Deutsche Wohnen & Co Enteignen: Perspektiven & Grenzen des Volksbegehrens

Von Sani Meier

Als im April diesen Jahres der Berliner Mietendeckel vom Bundesverfassungsgericht gekippt wurde, hat sich wohl für viele Berliner_Innen die Hoffnung auf bezahlbare Mieten in der Hauptstadt vorerst erledigt. Das Gesetz der rot-rot-grünen Landesregierung hatte die Mieten von rund 1,5 Millionen Wohnungen auf dem Stand von Juni 2019 für die nächsten fünf Jahre eingefroren oder zu hohe Mieten auf dieses Level abgesenkt. Nachdem CDU&FDP massiv dagegen geklagt hatten, wurde dieser Beschluss nun vom Bundesverfassungsgericht für verfassungswidrig erklärt und Vermieter_Innen können die Mieten nun wieder ungestört erhöhen. Die Mietdifferenzen der vergangenen Monate werden dann auch gleich in Form von Mietrückzahlungen von ihren Mieter_Innen gefordert. Dass im selben Zeitraum ein großer Teil der Bevölkerung durch die Corona-Krise in Kurzarbeit gehen musste oder gleich den Job verlor ,und somit gar nicht in der Lage war die Mietdifferenz zur Seite zu legen, spielt dabei keine Rolle. Gleichzeitig verzeichneten Immobilienkonzerne wie Deutsche Wohnen nicht einmal Verluste. Dass hier einmal wieder Staat & Justiz zu Gunsten des Kapitals entschieden haben, ist offensichtlich und verschärft die Auswirkungen der Krise gerade für die Menschen, die sowieso schon am stärksten von ihr betroffen sind. Wie groß die Wut der Berliner Mieter_Innen über dieses Urteil ist, zeigte sich daran, dass noch am selben Tag mehr als 20 000 Menschen dagegen auf die Straße gingen. Auch hat sich ein weiteres Mal gezeigt, wie gefährlich es ist, auf den Erfolg einzelner Reformen zu setzen, denn auch wenn der Kapitalismus durchaus dazu in der Lage ist, zeitweise kleine Verbesserungen für Arbeiter_Innen zuzulassen, so kann er sie genauso schnell wieder zurücknehmen.

Die letzte Hoffnung, auch in Zukunft eine Chance auf bezahlbaren Wohnraum in der Hauptstadt zu haben, stellt für viele nun die Initiative „Deutsche Wohnen & Co Enteignen“ dar. Wir wollen sie in diesem Artikel vorstellen und ihre Perspektiven, aber auch ihre Grenzen aufzeigen.

Enteignung? Was ist das überhaupt?

„Deutsche Wohnen & Co Enteignen“, kurz „DWE“, hat das Ziel, den Berliner Senat durch einen Volksentscheid dazu zu bringen, ein Gesetz zu erlassen, welches Wohnungen von privaten Wohnungsgesellschaften mit mehr als 3000 Wohnungen vergesellschaftet und sie in eine Anstalt öffentlichen Rechts (AöR) überführt. Konkret würden circa 240.000 Wohnungen von 14 Konzernen enteignet werden. Durch die Vergesellschaftung soll die Kontrolle über die Stadt dem Markt entzogen werden und auf die Stadtgesellschaft übertragen werden. Privates Eigentum wird also in öffentliches Eigentum überführt, welches dann gemeinwohlorientiert bewirtschaftet und demokratisch verwaltet werden solle, wobei das im Sinne der bürgerlichen Demokratie wäre – zum Vergleich: Die Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) sind eine Anstalt des öffentlichen Rechts, trotzdem können wir da weder über den Fahrpreis bestimmen, geschweige denn über den Neubau von Straßenbahnstrecken…

Dass mit der Enteignung klingt auch erstmal utopisch im Kapitalismus. DWE verweist aber auf Artikel 15 des Grundgesetzes als juristischer Grundlage für dieses Vorhaben. Darin heißt es nämlich, dass Grund und Boden „zum Zwecke der Vergesellschaftung“ in „Gemeineigentum oder in andere Formen der Gemeinwirtschaft“ umgewandelt werden können. Gleichzeitig heißt es in Artikel 18 der Berliner Verfassung: „Jeder Mensch hat das Recht auf bezahlbaren Wohnraum. Das Land fördert die Schaffung und Erhaltung von angemessenem Wohnraum, insbesondere für Menschen mit geringem Einkommen.“ Eine angemessene Miete darf übrigens nicht mehr als 30% des Einkommens betragen- die Realität sieht für die meisten Bewohner_Innen deutscher Großstädte schon seit Jahren anders aus (im Durchschnitt beträgt die Miete heute 58% des Einkommens). Deshalb werden nun bis Ende Juni fleißig Unterschriften gesammelt, denn mindestens 7% aller Wahlberechtigten in Berlin müssen das Volksbegehren unterzeichnen, damit es im Berliner Senat zur Debatte steht – Doch wie geht’s danach weiter?

Mit Unterschriften Vermieter_Innen den Kampf ansagen?

Dieser Slogan klingt ein bisschen wie David gegen Goliath und kann es unter Umständen auch sein. Denn leider setzt das Volksbegehren seine ganze Hoffnung in ein Gesetzgebungsverfahren, welches eine Mehrheit im Abgeordnetenhaus benötigt. Letztendlich hängt also alles von der Gunst von SPD, Grünen und Linkspartei ab. Sollte das nicht gelingen, gibt es keinen Plan B zur Vergesellschaftung und die Initiative wäre Geschichte. Wir setzen uns deshalb dafür ein, dass DWE auch alternative Strategien diskutiert und ermöglicht, welche die Initiative weiterführen kann. Dazu zählt vor allem die Notwendigkeit zum Aufbau einer Massenbewegung aus Mieter_Innen, Arbeiter_Innen, Jugendlichen und Gewerkschaften. Dass letztere auch jetzt schon teilweise Unterstützer_Innen von DWE sind, ist eine optimale Grundlage, um arbeitende Teile der Gesellschaft, unter anderem durch Streiks, massenhaft in den Wohnungskampf zu integrieren. Nur durch eine Massenbewegung auf der Straße kann genug Druck aufgebaut werden, um über die Frage von Wohneigentum selbst demokratisch entscheiden zu können. Der legale Weg über Petitionen kann dazu nur der erste Schritt, eine Mobilisierung sein. Darüber hinaus braucht es Aktionskomitees in den Kiezen, Betrieben, Unis- aber auch in Schulen, die z.B. auch in der Lage wären einen Mietboykott zu organisieren. Denn vor allem die Wohnungsfrage betrifft Jugendliche in besonderem Maße, da sie keinen Zugang zu alten und günstigen Mietverträgen haben und mit dem Gehalt aus Ausbildung oder Minijob fast keine Aussicht auf ein Wohnungsangebot haben. Wer es sich nicht leisten kann ist also gezwungen auf unbestimmte Zeit im Elternhaus zu bleiben und durch finanzielle Abhängigkeit nicht in der Lage ein unabhängiges Leben zu beginnen. Weiterhin muss DWE (Deutsche Wohnen und Co enteignen) breite Schichten der Arbeiter_Innenklasse aktiv organisieren, um ein Gegengewicht zur Macht des Kapitals darstellen zu können, denn nur so kann perspektivisch auch die Frage des politischen Streiks für bezahlbaren Wohnraum aufgeworfen werden.

Wir unterstützen trotzdem die Initiative und beteiligen uns aktiv an ihr, aber werfen auch Forderungen auf, die über sie hinausgehen:

  • Dazu zählt vor allem die entschädigungslose Enteignung, welche momentan nicht von DWE vorgesehen wird. So sollen die zu enteignenden Immobilienkonzerne nach der Vergesellschaftung eine Entschädigungszahlung enthalten, welche aus den vergesellschafteten Profiten finanziert werden soll. Wir halten es für absurd, dass milliardenschwere Konzerne letztlich auch noch entschädigt werden sollen, nachdem sie jahrzehntelang ihre Mieter_Innen ausgepresst und sich an deren existenziellen Nöten bereichert haben.
  • Stattdessen sollte sofort leerstehender Wohnraum beschlagnahmt werden und Menschen mit geringem Einkommen zur Verfügung gestellt werden oder für eine dezentrale Unterbringung Geflüchteter und Wohnungsloser genutzt werden.
  • Weiterhin halten wir es nicht für genug, nur 14 Konzerne zu enteignen und treten für eine Enteignung des gesamten Wohnungsbausektors unter wirklicher, direkter Kontrolle der Mieter_Innen ein, damit diese selbst über Wohnraum entscheiden und verfügen können, anstatt Bitten an die Regierung zu stellen, wie das bei einer AöR passieren müsste.
  • Gleichzeitig fordern wir bis dahin die Wiedereinführung und Ausweitung des Mietendeckels, natürlich bundesweit und nicht nur in Berlin, und eine vollständige Streichung aller Mietrückzahlungen und Mietschulden!
  • Auch darf die gesamte Enteignungskampagne nicht nur in Berlin stattfinden, sondern sollte von DWE auf die ganze Bundesrepublik ausgeweitet werden, denn nicht nur in Berlin leiden große Teile der Arbeiter_Innenklasse unter Wohnungsnot und Obdachlosigkeit.

In diesem Sinne kämpfen wir für eine massenhafte Mieter_Innenbewegung auf der Straße, in Schulen, Unis und Betrieben – und nicht bloß auf dem Papier!

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