Mindestlohn statt Hungerlohn – Für Jugendliche und Flüchtlinge!

VON BALTHASAR LUCHS


Am 1. Januar 2015 wurde der Mindestlohn in Deutschland eingeführt – nach langen Grabenkämpfen zwischen Politik, Gewerkschaft und Industrie. Der Zweck dieses erst mal positiv klingenden Mittels ist das Lohndrücken etwas zu begrenzen. In Zahlen bedeutet dies 8,50 € pro Stunde, bei einer 40h-Woche, ca. 1000 € Netto. Zum Vergleich: Die Armutsgrenze in Deutschland liegt bei 979 € für eine alleinstehende Person. Somit liegt der Lohn vieler Beschäftigter knapp über der Armutsgrenze. Ein trauriger Erfolg!
Dennoch wurde bei dieser Regelung seitens der Industrieverbände und ihrer Vertreter_innen in der Politik schon der „wettbewerbsverzerrende Einfluss“ angeprangert. Der Mindestlohn mache Deutschland nicht mehr konkurrenzfähig, die Lohnkosten würden zu teuer, nicht alle Sparten könnten sich das leisten, die Arbeitslosigkeit würde steigen. Von Anfang an wurden deshalb Ausnahmen eingebaut. Da die Löhne der Leiharbeit, Textilindustrie, Fleischverarbeitung, Friseure sowie Land- und Forstwirtschaft noch weit unterhalb dieser Grenze lagen, wurde erlaubt diese bis 2017 schrittweise anzuheben. Saisonarbeiter_innen, also z.B. Erntehelfer_innen, bekommen dann zwar auch den Mindestlohn, ihre Unterbringung darf aber damit verrechnet werden.


Die andere große Ausnahme sind vor allem junge Arbeitnehmer_innen. Alle Berufstätigen unter 18 Jahren sind ausgenommen, ebenso alle Pflichtpraktika im Zuge der Schul- oder Studienausbildung, alle freiwilligen Praktika bis zu drei Monaten während der Ausbildung, alle Abschlussarbeiten im Zuge des Bachelor- oder Masterstudiums und alle Langzeitarbeitslosen (Langzeitarbeitslos ist wer länger als ein Jahr ohne Arbeit ist).


Unter dem Aspekt der weltweiten Krise und des Flüchtlingszustroms nach Deutschland wird nun gefordert, den Mindestlohn abzuschaffen oder zu reformieren. Eine solche Reform wäre zum Beispiel, Flüchtlinge davon auszunehmen. So wird von Reinhard Göhner – dem Chef der Bundesvereinigung Deutscher Arbeitgeberverbände BDA – vorgeschlagen, Flüchtlingen über die Dauer eines Praktikums keinen Mindestlohn zu bezahlen. „Wer noch nicht vollwertige Arbeit leistet, zum Beispiel aufgrund fehlender Sprachkenntnisse oder in einer Anlernphase, kann nicht den vollen Lohn erwarten“ sagt Christian Schmidt von der CSU. Aus kapitalistischer Sicht hat man Ausnahmen zu leichteren Integration im Arbeitsmarkt eingeführt, bedeutet übersetzt: Macht man die Arbeitskraft billig genug, wird sie auch genommen.


In der Tat hat auch die deutsche Wirtschaft mit sinkendem Wirtschaftswachstum und Preisdruck zu kämpfen. Im kapitalistischen System wird dieser Preiskampf immer auf das schwächste Glied geschoben, die einfache Arbeitskraft, die Arbeiter_Innenklasse. Bei einer Ausbildung bringt ein Flüchtling seine gesamte Arbeitszeit ein und muss damit unter Umständen den Unterhalt einer Familie bestreiten. Es muss also auch volles Gehalt gezahlt werden. Ausnahmen würden es Firmen ermöglichen, eine ohnehin schon entrechtete Gruppe für geringen Lohn einzustellen und danach wegen Unbrauchbarkeit zu entlassen. Für die deutsche Bourgeoisie ein ersehnter Traum, für Hunderttausende bedeutet dies Ausbeutung und Armut, trotz Vollzeitstelle.


Rassistischen Vorurteilen wird dadurch Auftrieb verliehen, da eine Neidhaltung entsteht: „Ausländer“ würden „Deutschen“ durch Dumpinglöhnen die Arbeitsplätze wegnehmen und die Löhne drücken – das Ergebnis: Rassismus und Spaltung der arbeitenden Bevölkerung! Perfide daran ist, dass der Billiglohn sogar noch als Bewerbungsvorteil angesehen werden würde. Der Mindestlohn kann also nur funktionieren, wenn er für alle gleichermaßen gilt, sonst wäre der nächste Schritt die Forderung seiner Abschaffung. Und wenn von Integration der Flüchtlinge geredet wird, muss auch die Gleichstellung vor dem Gesetz erfolgen. Das heißt auch gleiche Arbeitsbedingungen und -rechte.


Der wohl zentralste Punkt an dieser Stelle ist jedoch die Spaltung der Arbeiter_innenschaft! Einerseits rassistisch in Deutsche und Nichtdeutsche und andererseits in gut und schlecht bezahlte. Dies hätte eine massive Schwächung zur Folge, weil die einzelnen Gruppen von den Kapitalist_innen gegeneinander ausgespielt werden können. Zudem birgt es Konfliktpotential innerhalb der Gewerkschaften, da die Interessen niemals gleichermaßen gewahrt werden können. Kernbelegschaft und Niedriglöhner_innen aller Art stehen sich jetzt schon gegenüber.


Eine solche Spaltungspolitik – welche auch von Gewerkschaftsspitzen teilweise mitgetragen wird – ist also rundweg hinderlich für das gemeinsame Interesse aller Lohnabhängigen nach einem Lohn, welcher für ein angenehmes Leben ohne Zukunftsängste reicht. Unabhängig von Alter, Herkunft und Bildungsstand der Angestellten müssen Unternehmen für deren Vergütung aufkommen und ihren Bildungsbedarf finanzieren. Wollen sie Arbeitskraft, dann müssen sie auch dafür bezahlen!
Deshalb sind unsere kurzfristigen Ziele:


  • Abschaffung aller Ausnahmen egal ob für Jugendliche, Auszubildende und Geflüchtete
  • Gleiches Arbeitsrecht und gleicher Lohn ohne Rücksichtnahme auf die Herkunft oder Nationalität
  • Anhebung des Mindestlohns über die Armutsgrenze! Wir wollen mindestens 12 Euro netto die Stunde, um von unserer Arbeit leben zu können.
  • Errichtung von demokratischen Lohnkontrollkomitees der Arbeiter_innen, um ein Umgehen des Mindestlohns zu verhindern und die Anpassung an Preisentwicklungen zu regeln!


Wir verteidigen den Mindestlohn gegen alle Angriffe der Bourgeoisie! Aber die Debatte darum macht auch deutlich, dass die Löhne der Arbeiter_Innen im Kapitalismus fortlaufend angegriffen werden. Wir gehen deshalb weiter und betonen, dass erst mit der Sturz des Kapitalismus durch die Arbeiter_Innenklasse der fortlaufende Lohnkampf zugunsten der Arbeiter_Innen entschieden werden kann.


Banksy - what next?

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