurdische Vereine besuchen, eine Einbürgerung unter Verweis auf ihre „extremistischen“ Bestrebungen verweigert wird. Dahingegen war der Staatsschutz mit dem offen militant und rechtsextrem auftretenden NSU scheinbar „restlos überfordert“, sodass dieser zahlreiche rassistisch motivierte Mordanschläge durchführen konnte. Kein Wunder, wenn Altkanzler Kohl damals schon nicht die rassistischen Pogrome und Anschläge in Hoyerswerda, Rostock, Mölln und Solingen, sondern eine gehäufte Anzahl von Autobahnblockaden durch kurdische Aktivist_Innen als „neue Dimension des Terrors“ bezeichnete.

In Zeiten der Krise und des sozialen Umsturzes können Kapitalismus und Faschismus schließlich zur Erhaltung der bestehenden Ordnung zu engen Freund_Innen werden: Das zeigte sich bereits 1933 bei der nationalsozialistischen Machtübernahme und zeichnet sich in der Ukraine immer mehr ab. Man verurteilt in der Öffentlichkeit rechte Gewalt und Rassismus und arbeitet im Hintergrund mittels V-Leuten und den verdeckten Ermittler_Innen des Geheimdienst in rechten Parteien, wie der NPD oder in Kameradschaften. Bei den NSU-Morden hat sich besonders der Verfassungsschutz in Erklärungsnot gebracht, warum mehrere Hunderttausend Euro an Geldern geflossen sind und weshalb ein Mitarbeiter kurz vor dem Mord an Halit Yozgat in Kassel anwesend war – und man von keiner faschistischen Terrorgruppe in Deutschland wusste. Rechter Terror wird entweder von vorneherein ausgeschlossen oder als Einzeltat abgetan – unter dem Decknamen Gladio, baute die NATO solche Strukturen aus politischem Interesse gezielt selbst mit auf. Ziel ist hier auch die Niederschlagung eventueller linker Bewegungen.

Was zur Hölle ist §129?

Man misst also mit zweierlei Maß. Militante Aktionen linker Gruppierungen werden in nahezu 100% der Fälle als „Organisationsdelikt“ nach §129a verurteilt und damit jegliche Unterstützung, Kontakt oder Mitgliedschaft in der betreffenden Organisation unter Strafe gestellt. Damit wird sogar der Nachweis eines individuellen Straftatbestandes hinfällig, da alle Straftaten der Organisation dem oder der Einzelnen zur Last gelegt werden können.

Die Verfolgung linker Staatsgegner_Innen mit §129 hat in Deutschland bereits eine lange Tradition. Bereits 1871 wurde der Paragraph ins Reichsgesetz aufgenommen und diente seit jeher der Verfolgung einer sich organisierenden Arbeiter_Innenbewegung, aus der die SPD und die Gewerkschaftsbewegung hervorging. Über verschiedenste Systeme hinweg, vom preußischen Polizeistaat, über die Weimarer Republik, dem Faschismus, bis hin zur imperialistischen BRD von heute wurde der Paragraph 129 zur Verfolgung von linken Aktivist_Innen genutzt. Das PKK-Verbot ist nur ein Glied in einer Kette, die an die politische Verfolgung von Kommunist_Innen Studierendenvereinigungen, Solidaritätskomitees, Hausbesetzer_Innen, Frauenzentren, Gewerkschaftler_Innen, und Atomgegner_Innen anschließt und an deren Spitze heute die Verfahren gegen Berliner Genoss_Innen der Gruppe „Revolutionäre Zellen“ stehen.

Die Repressionsparagraphen 129, 129a und 129b stellen eine mächtige Waffe des bürgerlichen Staates zum Schutz der deutschen Kapitalinteressen dar. Die Definition, wer oder was eine „terroristische Vereinigung“ ist, kann willkürlich hinter den undurchsichtigen Türen des Innenministeriums festgelegt werden. Was sich heute gegen die Kurd_Innen richtet, kann morgen also schon den Haftbefehl für jeden von uns bedeuten. Gerade in Zeiten der Krise nimmt die Repression des Staates zu und die Angriffe gegen den sich formierenden Widerstand werden schärfer. Revolutionär_Innen sollten niemals Illusionen in den bürgerlichen „Rechtsstaat“ haben, dessen „Schutzinstrumente“ früher oder später gegen revolutionäre Bewegungen der Arbeiter_Innen und der Jugend eingesetzt werden. Der Militäreinsatz während des vergangenen Generalstreiks in Belgien oder die Einkesselung der Blockupy-Demo 2013 sind ein gute Beispiele dafür. Aufgabe für Revolutionär_Innen ist es also sich jeglichen Repressions- und „Anti-Terrorgesetzen“ entgegenzustellen und sich auch von scheinbar progressiven Maßnahmen, wie dem NPD-Verbotsverfahren oder den Demonstrationsverboten für PEGIDA, nicht täuschen zu lassen. All diese Einschränkungen bürgerlicher Freiheiten werden sich problemlos auch gegen Widerstand von links richten können.

Dass sich die Verfolgung mit §129a vor allem gegen die PKK richtet, begründet sich wohl eher nicht in ihrer besonders „revolutionären“ Politik, sondern in den Handelsbeziehungen des deutschen Kapitals zur Türkei. Wie die offizielle Verbotsverfügung ganz unverhohlen deutlich macht, gefährde die PKK die „außenpolitischen Belange der BRD“ (Zitat Verbotsverfügung) erheblich. Dabei ginge es allein um die Anschläge, die PKK-Aktivist_Innen auf türkische Einrichtungen in Deutschland verübt hätten. Von viel größerer Bedeutung scheinen wohl eher das jährliche Handelsvolumen von 33,8 Mrd. € und Rüstungsexporte
(welche wiederum gegen die PKK im Südosten der Türkei eingesetzt werden) in Millionenhöhe zu sein. Um die Geschäfte deutscher Kapitalist_Innen mit der Türkei zu sichern, packt der bürgerliche Staat mit an und versucht die Feinde des Geschäftspartners in Deutschland ruhigzustellen.

PKK-Verbot und NATO-Aufstandsbekämpfung

Das PKK-Verbot muss zudem im Kontext der NATO-Counterinsurgency-Strategy (Aufstandsbekämpfungsstrategie) gesehen werden. Seit dem Ende des „Kalten Krieges“ gab sich die militärische Allianz westlicher Staaten das Mandat, in jegliche Konflikte und Länder militärisch zu intervenieren, die in irgendeiner Weise die Profitinteressen des Westens unter der Führungsmacht USA gefährdeten. Die anti-kolonialen Kämpfe der nationalen Befreiungsbewegungen bürgten die Gefahr einer territorialen Neuordnung strategisch wichtiger Regionen, sodass die NATO nicht tatenlos zugucken konnte. Damit einher ging ein breites Repertoire an Hetze, deren Definition von „Freiheitskämpfer_Innen“ und „Terrorist_Innen“ sehr flexibel und anpassbar ausfiel. Besondere Rücksicht wird seit jeher auf die Konflikte des strategisch wichtigen NATO-Partners Türkei genommen, dessen rassistische Staatskonzeption ferner kaum Raum für eine kurdische Identität lässt. Die Formierung eines kurdischen Staates gilt aus Sicht der NATO zudem als schwer kontrollierbar, sodass sich die Spitze der kurdischen Befreiungsbewegung, die PKK, kurz nach ihrer Gründung auf jeglichen Terrorlisten der EU-Staaten, der USA und eben der Türkei wiederfand.

Perspektive

Wir setzen uns für die Gründung eines freien, sozialistischen kurdischen Staates ein, der Kurd_Innen aus Syrien, dem Iran und dem Irak mit umfassen soll!

Wir kritisieren an dieser Stelle scharf die poststalinistische bis libertär-anarchistische Theorie, die utopischen Ideen Öcalans und die willkürliche Praxis der PKK und der PYD, die Frage des Privateigentum an Produktionsmitteln und dessen Vergesellschaftung wird nicht gestellt. Diese Politik entspricht dem kleinbürgerlich – nationalistischem Klassencharakter dieser Gruppen, was nicht heißt, dass PKK nicht auch in der Arbeiter_Innen – und Bauernschaft stark verankert ist, wo sie einen großen Teil ihrer Basis hat.

Wir sehen eine Zusammenarbeit mit den imperialistischen Staaten des Westens als keine Option für die Entstehung eines freien Kurdistans an. Auch die klassenübergreifende Politik zwischen Bürgerlichen und Arbeiter_Innen in einem kurdischen Staat, lehnen wir ab, gleichzeitig finden wir aber den gemeinsamen, militärischen Kampf gegen die Angriffe des IS oder der Türkei richtig.

Eine revolutionäre Politik für die Kurden bedeutet für uns aber, dass die Macht in der Hand der Arbeiter_Innenschaft liegt und nicht mit bürgerlichen Kräften geteilt wird. Unserer Meinung nach ist die Befreiung des kurdischen Volkes nur auf sozialistischem Wege möglich und die treibende Kraft dafür sind die Lohnabhängigen und Bauern.

Die demokratischen Strukturen in Rojava sind zwar ein wichtiger Schritt, aber kein Ersatz für ein proletarisches Rätesystem. Dieses sollte mit gewählten Vertretern der Region die Organisation der Wirtschaft, Verwaltung, Versorgung und Verteidigung demokratisch organisieren.

Nichtsdestotrotz solidarisieren wir uns mit dem Befreiungskampf gegen den Imperialismus, die klerikal-faschistischen Mörderbanden des IS und den rassistischen Unterdrückungskrieg des türkischen Staates, denn bei einem Sieg der reaktionären Kräfte rückt die Frage eines sozialistischen Kurdistans weiter von uns weg.

Der kurdische Freiheitskampf ist der fortschrittlichste der gesamten Region! Besonders im Hinblick auf die Gleichstellung der Frau nimmt er eine Vorreiterrolle ein, beispielsweise die eigenständige Frauenmiliz. Praktische Solidarität sollte sich dabei nicht nur in Protesten gegen Waffenlieferungen an die Türkei, sondern auch in Spendenkampagnen und einem konsequenten Eintritt für die Aufhebung des PKK-Verbots äußern. Noch immer tobt der Kampf in Rojava gegen die Truppen des IS, weiterhin werden Waffen, Munition, Lebensmittel und Medikamente gebraucht. Kobanê liegt in Trümmern: Für den Aufbau der Stadt wird jeder Cent benötigt und kann helfen die kurdische Autonomie in Rojava zu erhalten. Wer helfen will kann dies über die Kampagne „Solidarität mit Rojava“ (LINK: https://www.facebook.com/WaffenFuerRojava?fref=ts )tun, deren Gelder direkt der PYD übergeben werden. Unserer Meinung nach können wir in einem Krieg mit der Unterstützung nicht warten, bis in Kurdistan eine sozialistisch-revolutionäre „Wunschpartei“ existiert – auch wenn wir die sicher als notwendig betrachten – sondern sollten die fortschrittlichen Kräfte unterstützen UND ihnen unsere Kritik und unsere Vorschläge vorbringen.

Wer seine Unterstützung auf der Straße zeigen will, dem bietet sich hier Gelegenheit dafür:

Demonstrationen gegen das PKK-Verbot am 21.02.

Berlin / 14:00 Uhr / Potsdamer Platz

Köln / 13:00 Uhr / Rudolfplatz

Darüber hinaus müssen wir politische Justiz, Ausländerbehörden, Politiker_Innen, bürgerliche Medien und NATO-Militärs durch Massenbewegungen und Streiks in Betrieben, Schulen und Unis unter Druck setzen!

  • Für die Aufhebung des PKK-Verbots und weg mit den politischen Betätigungsverboten für Kurd_Innen! Für die Streichung der PKK von allen Terrorlisten!
  • Freiheit für alle politisch Inhaftieren durch die Repressionsparagraphen 129a und 129b!
  • Sofortiger Stopp aller Rüstungsexporte an den Unterdrückerstaat Türkei!
  • Nieder mit der NATO-Aufstandsbekämpfung und für das Selbstbestimmungsrecht aller Völker!
  • Für ein sozialistisches freies Kurdistan!

Ein Artikel von Marvin Schutt, REVOLUTION Berlin

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