Tarifabschluss Metall- und Elektroindustrie: Danke für nichts!

Ersteller: Stephen Petrat / Urheberrecht: Foto: Stephen Petrat / Lizenzdetails: https://creativecommons.org/licenses/by-nc-sa/2.0/

Christian Mayer

Seit Dezember letzten Jahres lief in der Metall- und Elektroindustrie die Tarifrunde, Ende März wurde sich auf einen Tarifabschluss geeinigt. Wie schon der erste Vorsitzende der IG Metall Jörg Hofmann ankündigte, wollte man noch vor Ostern ein Ergebnis haben. Dies sei nach seiner Aussage „zwar sportlich, aber machbar“. Gesagt, getan.

Das Ergebnis

Wenn man sich anschaut, mit welchen Forderungen die IG Metall in die Tarifrunde ging und was am Ende dabei rauskam, kann man durchaus sagen: Viel gefordert, lange verhandelt, (fast) nichts erreicht.

Aber schauen wir erst mal kurz die Hauptforderungen an. Diese waren:

  1. eine Entgelterhöhung von 4% im Volumen (eine eigenartige Formulierung)
  2. eine Laufzeit des Tarifvertrages von 12 Monaten
  3. Die Sicherung von Beschäftigung
  4. Die Aufnahme von dual Studierenden in den Manteltarifvertrag Ausbildung

Im Ergebnis wurden die Forderungen 1 und 3 zusammengeschmissen: Sicherung von Beschäftigung und Entgelterhöhung heißen nun „Transformationsgeld“. Dieses ist eine vierte Sonderzahlung neben Urlaubs-, Weihnachts- und Tariflichem Zusatzgeld (kurz T-ZuG). Was auf den ersten Blick einfach klingt ist in der Tat kompliziert und auch nicht jedem IG Metall-Mitglied im Detail verständlich. Hinter dem „Transformationsgeld“ steckt eine etwas komplizierte Berechnungsgrundlage. Dabei werden die Löhne zwar theoretisch um 2,3% erhöht, allerdings wird diese Erhöhung nicht ausbezahlt, sondern über einen Zeitraum von 8 Monaten, nämlich bis Februar 2022, angesammelt. Erst dann entscheiden Geschäftsführung und Betriebsrat, ob diese Zusatzzahlung ausbezahlt oder in zusätzliche freie Tage umgewandelt wird. Klingt fair? Nun, die Bürokratie der IG Metall wäre nicht sie selbst, hätte sie den Metallkapitalist_innen nicht noch ein Hintertürchen eingebaut.

Das „Transformationsgeld“ wird nämlich nur dann ausgezahlt, wenn für die Geschäftsführung des jeweiligen Betriebes die wirtschaftlichen Kennzahlen passen. Oder einfacher: Kein Profit – keine Zusatzzahlung. Ach ja, und wenn wir schon dabei sind, soll das „Transformationsgeld“ ab Februar 2023 dann auch wieder nach dem beschriebenen Prinzip gezahlt werden (nur statt 18,4% (das Produkt aus 8 * 2,3) des eigenen Lohns werden es dann 27,6% vom eigenen Lohn sein), aber eben nur wenn es Profit gibt.

Dafür erhalten die Facharbeiter_Innen und Angestellten dieses Jahr eine Einmalzahlung in Höhe von 500,- € netto, Azubis und Studierende bekommen 300,- € netto.

Und die Beschäftigungssicherung? Na ja, die finanziert man sich aus dem eigenen Geldbeutel. Falls es „Beschäftigungsprobleme“ in einem Betrieb geben sollte, kann man die Arbeitszeit zwar auf eine Vier-Tage-Woche absenken (man arbeitet dann halt 32 statt 35 Stunden, jedenfalls in Westdeutschland), allerdings muss man den Lohnausfall selber begleichen. Wie? In dem individuell, also jede_r für sich nicht nur auf das „Transformationsgeld“, sondern auch noch auf das T-ZuG verzichtet und diese in zusätzliche, freie Tage umwandelt. Umgerechnet auf einen Monat bedeutet das, man kann zwar seine Arbeitszeit um ganze drei Stunden in der Woche verkürzen kann, ausgeglichen wird aber nur der Lohnausfall von zwei Stunden durch die Umwandlung der Zusatzzahlungen. Die letzte Stunde, die dann noch übrig ist, schenkt man den Kapitalist_innen also in dem diese die Stunde nicht bezahlen müssen.

Laufzeiten – und was sie bedeuten

Kommen wir nun zum zweiten Punkt, der Laufzeit. Hier wurden von der IG Metall ja 12 Monate angepeilt. Im Endergebnis läuft der ausgehandelte Tarifvertrag aber 21 Monate bis September nächsten Jahres. Schlecht gerechnet oder doch ein Tippfehler? Nein, entspricht der Wahrheit. Zwar ist die Laufzeit diesmal etwas kürzer als beim Tarifabschluss 2018 (da waren sogar 27 (!) Monate), aber wundern sollte uns das nicht.

Warum nicht? Weil die IG Metall in den letzten fünf Jahren eigentlich keine Tarifverträge abgeschlossen hat, die unter 20 Monaten laufen. Und andererseits bedeutet eine lange Laufzeit eines Tarifvertrages auch immer, dass die legalen Kampfmöglichkeiten für die Arbeiter_Innenklasse nicht gegeben sind, da während der Laufzeit eine Friedenspflicht gilt. Diese ist in den allermeisten Fällen sogar länger als die Laufzeit des abgeschlossenen Tarifvertrag. Während der Friedenspflicht darf nicht gestreikt werden, dass regelt das Betriebsverfassungsgesetz. Nach Ablauf der Friedenspflicht sieht die Sache anders aus, aber hier beschränkt sich die IG Metall seit inzwischen 37 Jahren lieber auf Warnstreiks bzw. 24 Stunden Streiks.

Zum jetzigen Abschluss kommt hinzu, dass die Entgelterhöhungen nicht tabellenwirksam sind. Das heißt, die Entgelttabellen sind seit 2018 nicht mehr angepasst worden und man verdient immer noch dasselbe jeden Monat brutto. Gerade für die unteren Entgeltgruppen bedeutet dies angesichts steigender Mieten, Lebensmittelpreise usw. einen deutlichen Einkommensverlust. Und auch für Auszubildende und Studierende bedeutet dies, dass sich ihre Vergütungen nicht erhöhen. Diese werden zwar im Falle von Auszubildenden nach jedem Lehrjahr und für Studierende etwa nach jedem zweiten Semester erhöht, am Ende bleiben sie aber doch deutlich unter dem, was ihre Kolleg_Innen verdienen. Gerade in Städten wie Stuttgart, die inzwischen die teuerste Großstadt bei den Mieten ist (10,41 € pro m²), wird dann deutlich, wie abhängig Jugendliche in Ausbildung von den Eltern sind, selbst wenn sie nicht mehr bei ihnen wohnen.

Aufnahme von dual Studierenden in den MTV Ausbildung

Groß verkündet die IG Metall in der Meldung zum Tarifabschluss, man hätte die dual Studierenden nun endlich in den Manteltarifvertrag (MTV) Ausbildung aufnehmen können. Wenige Stunden später dann allerdings ruderte man zurück. Nun heißt es: „Darüber hinaus werden die Tarifvertragsparteien bis Ende September die Situation von dual Studierenden in den Betrieben evaluieren und prüfen, inwieweit sich tarifpolitischer Handlungsbedarf ergibt. Vor dem Hintergrund des Fachkräftemangels wird auch nach Wegen gesucht, damit mehr Betriebe Auszubildende und dual Studierende einstellen.“ Oder übersetzt: Erst mal nachschauen und prüfen, ob es überhaupt einen Grund gibt, dual Studierenden einen Tarifvertrag zuzugestehen und sie dann in den MTV aufzunehmen, oder nicht.

Lediglich in Baden-Württemberg gilt nun für dual Studierende, dass sie in den MTV aufgenommen werden. Ungerecht? In den Augen der IG Metall nicht. Dass dual Studierende in der Regel kein Bafög erhalten und es dann noch lokal extrem große Unterschiede gibt, interessiert die IG Metall-Führung nicht. Hauptsache mal wieder was für’s eigene Image getan.

Keine Alternative zur IG Metall-Kapitulation?

Wir stellen fest, dass die IG Metall ihren Abschluss als den heißen shit schlechthin verkauft, das Ergebnis allerdings in der Realität nicht heiß, sondern lediglich shit ist.

Außerdem: In den kommenden Jahren sollen allein in der Autoindustrie bis zu 400.000 Jobs gestrichen werden. Dagegen gibt es kaum Widerstand. Warum? Weil die Gewerkschaftsbürokratie gerade in diesem Bereich extrem darauf angewiesen ist, mit den Kapitalist_Innen zusammenzuarbeiten. Nirgends in Deutschland kann durch einen Aufsichtsratsposten außerhalb vom Bankenwesen so viel Geld verdient werden wie in der Autoindustrie. Aufsichtsräte werden etwa jeweils zur Hälfte von Kapitalist_Innen und Gewerkschafter_Innen besetzt, den Vorsitz hat aber immer die Kapitalseite inne. Gewerkschaftsfunktionär_Innen sind hier besonders eng mit den Bossen verbunden.

Geht die Gewerkschaftsbürokratie also nun in die Offensive, hat sie ein Problem: Auf der einen Seite muss sie ihren Mitgliedern etwas bieten können, auf der anderen Seite will sie es sich jedoch auch nicht mit den Kapitalist_Innen verscherzen. Die Lösung dieses Problems sind dann Abschlüsse wie dieses Jahr, eine Lösung auf Kosten der Arbeiter_Innen.

Doch was können wir tun, um Erfolg zu haben? Streiken? Das ist außerhalb der Friedenspflicht wie bereits dargestellt möglich. Dafür muss der Kampf gegen die zögerliche Politik der Gewerkschaftsbürokratie geführt werden. Bedeutet im konkreten Fall: Urabstimmung über die Durchführung des Streiks und zwar direkt nach Ende der Friedenspflicht und nicht erst Warnstreiks. Dafür müssen wir eine organisierte Opposition in den Gewerkschaften aufbauen – und zwar hier und jetzt.

Eine Opposition darf sich nicht auf den Kampf gegen einzelne Entscheidungen beschränken. Zum Beispiel ist die Forderung nach Ablehnung des Tarifergebnisses in den Tarifkommissionen nicht ausreichend. Es müssen andere Konzepte entwickelt werden und die Unterordnung unter die Kapitalist_Innen gehört politisch bekämpft. Es müssen die undemokratischen Strukturen bekämpft werden, die es der Bürokratie erlauben, die Gewerkschaften zu kontrollieren. Was hilft es zu hoffen, dass Tarifkommissionen Ergebnisse ablehnen, wenn Basismitglieder dafür nicht kandidieren dürfen?

Eine Opposition aufzubauen, wird nicht leicht fallen, der Apparat ist mächtig. Aber auch wenn seine Konzeption in vielen Fällen funktioniert, so scheitert sie doch mit Zunahme der Systemkrise immer mehr.

Und: Es gibt kleine Ansätze für eine solche Opposition. Aber sie muss zu einer klassenkämpferischen Basisbewegung werden: Klassenkampf statt Sozialpartnerschaft mit dem Kapital, Kontrolle der Gewerkschaft durch die Basis anstelle der Bürokratie!

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