Bericht eines jungen Leiharbeiters – Teil 2
Da ich als 18jähriger von der Arbeitsagentur Esslingen weder einen Ausbildungs- noch einen regulären Arbeitsplatz angeboten bekam, begann ich Mitte Februar eine Beschäftigung bei der Leiharbeitsfirma „persona service“ als „ungelernte Arbeitskraft“. Bei dieser Tätigkeit wurde ich ständig auf wechselnden Stellen eingesetzt. Jedes Mal immer nur wenige Tage bei demselben Entleiher, bis der nächste „Einsatz“ kam. Häufig kam es aber vor, dass es gar keinen Einsatz für mich gab. Man sagte mir dann jedes Mal, ich solle mich bereit halten. Die Leihfirma hätte mich also jedes Mal bezahlen müssen, da ja nicht ich, sondern der „Arbeitgeber“ für die Ausfallzeiten verantwortlich war. Tatsächlich wurde die Zeit jedoch als „Unentschuldigtes Fehlen“ vom Lohn abgezogen. Ende April kündigte ich das Arbeitsverhältnis fristlos und forderte meinen vorenthaltenen Arbeitslohn zunächst bei der Leiharbeitsfirma ein. Nachdem dies erfolglos blieb verklagte ich die Leiharbeitsfirma beim Arbeitsgericht.
„Gütetermin“
Am 26. August war „Gütetermin“. Nachdem zwischenzeitlich die Leihfirma Klageabweisung beantragte und nebenbei 9 (!) „Abmahnungen“ wegen „unentschuldigten Fehlens“ aus dem Hut zauberte, ließ der Richter durchblicken, dass ich ganz schlechte Karten hätte, da ich einerseits für Februar und März meine Entgelt-Reklamation nicht schriftlich belegen konnte, andererseits die Beweislast generell bei demjenigen liegt, der vom andern etwas fordert.
In meinem Fall hätte ich also „beweisen“ müssen, dass die Leiharbeitsfirma tatsächlich keinen Einsatz für mich gehabt hatte. Ich frage mich allen Ernstes, wie ich das hätte beweisen sollen. Wahrscheinlich hätte ich sämtliche telefonischen Gespräche mit der Leihfirma mitschneiden müssen…
Vor diesem Hintergrund schlossen wir einen „Gerichtlichen Vergleich“. Da für Februar und März die Reklamationsfrist (diese beträgt nur 1 Monat) abgelaufen war, bekomme ich für diese Monate nichts mehr. Für April bekomme ich nachträglich 80 % meines eigentlichen Entgelts – immerhin ein „Teilerfolg“.
Mein Rechtsempfinden bleibt allerdings erschüttert. Vorsätzlicher Betrug gilt ja normalerweise als Straftat. Andererseits gelten jedoch zweifellos unterschiedliche Maßstäbe darin, wer wen betrügt. Betrügt z.B. ein abhängig beschäftigter „Arbeitnehmer“ seinen „Arbeitgeber“, drohen ihm schnell saftige Geldstrafen oder Gefängnis – in jedem Fall aber die Kündigung – was durchaus den Verlust der Existenz bedeuten kann. Betrügt dagegen ein „Arbeitgeber“ seinen Beschäftigten, droht ihm allerhöchstens die Nachzahlung des eigentlich „korrekten“ Entgelts. Etwas Schlimmeres als vielleicht noch einen gewissen Imageverlust braucht insbesondere eine Leiharbeitsfirma ja wohl nicht zu fürchten. Klassenjustiz pur!
Ich bezweifle, dass ich ein Einzelfall bin. Jedenfalls müssen die Praktiken von Leiharbeitsfirmen bekannt werden. Die Methoden, sich auf Kosten der Schwächsten am Arbeitsmarkt zusätzlich zu bereichern, sind das Letzte!
Mein eigener Fall bestätigt mehr denn je meine Meinung:
Leiharbeit gehört generell abgeschafft und verboten!
Unter http://www.onesolutionrevolution.de/?p=1426 könnt ihr den ersten Teil lesen, in dem der jugendliche Leiharbeiter zuerst Berichtete.