Neutralität, Schule und AfD – Das geltende Recht ist den Rechten nicht rechts genug

von Jan Hektik

Mit dem Neutralitätsgebot der Schule und dem Beutelsbacher Konsens kämpfen Linke an der Schule seit Ewigkeiten. Ob als Schüler_In, der_die einen Vortrag halten möchte, in dem ein Rätesystem tatsächlich behandelt wird, oder als Lehrkraft, die zu antifaschistischen Protesten aufrufen will – immer wird es einem vorgehalten.  Doch was ist mit dem „Neutralitätsgebot“ eigentlich gemeint, was sagt der Beutelsbacher Konsens genau? Der Beutelsbacher Konsens, in den 1970ern entstanden, stellt einen Minimalkonsens (also das wenigste auf das man sich einigen konnte) über die Art, wie politische Bildung stattfinden sollte, dar. An sich wurde sich nur auf drei Grundprinzipien geeinigt: „Überwältigungsverbot (keine Indoktrination); Beachtung kontroverser Positionen in Wissenschaft und Politik im Unterricht; Befähigung der Schüler, in politischen Situationen ihre eigenen Interessen zu analysieren.“[1]  Das Überwältigungsverbot zielt auf die Mündigkeit der Schülerinnen und Schüler ab. Zentral ist hier die Vorstellung, dass jede und jeder eine eigene Einschätzung vornehmen und eine eigene Meinung bilden kann und auch soll. Deswegen ist es verboten, sie mit politischen Meinungen zu überrumpeln. Die Bildung eines selbstständigen Urteils soll nicht verhindert werden. Die Beachtung kontroverser Positionen, soll lediglich vorschreiben, dass Positionen in Wissenschaft oder Politik, die umstritten sind, auch umstritten dargestellt werden. Der Dritte Grundsatz soll die Lehrkräfte dazu anhalten, den Schülerinnen und Schülern eine Meinung nicht einfach nur zu präsentieren, oder vor ihnen eine Abwägung durchzuführen, sondern ihnen die Fähigkeiten zu vermitteln, eine eigene Einschätzung vorzunehmen, ihre eigenen Interessen wahrzunehmen und anhand dieser eine eigene Position zu beziehen. Wie so oft klingt das zwar ganz gut, sagt aber eigentlich wenig Konkretes. Also gucken wir uns doch mal an, wie das umgesetzt wird. Mit dem zweiten Grundsatz wird bei schulischen Veranstaltungen gerne argumentiert, man müsse, wenn man linke Gruppen sprechen lässt, auch rechte Parteien wie z.B. die CDU sprechen lassen. Andersrum, also wenn beispielsweise eine Wahlveranstaltung an der Schule mit CDU, SPD, Linkspartei und Grünen stattfindet, wird niemals die Forderung nach linkeren Meinungen aufgestellt. Auch wird dabei nicht beachtet, dass Neutralität immer die herrschenden Verhältnisse unterstützt. Wenn ich mich zu Fragen der Unterdrückung wie Rassismus oder Sexismus neutral verhalte, unterstütze ich die, die gerade stärker sind. Und dass sind die Rassist_Innen und Sexist_Innen. Wir sehen also hier, der Beutelsbacher Konsens wird vor allem GEGEN linkes, freiheitliches und soziales Denken benutzt.

Doch was seit kurzem von der AfD initiiert wurde, ist neu und geht noch viel weiter. Ihr Hamburger Landesverband hatte die Plattform „Neutrale Schule“ gestartet. Diese soll Schüler_Innen und Lehrkräften ermöglichen, Lehrer_Innen zu melden, die sich kritisch über diese Partei äußern. Nach Hamburg planen die Rechtspopulist_Innen, die Plattform in 9 weiteren Ländern an den Start zu bringen: Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Brandenburg, Bremen, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz, Sachsen und Sachsen-Anhalt. In Berlin war sie bereits online, während in Brandenburg (noch) „technisch-juristische“ Probleme zu lösen waren. Zur Rechtfertigung ihrer Kampagne führt die AfD unter anderem die „Zustände“ an der Paul-Schmidt-Schule in Lichtenberg an. Dort habe eine Unter-18-Wahl unter Schüler_Innen stattgefunden, bei der sogar die FDP, nicht jedoch die AfD behandelt worden wäre. Dabei verschweigt die Partei geflissentlich, dass sie nicht aufgeführt wurde, weil sie auf die Anfrage, Informationen für die Wahl zur Verfügung zu stellen, nicht antwortete und deshalb nicht einbezogen wurde.

Widerstand dagegen gibt es bislang vor allem von der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW). Nachdem juristisch wahrscheinlich wenig gegen das Portal auszurichten ist, hat die GEW dazu aufgerufen, sich nicht einschüchtern zu lassen. Weiter als diese eher schwache Maßnahme ging die Aktivität von Lehrkräften in der Ausbildung. In Hamburg musste die Plattform zeitweise geschlossen werden, da massive Fake-Anzeigen eingingen und die Seite mit riesigen Uploads lahmgelegt wurde. Auch haben sich diese in Massen selbst auf den Seiten angemeldet. Auf der Website „Change.org“ wurde unter dem Motto „Mein Lehrer fetzt“ eine Petition an die Kultusministerkonferenz initiiert. Diese ist zwar nicht sonderlich aussagekräftig, erklärt sich aber solidarisch mit AfD-kritischen Lehrkräften.

Ziele der Rechten

Diese Plattformen sind jedoch nur ein Teil des Versuchs der AfD, auf Schulen einzuwirken. Im Landtag von Sachsen-Anhalt hat sie beantragt, die Landesmittel für das Projekt „Schule ohne Rassismus“ zu streichen, weil „dieses Netzwerk doch stark genutzt wird, um Stimmungsmache gegen demokratisch gewählte Parteien – in dem Fall gegen unsere Partei – zu betreiben“, wie Fraktionschef Oliver Kirchner gegenüber dem Deutschlandfunk erklärte.

Mit ihren Kampagnen verfolgt die AfD mehrere Ziele:

  • Einschüchterung linker und aller AfD-kritischen Lehrer_Innen und Schüler_Innen
  • Disziplinarmaßnahmen gegen Beschäftigte
  • Kontakt zu rechten Schüler_Innen, Eltern und Lehrer_Innen, um so selbst Strukturen aufzubauen.

Daher werden Petitionen oder auch das Lahmlegen von Servern auf die Dauer wirkungslos bleiben. Notwendig ist offensiver und kollektiver Widerstand gegen die rechtspopulistische Denunziation. Versammlungen der Beschäftigten, Schüler_Innen und Eltern sollten sich gegen die AfD-Plattform stellen, über deren reaktionären Charakter an der Schule aufklären und zugleich einen Kampf gegen die Einschränkung politischer Betätigung und Meinungsfreiheit an den Schulen aufnehmen. Dass sich die AfD auf das „Neutralitätsgebot“ an den Schulen beruft, ist darüber hinaus bis zu einem gewissen Grad selbst ein Witz, weil sie so einen Freibrief für Rassismus, Hetzpropaganda und Denunziant_Innentum erhalten will.
Aber das Neutralitätsgebot und der Beutelsbacher Konsens sind zugleich auch Einschränkungen linker politischer Betätigungsfreiheit an den Schulen. Sie richten sich auch gegen das Verteilen von Flugblättern linker Jugendgruppen, antirassistische oder antifaschistische Arbeit an den Schulen. Schließlich können solche Gesetze auch gegen offen politische Aktivitäten von Gewerkschaften, das Aufrufen zu politischen Protestkundgebungen während der Schulzeit herangezogen werden – und sei es nur zum Zweck der Einschüchterung. Lasst uns genau das tun, statt uns dem Staat oder der AfD zu beugen. Lasst uns Flyer schreiben und verteilen in Solidarität mit den denunzierten Lehrer_Innen. Lasst uns Diskussionsveranstaltungen dazu organisieren, was Neutralität in der Schule bedeutet und was für eine Bildung wir eigentlich brauchen. Wenn wir eine Schule der Lehrenden und vor allem Lernenden haben wollen, bleibt uns wohl nichts anderes übrig, als sie aufzumischen. Eine Anleitung dafür haben wir gerade veröffentlicht (siehe „Revolutionäre Politik in die Schule tragen – Ein Leitfaden zum Klassenkampf“).

 

  • Nein zum AfD-Denunziationsportal! Weg mit allen Einschränkungen freier politischer Betätigung für Lehrer_Innen und Schüler_Innen!

  • Für eine Bewegung der Schüler_Innen und Jugendlichen gegen die AfD und den Rechtsruck! Für Versammlungen gemeinsam mit Lehrer_Innen, und sonstigen Beschäftigten, um eine gemeinsame Kampagne gegen die AfD, Rechtspopulismus und Rassismus zu organisieren!

[1]Zitat Bundeszentrale für politische Bildung, https://www.bpb.de/die-bpb/51310/beutelsbacher-konsens

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