Legalisierte Ausbeutung? – Leiharbeit!

Knapp 1 Mio. ArbeiterInnen sind „LeiharbeiterInnen“. Leiharbeit ist ein Phänomen, welches seit Ende der 50er Jahre in Europa rumgeistert und offiziell als Mittel verkauft wird, Auftragsspitzen abzufangen oder in Bereichen mit saisonalen Auslastungen, die Einstellung zu erleichtern. Es fallen Begriffe wie: Mehr Flexibilität für Leiharbeiter und Entleiher, zur Einstiegserleichterung in den Beruf für Neuanfänger und Arbeitslose, als Job-Motor für die Wirtschaft und so weiter und so fort – Kurzum, wird es als das Wundermittel für jede Art von Problem auf dem Arbeitsmarkt verkauft. Dabei können die meisten Firmen von Auftragsspitzen im Moment nur träumen. Trotzdem beglücken sie die Arbeitslosen mit diesem „Job-Motor“.

Die Realität für die Beschäftigten ist jedoch eine ganz andere. Dieses Beschäftigungsverhältnis dümpelte bis Mitte der 80er Jahre unter 100.000 Beschäftigten vor sich hin, gänzlich nicht im Fokus der Öffentlichkeit. Das Kapital erkannte, dass sich mit der Leiharbeit ein äußerst gelegenes Mittel bot, den Kündigungsschutz zu umgehen, die Zahlen stiegen kontinuierlich an. Die rot-grüne Koalition verschaffte dieser Entwicklung einen immensen Auftrieb, als man ganz im Interesse der Wirtschaft, die Arbeitsvermittlungen dazu verpflichtete, fortan Arbeitslose auch an Leiharbeitsfirmen zu vermitteln – wer Arbeitsämter kennt, weiß, dass dies nicht als freundliches Angebot zu verstehen ist.

Zusätzlich deregulierte die Agenda 2010 die Leiharbeit: Abschaffung der Überlassungsdauer von höchstens 3 Monaten, Abschaffung des Synchronisationsverbots – die Beschäftigung durfte nicht auf die Dauer der Entleihung befristet sein – und des Wiedereinstellungsverbots, welches der Umgehung der Überlassungsdauer entgegen wirken sollte. Man schnürte ein ganzes Paket von Angriffen gegen Arbeits- und Tarifrechte und griff in aller Öffentlichkeit, dass propagierte System des Sozialstaats an, um Deutschland „fit für die Globalisierung zu machen“. Tatsächlich war es auch genau das, zumindest für das Deutsche Kapital. Man konnte billiger beschäftigen, schneller entlassen und trieb einen immensen Keil in den Zusammenhalt der Beschäftigten. Die Leiharbeit wurde entfesselt und die Zahlen stiegen auf den Rekordwert von knapp 1 Millionen LeiharbeiterInnen, bei gleichzeitiger Verdrängung von regulären Stellen.

Damals wie heute -Gerechtigkeit bleibt zeitlos 

LeiharbeiterInnen sind bei den meisten betrieblichen Aktionen außen vor, da sie ständig mit einer Kündigung rechnen müssen, sehen sich durch keinen Betriebsrat vertreten, außer vielleicht in ihrem eigenen Unternehmen – was sie meist nie zu Gesicht bekommen. Zu gerne werden sie aus diesen Gründen als StreikbrecherInnen eingesetzt und zur Arbeit verpflichtet, sonst folgt die doppelte Kündigung: Erst von dem Entleiher, dann direkt vom Verleiher.

Man wird zu großer Arbeitsleistung getrieben, immer mit der Hoffnung vor Augen doch noch eine Festanstellung zu erhalten. Dieser Arbeitsdruck bleibt auch nicht ohne Auswirkung auf die restlichen Beschäftigten. Erhöhtes Auftreten psychischer und physischer Erkrankungen sind die Folgen unter denen Leiharbeiter zu kämpfen haben. Wie ist es auch anders möglich, wenn man immer ArbeiterIn zweiter Klasse ist, ohne Sicherheit und Perspektive. Von dem versprochenen Einstieg ins Arbeitsleben bleibt meist nicht viel, da viele die einmal in diesem Kreislauf gefangen sind, nicht mehr raus kommen. Die finanziellen Auswirkung sind nicht weniger haarsträubend: 13,1 % sind sogenannte AufstockerInnen, ArbeiterInnen die zu ihrem Gehalt noch Harz IV beziehen. Der durchschnittliche Verdienst beträgt 60% eines regulär Beschäftigten. Anspruch auf Urlaubs- oder Weihnachtsgeld besteht nicht. Die Differenzen bei den sogenannten Werkverträgen sind noch gravierender.

Auch die Gewerkschaften konnten vor diesen Verhältnissen die Augen nicht verschließen. Hat man einerseits „wohlwollend“ die Agenda 2010 abgesegnet, untermauerte man die Ausbeutung sogar noch rechtlich. Ein Abschnitt des Arbeitsüberlassungsgesetzes schreibt vor, dass bei gleicher Arbeit auch gleiche Bezahlung zu erfolgen hat, mit Ausnahme wenn ein entsprechender Tarifvertrag verabschiedet wird. Diese Hintertür wurde natürlich seitens der Unternehmer 2006 mittels der christlichen Scheingewerkschaft CGZP genutzt, die Löhne „aushandelte“ weit unter den regulären Tarifen. Das Gegensteuern des DGB bestand darin, ebenfalls einen Tarifvertrag auszuhandeln der jedoch nur minimal besser war. Trotz der nachfolgenden Aberkennung der Tariffähigkeit der CGZP 2011, verlängerte der DGB diesen Tarifvertrag sogar noch. Die IGM erhöhte den Druck etwas in dem Branchenzuschläge ausgehandelt wurden bis zu 50%, was immer noch nur 90% des regulären Lohns beträgt. In schwächeren Branchen gab es jedoch maximal 23%, außerdem werden die Zuschläge erst nach mehrmonatiger Beschäftigung gezahlt, die durchschnittliche Beschäftigungsdauer ist aber weniger als 3 Monate.

Im Oktober diesen Jahres lief der Leiharbeitstarifvertrag wieder aus, aber wieder kämpfte der DGB nicht für eine rechtliche Gleichstellung, sondern handelte einen neuen Tarifvertrag aus. Man vergab also die Chance auf einen Kampf um rechtliche Gleichstellung! Statt Equal Pay gibt es nun eine lausige Lohnerhöhung über drei Jahre hinweg auf 9€ im Westen und 8,50€ im Osten – Beste Vorrausetzung für Harz IV-Aufstockung. Wenigstens als StreikbrecherInnen dürfen Leiharbeiter nicht mehr eingesetzt werden und besitzen das Recht, die Leistung zu verweigern. Der Verleiher darf dann jedoch an andere Betriebe weiterverleihen. Somit eher ein Trostpflaster, statt einerstichfesten Lösung.

Wieso kämpfen die DGB-Gewerkschaften nicht für eine Abschaffung der Leiharbeit, statt sie weiterhin abzusegnen? LeiharbeiterInnen müssen sich in den Gewerkschaften organisieren und zusätzlich eigene, unabhängige Kampfstrukturen bilden um diesen Verrat und die Spaltung durch die reformistischen GewerkschaftsführerInnen zu stoppen!

 Ein Artikel von Baltasar Luchs, REVOLUTION Karlsruhe

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