Nein zur Verschärfung von Abtreibungsgesetzen!

SVEA HUALIDU


Im September letzten Jahres sollten Polens Abtreibungsgesetze stark verschärft werden. Auslöser
dafür war eine Bürgerinitiative von Ordo Iuris, einer „Lebensschutz“ organisation, welche eine 5-
jährige Haftstrafe für Abtreibungen forderte. Zudem sollte es auch ein Verbot der „Pille danach“
geben, und auch bei Vergewaltigungen oder Lebensgefahr des Kindes sollte das Gesetz gelten.
Polen, welches damals schon die strengsten Abtreibungsregeln in ganz Europa hatte, wird seit 2015
von der rechtspopulistischen Partei PiS regiert. Diese unterstützte die Bürgerinitiative zu Anfang.
Als jedoch zum sogenannten „schwarzen Protest“ mehr als 100.000 Menschen gegen das Gesetz
protestierten und viele Frauen dafür die Arbeit niederlegten, sprach sie sich bei der Abstimmung
dagegen aus. Dies passierte jedoch nicht aus einem spontanen antisexistischen Bewusstsein,
sondern um laut eigener Aussage ihre Chancen bei der kommenden Wahl zu verbessern. Zudem soll
es trotz der Gesetzesablehnung ab diesem Jahr ein Hilfsprogramm für Mütter geben, welche sich
trotz einer „schwierigen Schwangerschaft“ für die Kinder entscheiden. Eine Infokampagne für den
„Schutz des Lebens“ ist ebenfalls vorgesehen. Somit haben Frauen, die aus den verschiedensten
Gründen und oftmals auch nicht freiwillig schwanger geworden sind, nur scheinbar die Wahl, ob sie
ihr Kind behalten oder nicht.


Doch nicht nur in Polen wird um das Recht auf Abtreibung gekämpft. Auch in Spanien gibt es seit
einigen Jahren immer wieder Proteste auf Grund von Gesetzesverschärfungen. 2013 sollte dort von
Seiten der konservativen Regierung aus der Schwangerschaftsabbruch wieder als Delikt eingeführt
werden. Somit wäre eine Abtreibung, ähnlich wie in Polen, nur unter der Bedingung möglich, wenn
das Leben von Kind oder Mutter gefährdet ist. Als am 8. März, dem internationalen
Frauenkampftag, jedoch ebenfalls tausende Spanier_Innen auf die Straße gingen, um für die
körperliche Selbstbestimmung der Frauen einzustehen, löste das eine heftige Debatte im Parlament
aus. Verknüpft mit weiteren Streiks auf Grund einer neuen Arbeitsreform, die ebenfalls eingeführt
werden sollte, entschied sich Ministerpräsident Rajoy gegen das vollständige Gesetz. Trotzdem
dürfen seit 2015 Mädchen unter 18 Jahren keine Abtreibungen mehr ohne die Erlaubnis ihrer Eltern
vornehmen. Daraus lässt sich erahnen, dass auch dieser Versuch zur Einschränkung von
Frauenrechten nicht der letzte gewesen sein wird.


Wenn Abtreibung also nicht erlaubt ist, müssen sich diese Frauen oftmals alternative Möglichkeiten
suchen. Beispielsweise reisen sie in andere Länder, um dort Abtreibungen vornehmen zu lassen. Da
jedoch sogar diese Möglichkeit nicht immer gegeben ist, sterben jährlich viele Frauen bei
Eingriffen, welche sie selbst vornehmen oder unter schlechtesten Bedingungen von Amateur_Innen
bekommen, den sog. Engelmacher_Innen.


Auch in den USA steht ein Kampf um die Abtreibungsgesetze an. Trump trat bereits seine
Kandidatur mit der Ankündigung an, die Gesetze dahingehend zu verschärfen. 5 Tage nach seinem
Amtsantritt unterschrieb er dann ein Dekret, welches Finanzhilfen für
Nichtregierungsorganisationen verbietet, die Abtreibungen unterstützen. Dieses Gesetz gab es
bereits unter den republikanischen Präsidenten Ronald Reagan und George W. Bush.
Einen Tag später fand der „Women’s March“ statt. Hierbei versammelten sich über 500.000
Menschen in Washington, um gegen Trump zu demonstrieren. Sie forderten unter anderem die
Beibehaltung des Rechts auf Abtreibung sowie gleiche Bezahlung für Männer und Frauen. Aber
nicht nur in Amerika fanden Proteste statt, weltweit gab es 670 Demonstrationen mit 2 Millionen
Teilnehmer_Innen.


Aktuelle Lage in Deutschland


Wenn es auch oftmals anders scheint, in Deutschland sieht die Rechtslage in Bezug aufAbtreibungen auch nicht viel besser aus. Laut Paragraph 218 im Strafgesetzbuch ist ein
Schwangerschaftsabbruch nämlich dann schon illegal, wenn frau a) eine Frist von 12 Wochen
überschreitet und b) sich vorher keiner vermeintlich neutralen Beratung unterzieht. Oftmals sind
diese jedoch kirchlich geprägt und versuchen somit, Frauen eher von einem
Schwangerschaftsabbruch abzuraten. Zudem händigen sie immer wieder keine Beratungsscheine
aus, wenn das Ergebnis für sie nicht zufriedenstellend ist. Wenn solch eine Beratung nicht
stattfindet und trotzdem eine Abtreibung vorgenommen wird, kann das bis zu 5 Jahre Gefängnis für
die schwangere Frau oder den/die Arzt/Ärztin bedeuten.


Ein weiteres Druckmittel ist der jährlich stattfindende „Marsch für das Leben“, welchen es
mittlerweile in Deutschland, den USA, Frankreich, der Schweiz, Peru und Polen gibt. Hierbei
ziehen tausende Menschen schweigend und mit Kreuzen in der Hand durch die Stadt und fordern
unter anderem ein generelles Verbot von Abtreibungen. Die Modelle von ungeborenen Föten,
welche sie dabei hochhalten, sollen Frauen ein noch schlechteres Gewissen machen, als diese
oftmals sowieso schon haben.


Hintergründe


All diesen Beispielen ist jedoch etwas gemeinsam: Frauen wird das Recht auf Selbstbestimmung
über ihren Körper genommen und damit ein Großteil ihrer Unabhängigkeit vom Mann. Männer
beispielsweise sind nicht gezwungen, Vaterschaftsurlaub zu nehmen, Frauen müssen hingegen die
ersten Monate nach der Geburt zu Hause bleiben. Solange sind sie auf staatliche Unterstützung oder
die ihres Partners angewiesen. Wenn sie dann überhaupt wieder in die Arbeitswelt zurückkehren, ist
es meist schwierig, für sie überhaupt einen Job zu bekommen, sobald sie erwähnen, dass sie Kinder
haben.


Bei Abtreibungen jedoch entscheiden festgeschriebene Gesetze hierbei pauschal über Einzelfälle,
statt den Betroffenen selbst die Möglichkeit zu geben, für sie angemessen mit der Situation
umzugehen. Dabei kann durchaus eine Entscheidung für einen Abbruch die bessere für Frau und
Kind sein.


Das Abtreibungsgesetz ist bereits seit 1871 gültig, es existiert aber in modifizierter Form bis heute.


Auch die Kirche sowie selbsternannte Lebensschützer_Innen, deren Meinung zu dem Thema
lediglich auf verqueren Moralvorstellungen fußt, haben immer noch eine viel zu große
Entscheidungsmacht. Der Schwangerschaftsberatung der Caritas (Wohlfahrtsorganisation der
katholischen Kirche) ist es beispielsweise verboten, Gespräche über die „Pille danach“ oder
Abtreibung zu führen. Regelmäßig werden Ärzte von Abtreibungsgegner_Innen bedroht.
In vielen ländlichen Regionen, vor allem in Westdeutschland, kommt es vor, dass katholische
Krankenhäuser die einzigen im Kreis sind. Bewusst erschweren sie Abtreibungen und den Erwerbder Pille danach, was besonders für junge Mädchen eine unfassbare Einschränkung ihres
Selbstbestimmungsrechts über ihren Körper darstellt.


Wie kämpfen?


Dem müssen eine internationale Massenmobilisierung und Streiks aller Arbeiter_Innen
entgegengesetzt werden.


  •  Für Abschaffung des Abtreibungsparagraphen sowie der Beratungspflicht!
  • Kostenlose und unabhängige Beratung bei Schwangerschaft und Abtreibung, egal in welchem
    Monat! Schutzräume für Opfer sexueller Gewalt, Schwangere und junge Mütter!
  • Für die Abschaffung von Fristen, bis zu denen abgetrieben werden darf! Für die ärztliche
    Entscheidungsfreiheit, lebensfähige Kinder zu entbinden!
  • Gegen Zwangselternschaft für so geborene Kinder! Der Staat soll für sie aufkommen und sich um
    sie kümmern! Adoptionsvorrang für Vater und/oder Mutter, falls sie das Kind später großziehen
    wollen!
  • Wenn das Kind selbst entscheiden kann, muss es seine Einwilligung zur Adoption durch sein/e
    leiblichen Eltern bzw. ein leibliches Elternteil geben!
  • Vollständige Übernahme der Kosten für eine Abtreibung und aller Kosten für Verhütungsmittel
    durch den Staat!


Pillenpackung

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