Was ist eigentlich die Polizei?

Jonathan Frühling

Der Mord an George Floyd erschütterte die Welt und führte zu einem Aufwallen von Protesten gegen Rassismus und Polizeigewalt, überall fanden Demonstrationen in Solidarität mit den rassistisch Unterdrückten in den USA statt, jedoch verbanden die Protestierenden ihre Forderungen auch mit lokalen Themen. Insbesondere ist der Kampf gegen Polizeigewalt im Fokus. So gingen beispielsweise in Kenia tausende Menschen auf die Straße, um gegen die willkürliche Gewalt zu demonstrieren, die die Polizei dort zur Durchsetzung der nächtlichen Ausgangssperren einsetze. 15 Menschen wurden von ihr dort während des Lockdowns ermordet.

Daher wollen wir hier untersuchen, was genau die Polizei eigentlich ist und welche Funktion sie in unserer Gesellschaft erfüllt und was ihre Interessen bestimmt.

Die Funktion der Polizei

Geschichtlich ist die Polizei als eine Institution bezahlter Beamt_Innen zur Aufrechterhaltung des staatlichen Gewaltmonopols in Europa und den USA in der ersten Hälfte des 19. Jahrhundert entstanden. Sie wurde durch die zunehmende soziale Komplexität im Zuge der Industrialisierung und des Bevölkerungswachstums notwendig.

Die Aufgabe der Polizei wurde in Deutschland mit dem sogenannten Kreuzbergurteil von 1882 eindeutig als die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung definiert. Die Polizei ist also die institutionalisierte und monopolisierte Gewalt des Staates. Soweit so gut. Doch welche Interessen vertritt der Staat? Dies zu klären ist leicht, wenn man sich anschaut, was die Regierungen machen. So wurden z.B. in Deutschland durch die Agenda 2010 Kündigungsschutz gelockert, Arbeitslosengeld gesenkt und schlecht bezahlte und befristete Jobs zum Standard in Deutschland. Eindrucksvoll kann man das auch bei der Rettung der Lufthansa sehen, wo 9 Mrd. in den Konzern gepumpt werden und trotzdem 26.000 Menschen entlassen werden sollen. Der Staat agiert also nicht neutral und für alle Menschen, sondern im Interesse der Kapitalist_Innen, deren Interessen unserem direkt entgegengesetzt sind. Mit „Aufrechterhaltung der Ordnung“ ist letztlich nur die Aufrechterhaltung des Privatbesitz an Produktionsmitteln und die Ausbeutung der Arbeiter_Innenklasse gemeint.

Die Polizei weiß ganz genau, wer die bürgerliche „Ordnung“ am meisten gefährdet. Dies sind besonders arme Menschen, Drogenabhängige, Wohnungslose, Prostituierte, linke politische Aktivist_Innen, People of Colour (PoC); sprich gesellschaftliche Gruppen, die eine besondere Unterdrückung im Kapitalismus erfahren, von ihm regelmäßig zerkaut und an den Rand der Gesellschaft gespuckt werden. Deshalb tritt die Polizei dem großen Teil der Bevölkerung auch nicht als Helferin, sondern als erbitterte Feindin gegenüber.

Die soziale Stellung der Polizei

Um die Interessen und damit das Handeln einer Bevölkerungsgruppe zu erfassen, ist es wichtig, ihre soziale und ökonomische Stellung zu ergründen. Die Polizei wird direkt vom Staat bezahlt, weshalb ihre Existenz mit dem bürgerlichen Staat und damit mit der gesamten bürgerlichen Gesellschaft steht und fällt. Anders als beispielsweise Lehrer_Innen oder vom Staat bezahlte Sozialarbeiter_Innen würde ihre Rolle in der Gesellschaft im Sozialismus mit dem Staat verschwinden. Grund dafür ist, dass dort die gesellschaftlich notwendigen Aufgaben, die die Polizei jetzt inne hat wie bspw. das Aufklären von Morden, von Komitees oder Milizen der Arbeiter_Innenklasse ausgeführt würden. Sie haben also ein direktes ökonomisches Interesse den bürgerlichen Staat und damit den Kapitalismus aufrechtzuerhalten. Die kapitalistische Gesellschaft definiert sich durch die Herrschaft der Kapitalist_Innenklasse. Also wollen sie um jeden Preis die Herrschaft dieser Klasse manifestieren.

Zudem hat die Polizei stets ein Interesse daran ihre eigenen Strukturen zu erhalten und zu erweitern. Deshalb kann sie auch an einer tatsächlichen Senkung der Kriminalität kein Interesse haben. Mehr Straftaten können auch mehr Befugnisse oder mehr Personal legitimieren. So werden z.B. Terroranschläge von den Repressionsorganen dankend aufgenommen, um ihre Macht auszubauen. Die Tendenz des Machtausbaus bringt die Polizei automatisch in die Nähe politisch rechter Gruppierungen, die sich einen größeren Repressionsapparat wünschen.

Um ihre Interessen gegenüber der Gesellschaft und vor allem gegenüber dem restlichen Staat durchzusetzen, betreibt die Polizei Lobbyorganisationen, die sich z.B. für lockerere Gesetze und mehr Waffen für die Polizei einsetzen oder angeklagte Bullen vor Gericht unterstützt. Verwirrenderweise werden diese Organisationen Polizeigewerkschaften genannte, obwohl sie den Interesse der Arbeiter_Innenklasse entgegenstehen und mit Gewerkschaften rein gar nichts zu tun haben.

Es ist außerdem wichtig festzustellen, dass die Polizei ihren Apparat selbst erneuert. Keine Person, die direkt zum Polizeiapparat gehört, wird demokratisch gewählt. Deshalb werden sie von politischen Machtwechseln auch kaum berührt und entziehen sich jeder demokratischen Kontrolle. Das gilt übrigens für Richter und Staatsanwälte gleichermaßen.

Bewusstsein der Polizei

Bei den Handlungen der Polizei sind reine Verhaftungsquoten sicherlich nicht der entscheidende Beweggrund für ihr Handeln. Dann könnte sie weiße Jugendliche auf Studipartys genauso nach Kleinstmengen Cannabis durchsuchen, wie migrantische Jugendliche in Parks. Trotzdem sind die Letzteren viel mehr von Polizeikontrollen betroffen. Warum?

Seit Marx wissen wir, dass das gesellschaftliche Sein das Bewusstsein eines Menschen prägt. Es wird also durch die sozialer Stellung und die gesellschaftlichen Rahmenbedingungen gebildet. Man muss sich also anschauen, was die/der einzelne Polizist_In auf der Straße tut, um zu ergründen was sich in ihrem/seinen Bewusstsein widerspiegelt. Damit ist auch gemeint, wie genau Gesetze ausgelegt, bzw. inwiefern sie bewusst überschritten werden, wen sie kontrolliert oder wie sie z.B. People of Colour behandelt. Wieso die Polizei linke Vorstellungen ablehnt und bekämpft sollte durch den Abschnitt „Funktion der Polizei“ klar geworden sein. Stattdessen soll sich hier vor allem auf die Frage bezogen werden, wieso die Polizei ein überdurchschnittliches rassistisches Bewusstsein prägt.

In unserer heutigen Gesellschaft herrscht eine rassistische Ideologie vor. Grundlage dafür ist der Wille des Kapitals die Bevölkerung anhand von ethnischen, religiösen und nationalen Unterschieden zu spalten, um so ihre eigene Herrschaft zu sichern und Ausbeutung zu legitimieren. Die tatsächlich Teilung der Gesellschaft auf Grundlage von ökonomischen Klassen wird somit verschleiert.

In diesem Sinn sind auch z.B. die Aushebelung des Asylrechts und die rassistische Hetze durch alle bürgerlichen Parteien zu verstehen. Mit der rassistischen Lüge, dass mit den Geflüchteten auch ohne Ende Terrorist_Innen nach Deutschland kommen, lassen sich mehr Überwachung und Polizeibefugnisse rechtfertigen.

Die Polizei setzt die rassistische Regierungspolitik in die Tat um. Sie schließt die Grenzen, greift „illegale“ Migrant_Innen auf und führt Abschiebungen durch. Sie ist also direkt mit der Aufgabe betraut gegen den deklarierten ausländischen Feind vorzugehen. Die Polizei ist deshalb in ihrer Funktion, ihrem Denken und Handeln einer der extremsten Ausdrücke dieser Politik. Das rassistische Bewusstsein materialisiert sich so bei der Polizei in einer verschärften Form. Deshalb ist es auch nicht verwunderlich, dass auch in Deutschland Racial Profiling zum Standardverfahren gehört.

Ältere und hochrangigere Polizist_Innen haben eine viel bessere und bewusstere Einsicht in die allgemeine Politik und ihre eigene gesellschaftliche Stellung und sind über Innenministerien eng mit den Regierungen verbunden. Sie verkörpern deshalb das Bewusstsein der Polizei in einer höheren Form. Durch ihre Polizeitaktiken, Einsatzkonzepte oder Prügelbefehle durchdringen ihre Vorstellung und ihr Bewusstsein den gesamten Apparat. Dieser Effekt findet auf allen Ebenen der Hierarchie statt. Die Polizei ist unter anderem deshalb nicht die Summe der Vorstellungen der Individuen. Vielmehr ist sie eine gigantische und streng hierarchisch aufgebaute Organisation, die unterdrückerisches Bewusstsein reproduziert. Der damit verbundene Korpsgeist zieht vermehrt Rechte an, da sich diese mit der Praxis und dem Bewusstsein der Polizei besonders identifizieren können.

Die Anwendung von Gewalt wird über ihrer Arbeit dem/der einzelnen Beamt_In zur Normalität und in das Sein integriert. Zukünftige Situationen werden deshalb eher mit der Anwendung von Gewalt gelöst werden. Wie sehr die Arbeit auf der Straße das Bewusstsein der Polizist_Innen prägt zeigt eine Studie aus den USA, die beweist, dass Polizist_Innen 2 bis 4 mal häufiger zu häuslicher Gewalt neigen, als durchschnittliche Menschen.

Handlungs(spiel)räume im polizeilichen Handeln

Besonders auf der niedrigsten Ebene (dem gewöhnlichen Streifendienst) hat die Polizei einen großen Interpretationsspielraum, was ihre eigenen Rechte und die explizite Situation anbelangt. Wann z.B. eine Notwehrsituation eintritt, entscheidet der/die handelnde Polizist_In immer selbst. Richter_Innen und Staatsänwalt_Innen decken deren Interpretation in der Regel. Sie tun dies, um ihrer Aufgabe gerecht zu werden das Gewaltmonopol des Staates aufrechtzuerhalten. Falsche Zeugenaussagen gehören ebenso zu diesem System, wie politisch geführte Prozesse, bzw. Schauprozesse [1].

Des Weiteren werden Gesetze absichtlich so geschrieben, dass sie weitreichende Interpretationen ermöglichen. Begriffe, wie „Gefahrenabwehr“, „Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit“, sowie der 2018 eingeführte Begriff der „drohenden Gefahr“ und des/der „Gefährders/Gefährderin“ sollen hier als eindrückliche Beispiele dienen. So kann in Bayern beispielsweise eine gefährdende Person zwei Monate ohne Prozess hinter Gitter gebracht werden. Dabei kann dies eine Person sein, die nachweisbar plante einen Terroranschlag durchzuführen, es kann aber auch eine Person sein, die auf eine Demo wollte, aus der möglicherweise eine Flasche geworfen wird. Diese Art der Rechtsauslegung versucht die Polizei beständig auszuweiten, was in Deutschland seit 2018 mit alarmierender Geschwindigkeit passiert.

Durch die Einführung dieser Begriffe als auch durch die nunmehr erlaubten Austausch von Informationen zwischen Polizei und Geheimdiensten wird die Trennung von Polizei und Geheimdienst weiter verwässert. Dies ist ein Prozess, der mit den verdachtsunabhängigen Kontrollen in den 80er Jahren begann, wo die Polizei erstmals präventiv handeln durfte. Diese Trennung wurde von den amerikanischen Besatzungsbehörden eingeführt, um eine allmächtige Institution, wie die geheime Staatspolizei der Nazis zu verhindern.

Auch wird die Polizei durch die neuen Polizeigesetze z.B. mit Handgranaten, Elektroschockern und Maschinenpistolen ausgerüstet, was eine massive Militarisierung der Polizei bedeutet. Dies erweitert natürlich wieder den praktischen Handlungsraum der Polizei, den diese in Zukunft sicherlich auch nutzen wird.

Gesetze sollen als Mittel dienen das polizeiliche Handeln zumindest juristisch einzuhegen und zu kontrollieren. Die Aufrechterhaltung der kapitalistischen „Ordnung“ ist jedoch als Aufgabe den Gesetzen übergeordnet. Bei der Aufrechterhaltung der kapitalistischen Gesellschaft hat die Polizei deshalb eine starke Tendenz die rechtlichen Grenzen ihrer Arbeit immer wieder massiv zu überschreiten. So wird z.B. gegen Fußballfans regelmäßig exzessive Gewalt eingesetzt, friedliche Demonstrant_Innen mit Schlagstock und Pfefferspray attackiert oder gezielt People of Colour kontrolliert und erniedrigt.

Die Polizei agiert politisch nicht neutral

Es wird an dem Agieren der Polizei immer wieder deutlich, dass sie mit ihrem Handeln auch politische Ziele durchsetzt und dabei auch offen rechtliche Rahmenbedingungen missachtet. Das ist aus ihrer Sicht nicht weiter bedrohlich, da der staatliche Justizapparat oft genug zu Gunsten der Polizei entscheidet, mit ihr verbunden ist und so die in der Schule uns hoch gepriesene Gewaltenteilung lächerlich macht.

Besonders drastischer waren bspw. die Ausschreitungen des bürgerlichen Repressionsapparates gegen die Proteste gegen den G20 Gipfel in Hamburg. In weiten Teilen der Stadt wurden theoretisch geltende Grundrechte, wie z.B. die Versammlungsfreiheit vollständig und offiziell außer Kraft gesetzt (Stichwort „Blaue Zone“). Die Auftaktdemo am Donnerstag wurde durch Schlagstockgewitter und massiven Einsatz von zwei Wasserwerfern nach 30m zerschlagen. Zudem zielten die Bullen mit ihren Schlagstöcken während der gesamten Protestwoche gezielt auf Köpfe und verursachten so unzählige Platzwunden. Alle diese Maßnahmen waren durch bürgerliches Recht nicht gedeckt.

Interessant ist dagegen, wie die Polizei rechte Demos hofiert. So sorgte sie z.B. dafür, dass bei den Einheitsfeierlichkeiten in Dresden die Rechten bis auf Rufweite an die Regierungsspitze herankam. Auch die rechten Demos gegen die Coronamaßnahmen der Regierung wurden von der Polizei mit tausenden Teilnehmer_Innen geduldet. Ein Grund dabei war sicherlich, dass diese Demonstrationen das Interesse des kleinen und großen Kapitals vertraten, dem die Polizei letztlich dient. Der zur gleichen Zeit von Linken organisierte 1. Mai dagegen wurde von der Polizei mit massiver Repression getroffen.

Wieso der Polizeiapparat die Rechten unterstützt und Linke bekämpft ist einfach aus deren Politik abzuleiten. Die Linke kämpft für mehr Freiheit der großen Masse der Bevölkerung. Dazu gehören z.B. weniger Überwachung, durchlässigere oder offene Grenzen, mehr Versammlungsfreiheit. Kurzum, alles Maßnahmen, die die Unterdrückungsaufgaben, die die Polizei ausführt, überflüssig macht.

Die Rechte dagegen tritt für das Gegenteil ein. Sie will die Grenzen dicht machen, Minderheiten unterdrücken, Meinungs- und Versammlungsfreiheit massiv beschneiden, (Klein)kriminalität stärker verfolgen usw. Dafür ist jedoch ein größerer und mächtigerer Polizeiapparat notwendig. Deshalb wirbt die AfD auch damit die Repressionsorgane aufzurüsten und macht sich damit viele Freund_Innen in der Polizei.

Unser Recht, unsere Ordnung…

Was ist Recht?

Marx und Engels schrieben in ihrem kommunistischen Manifest, dass die momentan geltenden Gesetze keine naturgegebenen und immer gültigen Rechtsvorstellungen sind. Sie sind im Gegenteil ausschließlich von den Bedürfnissen der herrschenden Klasse geprägt. Freie Konkurrenz und das Recht auf Privateigentum an Produktionsmitteln zeichnen die bürgerliche Gesellschaft aus und sind deshalb im Gesetz festgeschrieben. Wenn es der herrschenden Klasse nützt werden die Gesetze jedoch vom Staat gebrochen. So kann in einem Kriegsfall aus einem: „Du sollst nicht töten.“ schnell mal ein „Du sollst töten.“ werden. Eine sozialistische Gesellschaft dagegen basiert auf dem gemeinschaftlichen Besitz der Produktionsmittel, was sich auch in Gesetzesform niederschlagen würde.

Lenin vereinfacht die Aussage von Marx und Engels und bezieht sie auf die Klasse der Lohnabhängigen: „Recht ist was der proletarischen Klasse nützt.“ So finden wir es z.B. legitim Waffentransporte in den Jemen zu verhindern, wobei wir damit in Konflikt mit dem bürgerlichen Recht kommen.

Ordnung im Sozialismus

Klar ist, dass wir die staatlichen und nicht-staatlichen Repressionsorgane, wie das Militär, die Polizei, die Geheimdienste, private Sicherheitsfirmen oder faschistische Milizen zerschlagen müssen. Doch was setzen wir an deren Stelle, um unserer Interessen und unsere Vorstellung von Recht umzusetzen?

Für den Übergang von einer kapitalistischen zu einer kommunistischen Gesellschaft wird es zwar noch einen Staat geben, dieser wird sich jedoch anders als heute auf die überwiegende Mehrheit der Gesellschaft stützen und deshalb geneigt sein deren Programm umzusetzen. Statt nationaler Abschottung und institutionalisierten Rassismus wären eine Verteidigung offener Grenzen und praktischer Internationalismus zu erwarten.

Bei der Durchsetzung dieses Programms wird sich der Staat auf die breite Mehrheit der Bevölkerung stützen. Heute werden Polizei und Justiz von einer kleinen Gruppe privilegierter Menschen kontrolliert, die ihrer Aufgaben im Sinne einer reaktionären Gesellschaft umsetzen. Wir stellen uns vielmehr vor, dass alle Menschen an Aufgaben, wie z.B. der Kriminalitätsbekämpfung beteiligt sind. Natürlich muss es immer noch Spezialist_Innen geben, die sich mit Spurenaufklärung o.Ä. auskennen. Jedoch sollen in den Vierteln, der Schule oder dem Betrieb die dort verkehrenden Menschen befähigt werden z.B. Rassismus zu erkennen und ihm entgegenzutreten. In den Nachbarschaften militant organisierte Frauenschutzkomitees sollen häuslicher Gewalt bekämpfen.

Überall dort, wo Gerichtsverhandlungen zu Klärung der Umstände nötig sind, sollen diese durch Menschen der Unterdrückten – durch Arbeiter_Innentribunale organisiert werden. Diese sollen am Ende auch das Urteil sprechen. Die Urteile fallen somit natürlich vom Standpunkt der lohnabhängigen Bevölkerung.

Forderungen im Kampf gegen die Polizei

Im Kampf gegen das rassistische Repressionsorgan Polizei stellen wir folgende Forderungen auf:

  • Defund the police! Keine Finanzierung der Polizei. Das Geld brauchen wir für Sozialleistungen, Bildung oder sozialen Wohnungsbau!
  • Polizei aus dem DGB schmeißen! Bullen gehören nicht zur Arbeiter_Innenklasse, sondern sind die Schlägertruppe des Kapitals!
  • Kein Massenüberwachung z.B. durch, Vorratsdatenspeicherung, Bundestrojaner, Videoüberwachung usw.!
  • Kein Racial Profiling und ein hartes Aburteilen von Bullen, die Racial Profiling anwenden!
  • Polizist_Innen, die gewalttätig werdem, sollen vor Volksgerichte gestellt und diese bei Bedarf abgeurteilt werden! Dafür müssen sie durch ein individuelles Erkennungszeichen identifizierbar sein!
  • Kein Militarisierung der Polizei. Sofortige Entwaffnung der Polizei, vor allem, was Taser, Maschinenpistolen, Knarren und Handgranaten angeht!
  • Schlussendlich: Organisiert militanten Selbstschutz. Vor den Angriffen von Sexist_Innen, Faschos, der Mafia (und der Polizei) müssen wir uns selbst verteidigen! Für Arbeiter_Innenmilizen anstelle der Polizei! Für die Zerschlagung der Polizei durch eine solche Miliz!

[1] Politisch geführte Prozesse sind Prozesse, bei denen das Urteil dem Kampf gegen linke Politik dient und um Vorhinein schon feststeht. Der Prozess dient dann nur noch der (meistens offensichtlich falschen) Legitimation solcher Urteile.

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