Soziale Lage der Jugend: Generation prekär

Für die Verabschiedung des Mindestlohns von 8,50 Euro brutto ließ sich die Große Koalition und v.a. Arbeitsministerin Andrea Nahles (SPD) feiern – nachdem das an sich schon beschämend schlechte Gesetz noch durch allerlei Ausnahmen für Arbeitslose und PraktikantInnen zugunsten des Kapitals „modifiziert“ worden war.

Das öffentliche Interesse richtete sich auch auf jugendliche Beschäftigte, nicht zuletzt, nachdem ein CDU-Abgeordneter die Einführung des Mindestlohns für 18jährige ablehnte und ein höheres „Eintrittsalter“ ab 20 befürwortete. Die Jugendlichen würden seiner Meinung nach keine Ausbildung beginnen wollen, wenn sie nach der Schule gleich „das schnelle Geld“ per Mindestlohn machen könnten.

Das sagt zwar auch einiges über die Realitätsferne von CDU-Hinterbänklern aus, aber auch darüber, wie jugendliche Beschäftigte in Deutschland derzeit aufgestellt sind. Die Jugendarbeitslosigkeit lag zwar 2013 „nur“ bei 7,7%, wie diese „niedrige“ Quote zustande kommt, ist eine andere Frage. Laut einer DGB-Jugendstudie sind von den heute unter 35jährigen nur 30% in einem „Normalarbeitsverhältnis“, d.h. unbefristet angestellt und verdienen mindestens 2.300 Euro brutto. Das „Normalarbeitsverhältnis“ ist zwar nur noch eine historische Kategorie des relativ stabilen Nachkriegskapitalismus in Deutschland, allerdings sagt diese Einteilung auch einiges über die übrigen 70% aus.

Vor einigen Jahren wurde der Begriff „Generation Praktikum“ zum geflügelten Wort. Es beschrieb die Jobsuche junger StudienabsolventInnen, trifft aber auch für diejenigen zu, die einen Ausbildungsplatz suchen. Obwohl dies in der CDU wahrscheinlich nicht gern gehört wird, bekommt ein Drittel aller Jugendlichen in Deutschland keinen Ausbildungsplatz, da gar nicht genügend angeboten werden. Stattdessen werden diese Jugendlichen dann in schulische und außerbetriebliche Ausbildungsgänge gesteckt. Besonders jene, die vom Arbeitsamt angeboten werden, bieten meist keine Jobperspektive, mit einer Ausbildung der ARGE findet sich nur schlecht ein Job.

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Wenn genügend Geld der Eltern da ist, kann auch eine private schulische Ausbildung angetreten werden, diese Möglichkeit ist aber abhängig vom Geldbeutel der Eltern, weder Berufsförderung noch Bafög übernehmen anfallende Gebühren, hier findet eine von vielen Selektionen im Ausbildungsmarkt statt.

Bei den betrieblichen/dualen Ausbildungen ist es inzwischen Normalität, dass Azubis erst ein Praktikum machen, umsonst einige Wochen oder Monate arbeiten müssen, um dem Unternehmen „zu gefallen“. Wozu diese Praxis führt, ist klar: die Jugendlichen nehmen jedes Praktikum an, machen alles, was ihnen gesagt wird (Überstunden, Wochenendarbeit etc.), in der Hoffnung, einen Ausbildungsplatz zu bekommen.

In den außerbetrieblichen Ausbildungen haben die Azubis erst gar keine Mitspracherechte, die  „Interessenvertretung“ hat kaum mehr Rechte als eine Schülervertretung und kann schon gar nicht bei den Arbeitsbedingungen mitreden.

Haben die Azubis dann doch eine duale Ausbildung bekommen, können sie meistens davon nicht selbstständig leben. Ausnahmen sind oft die Ausbildungen bei Großkonzernen, da kann der Azubi schon mal 700 Euro im 1. Jahr verdienen und dies auf 1.000 im 3. Jahr steigern – aber das trifft nur auf einen kleineren Teil der Azubis zu. Andere verdienen während ihrer Ausbildung 300-500 Euro, was zum Leben nicht reicht und dazu führt, dass sie entweder bei den Eltern bleiben müssen oder noch einen Nebenjob annehmen.

Arbeitslosigkeit und Niedriglohn

Wenn die Ausbildung absolviert wurde, es keine Übernahme gibt oder nach der schulischen Ausbildung keine Stelle wartet, werden die jugendlichen Beschäftigten per Arbeitsamt in den Niedriglohnsektor „integriert“. Das Amt schickt die Arbeitslosen zur Zeitarbeitsfirma, diese leiht diese dann für gute Gebühren und wenig Lohn an die Unternehmen aus, wo sie als LohndrückerInnen und konjunkturelle Beschäftigte fungieren. Ihre Mitbestimmungsrechte sind ähnlich der in der schulischen Ausbildung. Für sie gibt es kaum eine reale Möglichkeit, sich gewerkschaftlich zu organisieren, allein das Interesse daran kann schon ein Kündigungsgrund sein. So werden viele jugendliche Beschäftigte zwischen 20-30 Jahren arm gehalten und ihrer Arbeitsrechte beraubt – dies ist inzwischen ein „normaler“ Einstieg in ein Arbeitsverhältnis in Deutschland.

Für viele Beschäftigte im Niedriglohnbereich stellen die 8,50 Euro Mindestlohn tatsächlich eine Verbesserung dar, sind doch dort viele Löhne zwischen 4 und 6 Euro brutto zu finden. Daran, dass es sich immer noch um einen Armutslohn handelt, ändert das aber nichts und ebenso wenig an der Aussicht, später eine Armutsrente zu bekommen.

Für jugendliche Beschäftigten brauchen wir andere Forderungen, als sie meistens bei den Gewerkschaften zu finden sind. Einzig die Kampagne „Operation Übernahme“ hat in den letzten Jahren ein drängendes Bedürfnis von Azubis aufgegriffen. In einigen Tarifabschlüssen wurde das Recht auf eine begrenzte und beschränkte Übernahme eingebaut – dies ist aber nur ein Tropfen auf den heißen Stein!
Deutsches Ortsschild Schule Arbeitslos

Verbot aller unbezahlten Praktika! Voller Tariflohn bei Arbeitsantritt!

Alle Unternehmen müssen ausbilden, ansonsten muss eine Zwangsabgabe her!

Übernahme aller Azubis, unabhängig vom Unternehmen oder Sektor!

Voller Mindestlohn auch für Ausbildende!

Weg mit den Sanktionen beim Arbeitsamt!

Für einen Mindestlohn von 12 Euro netto!

Verbot von Leiharbeit!

Ein Artikel von Tobi Hansen, Gastbeitrag der Gruppe Arbeitermacht: www.arbeitermacht.de

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