Ella Mertens, Revolution-Germany, Fight! Revolutionäre Frauenzeitung No. 6
Ob nun in Chile, den USA, Spanien oder Polen – auf der ganzen Welt protestieren Frauen für ihr Recht, über ihren Körper selber bestimmen zu dürfen. Genauer gesagt: Sie demonstrieren dafür, selbst entscheiden zu können, ob sie im Falle einer Schwangerschaft ein Kind bekommen oder nicht. Wie erfolgreich so eine Kampagne sein kann, sehen wir in Polen. Vor knapp 2 Jahren forderte die Bürger_Inneninitiative von „Ordo Iuris“, einer „Lebensschutz“ organisation, 5-
jährige Haftstrafen für Abtreibungen sowie das Verbot der „Pille danach“ – auch bei Vergewaltigung oder Lebensgefahr für Mutter oder Kind. Diese wurde anfangs von der rechtspopulistischen PiS-Regierung unterstützt. Als jedoch zum sogenannten „schwarzen Protest“ mehr als 100.000 Menschen gegen das Gesetz auf die Straße gingen und viele Frauen die Arbeit niederlegten, sprach sie sich bei der Abstimmung dagegen aus. Allerdings nicht, weil sie spontan ihre Meinung geändert hatte, sondern um laut eigener Aussage ihre Chancen bei der kommenden Wahl zu verbessern.
Dennoch, dank des Protestes konnten die schweren Einschnitte in die Selbstbestimmung über den eigenen Körper abgewehrt werden. Einen ähnlichen Hintergrund haben die Proteste in Irland. Seit mehreren Jahren versuchen Aktivist_Innen, die restriktiven Gesetze des Landes zu verändern, beispielsweise durch den jährlichen „March of Choice“. 2014 wurde erkämpft, dass Abtreibungen bei lebensgefährlichen Schwangerschaften erlaubt werden. Doch ansonsten droht Frauen, die beispielsweise eine Abrruchpille per Internet bestellen, eine 14-Jährige Haftstrafe. Nun wird im Mai diesen Jahres ein Referendum über die Liberalisierung des 1983 eingeführten Gesetzes abgehalten.
Auch wenn es oftmals anders scheint, in Deutschland ist die Rechtslage in Bezug auf Abtreibungen ebenfalls nicht besonders fortschrittlich. Ein gutes Beispiel dafür ist die Gießener Frauenärztin Kristina Hänel, die auf ihrer Homepage Informationen bezüglich Schwangerschaftsabbrüchen zur Verfügung stellte. Im Rahmen des Paragraphen 219a wurde sie dafür zu einer Geldstrafe von 6.000 Euro verurteilt. Denn anscheinend ist sachgemäße Aufklärung über Abtreibung Werbung. Aber das ist nicht alles. Laut Paragraph 218 im Strafgesetzbuch ist ein Schwangerschaftsabbruch nämlich illegal, wenn a) eine Frist von 12 Wochen überschritten wird und b) die Schwangere sich vorher keiner vermeintlich neutralen Beratung unterzieht. Wenn solch eine Beratung nicht stattfindet und trotzdem eine Abtreibung vorgenommen wird, kann das bis zu 5 Jahre Gefängnis für die schwangere Frau oder den/die Arzt/Ärztin bedeuten. Frauen werden also gesetzlich eingeschränkt, wenn sie darüber entscheiden wollen, was sie mit ihrem Körper machen, angefangen bei der Informationsbeschaffung. Was das in der Praxis bedeutet, wird oftmals ausgeblendet. Viele Krankenhäuser unter kirchlicher Trägerschaft lehnen die Durchführung von Schwangerschaftsabbrüchen ab. Während man in einer Großstadt sich eine andere Behandlungsstelle suchen kann, sieht das in ländlichen Regionen anders aus. Lehnt das medizinische Personal vor Ort die Behandlung ab, müssen die schwangeren Frauen teilweise 50-100 km bis zur nächstgelegenen Behandlungsstelle fahren. Das ist nicht nur eine emotionale Belastung, sondern ein Kostenpunkt, den sich Geringverdiener_Innen oder Minderjährige oftmals nicht leisten können. Denn neben dem eigentlichen Eingriff bedarf es oftmals auch noch eines separaten Beratungsgespräches.
Allerdings bewegt sich etwas. Das Urteil über die Gießener Frauenärztin hat die Debatte in den Bundestag gebracht. Am 22. Februar werden drei alternative Gesetzesentwürfe diskutiert, die den Paragraph 219a, also jener, der die Informationen über den Schwangerschaftsabbruch kriminalisiert, verändern sollen. Doch das allein reicht nicht. Wir müssen den Prostest ausweiten und mit den Kämpfen von Frauen in anderen Ländern verbinden, beispielsweise durch gemeinsame Aktionstage. Dabei treten wir für das volle Selbstbestimmungsrecht über den eigenen Körper ein! Informationen über den Schwangerschaftsabbruch müssen frei verfügbar sein. Dazu gehört auch zu wissen, wo und wie man sich behandeln lassen kann. Daneben bedarf es eines flächendeckenden Ausbaus von kostenlosen Beratungs- und Behandlungsstellen, die säkular, also ohne den Einfluss der christlichen Kirchen oder anderer Religionen arbeiten müssen! Es kann nicht sein, dass Frauen medizinische Hilfe und Selbstbestimmungsrechte aufgrund von Glaubensfragen verweigert werden. Also, lasst uns aktiv gemeinsam aktiv werden und für unsere Rechte kämpfen!
Hände weg von unseren Körpern! Raus mit der Kirche und anderen Religionen aus Gesundheitssystem und Gesetzgebung! Für Abschaffung des Abtreibungsparagraphen sowie der Beratungspflicht!
Für den flächendeckenden Ausbau an Beratungs- und Behandlungsstellen! Vollständige Übernahme der Kosten für eine Abtreibung, egal in welchem Monat, und aller Kosten für Verhütungsmittel durch den Staat!
Für die Abschaffung von Fristen, bis zu denen abgetrieben werden darf! Für die ärztliche
Entscheidungsfreiheit, lebensfähige Kinder zu entbinden!